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   OLG München, 30.12.1986 - 7 W 3138/86   

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https://dejure.org/1986,2522
OLG München, 30.12.1986 - 7 W 3138/86 (https://dejure.org/1986,2522)
OLG München, Entscheidung vom 30.12.1986 - 7 W 3138/86 (https://dejure.org/1986,2522)
OLG München, Entscheidung vom 30. Dezember 1986 - 7 W 3138/86 (https://dejure.org/1986,2522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versäumnisurteil; Ausland; Adressaten; Postaufgabe; Völkerrecht; Haager Zustellungsübereinkommen; Zustellung; Urteil; Rechtshilfeweg

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3086
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1982 - III ZB 23/82

    Gültigkeit eines Zustellungsvermerks bei falsch angegebenem Datum - Beginn der

    Auszug aus OLG München, 30.12.1986 - 7 W 3138/86
    Das Erstgericht hat gemäß den Erfordernissen in § 213 ZPO in den Akten vermerkt, zu welcher Zeit und unter welcher Adresse die Aufgabe zur Post geschehen ist (zu den förmlichen Zustellungsvoraussetzungen im einzelnen vgl. BGH, NJW 1960, 1763; NJW 1979, 218 [hier: IV (412) 165 c-e]; NJW 1983, 884).
  • BGH, 24.02.1972 - II ZR 7/71

    Klagezustellung im Ausland

    Auszug aus OLG München, 30.12.1986 - 7 W 3138/86
    Da sie dieser Obliegenheit nicht nachkam und um nächsten Gerichtstermin, dem mündlichen Verhandlungstermin .., keinen Zustellungsbevollmächtigten benannt hat, konnten ihr nach § 175 Abs. 1 ZPO das Versäumnisurteil und der sich daran anschließende Kostenfestsetzungsbeschluß durch Aufgabe zur Post zugestellt werden (vgl. hierzu BGH, NJW 1972, 1004 sowie WM 1986, 1445 [hier. IV (412) 193 a]).
  • BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60

    Mangelhaftes schriftliches Verfahren

    Auszug aus OLG München, 30.12.1986 - 7 W 3138/86
    Das Erstgericht hat gemäß den Erfordernissen in § 213 ZPO in den Akten vermerkt, zu welcher Zeit und unter welcher Adresse die Aufgabe zur Post geschehen ist (zu den förmlichen Zustellungsvoraussetzungen im einzelnen vgl. BGH, NJW 1960, 1763; NJW 1979, 218 [hier: IV (412) 165 c-e]; NJW 1983, 884).
  • BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils ins

    Auszug aus OLG München, 30.12.1986 - 7 W 3138/86
    Das Erstgericht hat gemäß den Erfordernissen in § 213 ZPO in den Akten vermerkt, zu welcher Zeit und unter welcher Adresse die Aufgabe zur Post geschehen ist (zu den förmlichen Zustellungsvoraussetzungen im einzelnen vgl. BGH, NJW 1960, 1763; NJW 1979, 218 [hier: IV (412) 165 c-e]; NJW 1983, 884).
  • OLG Hamm, 10.09.2008 - 8 W 50/08

    Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils in der Türkei durch Aufgabe

    Auch das OLG München hat in einer Entscheidung vom 30.12.1986 (IPRax 1988, 163, 164) zwar in concreto die Anordnung einer erneuten Zustellung über den Weg der Auslandszustellung nach Italien (nach zuvor erfolgter Zustellung gemäß § 175 Abs. 1 ZPO a.F.) abgelehnt, hat aber zugleich angemerkt, anderes könne gelten, wenn begründete Anzeichen dafür vorhanden seien, dass die Vollstreckbarerklärung im Ausland an Bedenken des ausländischen Gerichts hinsichtlich der ordnungsgemäßen Zustellung des Urteils scheitern könnte.
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2008 - 17 U 86/07

    Zur Anwendbarkeit der Anordnung nach § 184 ZPO im Anwendungsbereich der EuZVO

    Dagegen wird eingewandt, die EuZVO sei nach ihrem Art. 1 Abs. 1 nur anwendbar, wenn ein Schriftstück ins Ausland zuzustellen ist, sie regele nur das Wie, also die Modalitäten der grenzüberschreitenden Zustellung, nicht jedoch die Frage, ob eine Zustellung im Ausland überhaupt erforderlich sei (vgl. BGH NJW 1999, 1187, 1188; BGH IPrax 1988, 163, 164; Geimer, IZPR, 5. Aufl. 2005 Rn. 2115; Nagel/Gottwald IZPR 6. Aufl. 2007, § 7 Rn. 48; Roth IPrax 2000, 497).
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