Rechtsprechung
OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 16 Abs. 2, 10 Abs. 1 Satz 2
Auslegung der Gemeinschaftsordnung zur Kostentragungspflicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10 Abs. 1 Satz 2 § 16 Abs. 2
Auslegung der Gemeinschaftsordnung zu Kosten der Warmwasserversorgung bei teilweiser Unbenutzbarkeit durch einzelne Wohnungseigentümer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostentragung trotz fehlender Nutzungsmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Beteiligung an den Instandhaltungskosten einer Warmwasserversorgung; Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Bezahlung eines Wärmetauschers der Warmwasserversorgungseinrichtung entsprechend den Miteigentumsanteilen ; Recht auf ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wasserversorgung: Kostentragung trotz fehlender Nutzungsmöglichkeit? (IMR 2007, 59)
Sonstiges
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluß des OLG München vom 18.09.2006, Az.: 34 Wx 081/06 (Nutzungsmöglichkeit und Kostentragungspflicht)" von RiAG Dr. Oliver Elzer, original erschienen in: ZMR 2006, 957 - 960.
Verfahrensgang
- AG Augsburg - 3 UR II 263/04
- LG Augsburg, 24.04.2006 - 7 T 5060/05
- OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 375
- NZM 2007, 167
- ZMR 2006, 955
Wird zitiert von ... (8)
- LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12
Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung
Unklare und undurchführbare Kostenregelungen vermögen deshalb den allgemein geltenden Verteilungsschlüssel nicht abzuändern, es hat insoweit bei diesem sein Bewenden (OLG Hamburg ZMR 2004, 614; OLG München ZMR 2006, 955; OLG Bremen ZMR 2007, 633;… Spielbauer/Then, WEG, § 16 Rz. 13;… Bärmann/Becker, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 44). - OLG München, 27.03.2007 - 32 Wx 179/06
Einbau von Dachgauben bei Berechtigung zum Einbau von Dachfenstern
Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 121, 239; OLG München ZMR 2006, 955). - LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09
Wohnungseigentumsrecht: Ausschluss von der Teilnahme an Eigentümerversammlungen …
Von einer konkludenten Abänderung kann allenfalls dann ausgegangen werden, wenn sämtliche Wohnungseigentümer den Verstoß nicht nur dulden, sondern eine jahrelange Praxis in dem Bewusstsein ausüben, die bisherige Regelung ändern und durch eine neue ersetzen zu wollen (vgl. OLG München ZMR 2006, 955).
- LG Dortmund, 05.12.2017 - 1 S 28/17
Anforderungen an die Gesamt- und die Einzelabrechnung der …
Dafür muss feststehen, dass sämtliche Wohnungseigentümer eine jahrelange Praxis in dem Bewusstsein ausüben, die bisherige Regelung ändern und durch eine neue ersetzen zu wollen (OLG München, Beschluss vom 18.09.2006, Az. 34 Wx 81/06). - LG Düsseldorf, 04.05.2010 - 16 S 57/09
Keine Rückwirkung bei Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 III WEG/ Zur …
Dafür muss feststehen, dass sämtliche Wohnungseigentümer eine jahrelange Praxis in dem Bewusstsein befolgen, sich für die Zukunft damit binden bzw. die bisherige Regelung ändern und auf Dauer durch eine neue ersetzen zu wollen (OLG München, ZMR 2006, 955, 957).Im bloßen Dulden von Verstößen gegen eine bestehende Regelung ist eine Vereinbarung nicht zu sehen (vgl. OLG München, ZMR 2006, 955, 957).
- LG Dessau-Roßlau, 29.10.2009 - 5 S 89/09
Neuer Verteilungsschlüssel durch langjährige Übung?
Im bloßen Dulden von Verstößen gegen eine bisherige Regelung ist eine Vereinbarung nicht zu sehen (vgl. OLG München, Beschl. V. 18.09.2006, 34 Wx 81/06, hier zitiert nach juris, veröffentlicht u.a.: ZMR 2006, 870). - LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07
Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse
Eine Änderung kann durch eine neue (einstimmige) Vereinbarung erfolgen (OLG Köln, WE 1998, 304; BayObLG, ZWE 2002, 268) oder auch durch konkludentes Verhalten (OLG München, ZMR 2006, 955; BayObLG, ZWE 2002, 35, 36 = ZMR 2001, 987; OLG Düsseldorf, ZMR 2004, 451 = WuM 2004; 225). - LG Hamburg, 12.07.2007 - 318 T 219/06
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit von Feststellungsanträgen zur Auslegung …
Der Entscheidung des OLG München (ZMR 2006, 955) folgt die Kammer insoweit deshalb nicht.
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