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   OLG München, 01.03.1994 - 3 Ws 8/94   

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https://dejure.org/1994,3724
OLG München, 01.03.1994 - 3 Ws 8/94 (https://dejure.org/1994,3724)
OLG München, Entscheidung vom 01.03.1994 - 3 Ws 8/94 (https://dejure.org/1994,3724)
OLG München, Entscheidung vom 01. März 1994 - 3 Ws 8/94 (https://dejure.org/1994,3724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anhörung des Angeklagten; Zeitpunkt der Anhörung; Verwerfung der Berufung; Rechtliches Gehör

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 714
  • StV 1994, 237
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG München, 01.03.1994 - 3 Ws 8/94
    Zwar sehen § 313 und § 322 a StPO eine Anhörung des Angeklagten vor Verwerfung der Berufung als unzulässig nicht ausdrücklich vor, doch folgt die Pflicht zur Anhörung unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. st. Rspr. des BVerfG; z.B. etwa NJW 1980, 1095, 1096 mwN).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus OLG München, 01.03.1994 - 3 Ws 8/94
    Zum einen kann die Entscheidung über die Annahme der Berufung nach § 322 a Satz 2 StPO nicht angefochten werden, zum anderen ist § 33 a StPO nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1976, 1837 ff).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2017 - 2 Ws 308/17

    Rechtsmitteleinlegung im Strafverfahren: Gehörsrüge im Fall der Nichtannahme der

    Eine Anhörung des Angeklagten durch das Berufungsgericht ist nach Auffassung des Senats ohnehin immer dann erforderlich, wenn - was hier entgegen Nr. 158a Abs. 1 RiStBV bislang nicht geschehen ist - die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Verwerfung der Annahmeberufung als unzulässig gestellt hat (ebenso: OLG München MDR 1994, 714; LG Stuttgart aaO; Gössel in: Löwe-Rosenberg, aaO, § 313 Rn. 55 mwN; SK-StPO, aaO, § 322a Rn. 9; Rautenberg in: Gercke/Julius/Temming u. a. StPO, 5. Aufl. 2012, § 322a Rn. 3 und 7; aA: OLG Frankfurt, aaO, sowie [undifferenziert] die oben zitierten Literaturmeinungen).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 3 Ws 70/05

    Strafverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Nichtannahme

    Deshalb stellt sich auch nicht die Frage, ob es der vorherigen Anhörung des Angeklagten zu einem Verwerfungsantrag der Staatsanwaltschaft bedurfte (bejahend OLG München StV 1994, 237; verneinend OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 273), zumal ein solcher Antrag auf Verwerfung der Berufung nach § 313 Abs. 2 StPO weder erforderlich ist, noch vorliegend gestellt war.
  • OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 3 Ws 67/97

    Anforderungen an das Vorliegen einer offensichtlichen Unbegründetheit und damit

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  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 99/00
    Es kann hier dahin gestellt bleiben, ob für das Landgericht Veranlassung bestanden hätte, den nicht mehr durch einen Verteidiger vertretenen Beschwerdeführer, der ausweislich des Verhandlungsprotokolls eine Rechtsmittelbelehrung durch das Amtsgericht erhalten hatte, darauf hinzuweisen, daß es die Berufung gem. § 313 StPO als unzulässig zu verwerfen gedachte (vgl. hierzu verneinend: OLG Koblenz, StV 1995, 14; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 273; Ruß in: Karlsruher Kommentar-StPO, § 313, Rdnr. 7; a.A.: OLG München, StV 1994, 237).
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