Rechtsprechung
OLG München, 12.03.2008 - 7 U 3543/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abtretung; Rechtsberatung: Nichtigkeit eines Abtretungsvertrages wegen fehlender Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeit der Abtretung einer Forderung zum Zweck der Einziehung im eigenen Namen an eine über keine behördliche Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten verfügende Gesellschaft; Vorliegen von Geschäftsmäßigkeit auch bei erstmaligem Handeln im Fall einer ...
- Judicialis
RBerG i.V.m. § 1 Abs. 1 der 5. AVO Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 134; ; BGB § 398; ; AktG § 93 Abs. 1; ; AktG § 93 Abs. 2; ; AktG § 116 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtige Forderungsabtretung zur geschäftsmäßigen Einziehung wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Nichtigkeit der Forderungsabtretung zum Inkasso bei Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG
Verfahrensgang
- LG München I, 31.05.2007 - 5 HKO 11977/06
- OLG München, 12.03.2008 - 7 U 3543/07
- BGH, 09.03.2009 - II ZR 127/08
Papierfundstellen
- WM 2008, 1155
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.11.2004 - BLw 11/04
Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen gegen eine LPG zum Zwecke der …
Auszug aus OLG München, 12.03.2008 - 7 U 3543/07
Die durch den Begriff der Geschäftsmäßigkeit bezweckte Abgrenzung der erlaubnisfreien Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten in vereinzelten Sonderfällen von einer darauf gerichteten Geschäftstätigkeit (so BGH NJW-RR 2005, 286, 288), ist in diesem Fall nicht anzuwenden, weil die Gesellschaft in diesem Fall tatsächlich gar keinen erlaubnisfreien Hauptzweck verfolgt.Denn das Gesetz will zum Schutz der Rechtssuchenden und im allgemeinen Interesse an einer zuverlässigen Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, dass die geschäftsmäßige, insbesondere im Rahmen der Ausübung eines Berufs erfolgende Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an ungeeignete und unzuverlässige Personen gerät (BGH WM 2005, 102, 103).
- LG München I, 31.05.2007 - 5 HKO 11977/06
Benediktinerabt nach Insolvenz der ‚Kloster Andechs Gastronomie AG’ zu …
Auszug aus OLG München, 12.03.2008 - 7 U 3543/07
das Urteil des Landgerichts München I vom 31.05.2007, Az.: 5 HKO 11977/06, aufzuheben und die Klage abzuweisen, .das Urteil des Landgerichts München I vom 31.05.2007, Az.: 5 HKO 11977/06 sowie das Verfahren aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landgericht München I zurückzuverweisen.
- BGH, 18.04.1967 - VI ZR 188/65
Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte …
- OLG Hamm, 15.06.1999 - 4 U 10/99
Wettbewerbsverstoß: Inkassotätigkeit eines niederländischen Unternehmens in …
Auszug aus OLG München, 12.03.2008 - 7 U 3543/07
Auch der Schuldner soll durch das Rechtsberatungsgesetz geschützt werden (…so auch Rennen/Caliebe a.a.O., Art. 1 § 1 Rn. 11; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 509, 510 für den Fall der Rechtsverfolgung von Inkassounternehmen, die keiner behördlichen Kontrolle unterliegen). - BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98
Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater
Auszug aus OLG München, 12.03.2008 - 7 U 3543/07
Die Geschäftsmäßigkeit erfordert eine selbständige Tätigkeit, bei der der Handelnde beabsichtigt, sie - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - in gleicher Art zu wiederholen und dadurch zu einem dauernden und wiederkehrenden Teil seiner Beschäftigung zu machen; dafür kann eine einmalige Tätigkeit genügen (BGH NJW 2000, 1560, 1562). - BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93
Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils
Auszug aus OLG München, 12.03.2008 - 7 U 3543/07
Soweit die Beklagten die Wirksamkeit der Abtretung bestreiten, ist für die Frage der Zulässigkeit in entsprechender Anwendung der Grundsätze zu den sogenannten "doppeltrelevanten Tatsachen" vom Klagevortrag auszugehen (vgl. Zöller a.a.O § 12 Rn. 12, BGH NJW 1994, 1413, 1414 ).
- OLG Dresden, 29.11.2016 - 14 U 54/13 Der Zusatz zum Ausschluss von Tätigkeiten, die nach dem Rechtsberatungsgesetz einer Erlaubnis bedürfen, kann die Zulässigkeit der Betätigung der Klägerin nicht begründen, weil die wiederholte Ausführung der Handlung, die als Gegenstand des Unternehmens beschrieben ist, gerade zur Annahme der Geschäftsmäßigkeit und damit zur Erlaubnispflichtigkeit führt (vgl. OLG München, Urteil vom 12.03.2008, 7 U 3543/07, Rn. 82, zitiert nach juris).
Anderfalls wäre einer Umgehung des Verbots der Art. 1 § 1 RBerG und § 2 Abs. 2 RDG Tür und Tor geöffnet (vgl. zu einem entsprechenden Gesellschaftszweck, der sich aus dem Gründungszweck ergibt: BGH…, Urteil vom 10.05.2012, IX ZR 125/10, Rn. 30 ff.; BGH…, Beschluss vom 19.07.2011, II ZR 88/10, Rn. 7; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 25.06.2010, I-16 U 31/09, 16 U 31/09, Rn. 59; OLG München, Urteil vom 12.03.2008, 7 U 3543/07, Rn. 82 f., jeweils zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 25.06.2010 - 16 U 31/09
Anwaltlicher Rat zu einer praktisch aussichtlosen Klageerhebung als anwaltliche …
( vgl OLG München, WM 2008, 1155 ff).