Rechtsprechung
OLG München, 11.05.2016 - 20 U 4831/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB §§ 823 I, 823 II, 910 I 1, II, 923
Kein Schadensersatzanspruch des Nachbarn für Beschädigung eines Baumes auf dem Nachbargrundstück - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche eines Grundstückseigentümers nach Beseitigung von Baumwurzeln durch den Eigentümer des Nachbargrundstücks
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche eines Grundstückseigentümers nach Beseitigung von Baumwurzeln durch den Eigentümer des Nachbargrundstücks
- rechtsportal.de
Ansprüche eines Grundstückseigentümers nach Beseitigung von Baumwurzeln durch den Eigentümer des Nachbargrundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 25.11.2015 - 30 O 10650/15
- OLG München, 11.05.2016 - 20 U 4831/15
Wird zitiert von ... (4)
- AG Friedberg (Hessen), 10.03.2017 - 2 C 809/16
Fällung eines Grenzbaums
Die Beseitigung des Baumes ohne zuvor notfalls (gerichtlich eingeklagte) Zustimmung der Klägerin war zwar unzulässig, ein Schadensersatzanspruch scheidet aber deshalb aus, weil dem Grunde nach ein solcher Zustimmungsanspruch bestanden hat (…vgl. Palandt Bassenge, 75. Auflage, § 923, Rz. 1;… Staudinger/Roth, Neubearbeitung 2016, § 923, Rz. 7; AG Sinsheim, NJW-RR 1987, 142 [AG Sinsheim 03.07.1986 - 1 C 158/86] ; vgl. auch OLG München BeckRS 2016, 09995, zitiert nach beck online; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.1.2002, Az. 13 U 107/01, zitiert nach Juris). - LG Darmstadt, 16.11.2020 - 26 O 214/20
Nachbar hat Anspruch auf Beseitigung, wenn neuer Zaun einen alten Grenzzaun …
Denn jedenfalls könnten die Kläger daraus nichts für sich herleiten, weil ihnen wegen des nicht ihr Eigentum schützenden Zwecks dieser Norm daraus kein Schadenersatzanspruch entstanden sein kann (vgl. OLG München, BeckRS 2016, 9995 Rn. 26). - VGH Hessen, 22.12.2016 - 3 B 2591/16
Nachbarklage und Baumschutzsatzung
Dabei handelt es sich - dem Titel der Norm entsprechend - um eine Verfahrensvorschrift im Rahmen eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens, die das Ziel verfolgt, den in § 1 der Satzung definierten Schutzzweck sicherzustellen (vgl. zur drittschützenden Wirkung einer Baumschutzsatzung im Zivilprozess: OLG München, Urteil vom 11.05.2016 - 20 U 4831/15 -, RWN 30, und zum öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz: OVG Münster, Beschluss vom 22.05.2015 - 7 B 513/15 - und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.06.2015 - 2 L 102/13 -, alle juris). - LSG Bayern, 20.07.2016 - L 11 AS 43/14
ARGE-Vertrag, Anspruchsgrundlage, Ausgleichsanspruch, Schadensberechnung, …
Notwendig ist aber, dass die Vorschriften den Schutz privater Rechte und Interessen bezwecken (vgl. OLG München, Urteil vom 11.05.2016 - 20 U 4831/15).