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OLG München, 11.05.2011 - 20 U 310/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kapitalanlage in einer BGB-Gesellschaft: Abgrenzung einer Publikumsgesellschaft von einem partiarischen Rechtsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsvertrag, Publikumsgesellschaft
Verfahrensgang
- LG München I, 17.12.2010 - 23 O 21004/09
- OLG München, 11.05.2011 - 20 U 310/11
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 17.09.2014 - 11 U 89/14
Rechtliche Einordnung einer Dozententätigkeit gegen feste Vergütung und …
Dagegen ist bei einem partiarischen Beteiligungsverhältnis die Vergütung des einen in der Regel erfolgsbezogen ausgestaltet, sie besteht z.B. in einem Anteil am Gewinn des anderen; die Erzielung des Gewinns durch den anderen ist jedoch nur dessen Angelegenheit, nicht der gemeinschaftliche Vertragszweck (zusammenfassend OLG München, Urteil vom 11.5 2011 - 20 U 310/11, juris Rdn. 35;… ferner etwa Ulmer/C. Schäfer in: Münchener Kommentar, BGB, 6 Aufl., Vor § 705 Rdn. 109 f.;… Schücking, in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, 4. Auflage 2014, § 2 Rdn. 42 f.).Demgegenüber ist bei einem partiarischen Rechtsverhältnis die Vergütung für die Leistung des einen in der Regel erfolgsbezogen ausgestaltet, sie besteht z.B. in einem Anteil am Gewinn des anderen; die Erzielung des Gewinns durch den anderen ist jedoch nur dessen Angelegenheit und nicht gemeinschaftlicher Vertragszwecks (OLG München, Urteil vom 11. Mai 2011 - 20 U 310/11, juris Rdn. 35).