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OLG München, 12.07.2005 - 7 W 2516/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG München I - 3 HKO 24421/04
- OLG München, 12.07.2005 - 7 W 2516/05
- OLG München, 06.10.2005 - 7 W 2516/05
Papierfundstellen
- BB 2005, 2436
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 14.05.2013 - X B 134/12
Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle beendet nicht die Unterbrechung …
Auch im Zivilprozess, in dem gewöhnliche Ladungen und Terminsbestimmungen gleichfalls nicht mit der Beschwerde (dort sofortige Beschwerde gemäß § 567 ZPO) anfechtbar sind (Zöller/ Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 567 Rz 31; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 71. Aufl., § 567 Rz 8 "Prozessleitung"), wird eine Ladung, die in einem unterbrochenen Verfahren ergeht, als beschwerdefähige Entscheidung angesehen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- München, Beschluss vom 6. Oktober 2005 7 W 2516/05, Betriebs-Berater 2005, 2436;… Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rz 1;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, a.a.O., § 252 Rz 9 "Termin"; ebenso OLG München, Beschluss vom 30. Dezember 1987 5 W 3563, 3596/87, NJW-RR 1989, 64, zur Beschwerdefähigkeit des Beschlusses über die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags, wenn darin zugleich die konkludente Ablehnung eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens enthalten ist). - BFH, 17.07.2012 - X S 24/12
Unterbrechung des Klageverfahrens durch Insolvenzeröffnung: keine Fortsetzung …
Auch im Zivilprozess, in dem gewöhnliche Ladungen und Terminsbestimmungen gleichfalls nicht mit der Beschwerde (dort sofortige Beschwerde gemäß § 567 ZPO) anfechtbar sind (Zöller/ Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 567 Rz 31; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 70. Aufl., § 567 Rz 8 "Prozessleitung"), wird eine Ladung, die in einem unterbrochenen Verfahren ergeht, als beschwerdefähige Entscheidung angesehen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- München, Beschluss vom 6. Oktober 2005 7 W 2516/05, Betriebs-Berater 2005, 2436;… Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rz 1;… Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, a.a.O., § 252 Rz 9 "Termin"; ebenso OLG München, Beschluss vom 30. Dezember 1987 5 W 3563, 3596/87, zur Beschwerdefähigkeit des Beschlusses über die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags, wenn darin zugleich die konkludente Ablehnung eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens enthalten ist). - OLG Köln, 08.03.2017 - 19 W 12/17
Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines …
In Fällen, in denen das Gericht der Sachbehandlung Fortgang gibt, kommt aber eine analoge Anwendung des § 252 ZPO in Betracht, wenn das Verfahren entgegen einem Ruhens- oder Aussetzungsgesuch der Partei fortgesetzt wird (vgl. OLG München NJW-RR 1989, 64; OLG München, BB 2005, 2436; dahingehend wohl auch OLG Brandenburg, MDR 2009, 406).
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