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   OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17   

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https://dejure.org/2018,3946
OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17 (https://dejure.org/2018,3946)
OLG München, Entscheidung vom 01.03.2018 - 29 U 1156/17 (https://dejure.org/2018,3946)
OLG München, Entscheidung vom 01. März 2018 - 29 U 1156/17 (https://dejure.org/2018,3946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KUG § 22, § 23; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1, § 1004
    Öffentliche Anprangerung einzelner Personen im Rahmen medialer Berichterstattung

  • kanzlei.biz

    Veröffentlichung eines Facebook-Profilbilds zur öffentlichen Anprangerung durch mediale Berichterstattung unzulässig

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Öffentliche Anprangerung einzelner Personen im Rahmen medialer Berichterstattung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fotos bei Facebook dürfen nicht für öffentliche Anprangerung einzelner Personen im Rahmen medialer Berichterstattung genutzt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Öffentliche Anprangerung einzelner Personen im Rahmen medialer Berichterstattung

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 01.03.2018)

    "Bild" unterliegt im Pranger-Rechtsstreit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Veröffentlichung eines Fotos zwecks öffentlicher Anprangerung durch mediale Berichterstattung - Betroffener Person steht Unterlassungsanspruch zu

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 528
  • MMR 2018, 691
  • K&R 2018, 416
  • afp 2018, 250
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 310/14

    Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit

    Auszug aus OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2017, 302 Tz. 5 m. w. N.), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfGE 120, 180, 210) als auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang steht (vgl. EGMR NJW 2004, 2647 Tz. 57 ff.; NJW 2012, 1053 Tz. 95 ff.).

    Dabei ist schon bei der Beurteilung, ob ein Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK andererseits vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2017, 302 Tz. 5 m. w. N.).

    Ein Informationsinteresse besteht jedoch nicht schrankenlos, vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (vgl. BGH GRUR 2017, 302 Tz. 7 m. w. N.).

    Daneben sind für die Gewichtung der Belange des Persönlichkeitsschutzes der Anlass der Berichterstattung und die Umstände in die Beurteilung mit einzubeziehen, unter denen die Aufnahme entstanden ist (vgl. BGH GRUR 2017, 302 Tz. 8 m. w. N.).

  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17
    Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen daher nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. BGH GRUR 2012, 425 Tz. 20; BVerfG NJW 2010, 1587 Tz. 25).

    Dabei kann die Anprangerung dazu führen, dass die regelmäßig zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus dem Bereich der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen ist (vgl. BVerfG NJW 2010, 1587 Tz. 25 m. w. N.).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2017, 302 Tz. 5 m. w. N.), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfGE 120, 180, 210) als auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang steht (vgl. EGMR NJW 2004, 2647 Tz. 57 ff.; NJW 2012, 1053 Tz. 95 ff.).

    Die Anerkennung der Bedeutung der Presseberichterstattung für die öffentliche und individuelle Meinungsbildung bewirkt daher nicht automatisch, dass der besondere persönlichkeitsrechtliche Bildnisschutz des Abgebildeten stets zurückzutreten hat, also jedwede Bebilderung von Medienerzeugnissen verfassungsrechtlich gewährleistet ist (vgl. BVerfG GRUR 2008, 539 Tz. 66 - Caroline von Hannover).

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

    Auszug aus OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17
    Denn im Bereich der Sozialsphäre ist dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Einzelnen von vornherein ein tendenziell größeres Gewicht beizumessen (vgl. BGH GRUR 2005, 612, 613).
  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Auszug aus OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17
    Das Selbstbestimmungsrecht der Presse umfasst nicht auch die Entscheidung, wie das Informationsinteresse zu gewichten ist; diese Gewichtung zum Zweck der Abwägung mit gegenläufigen Interessen der Betroffenen obliegt im Fall eines Rechtsstreits vielmehr den Gerichten (vgl. BGH GRUR 2009, 150 Tz. 17 m. w. N.).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

    Auszug aus OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17
    Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen daher nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. BGH GRUR 2012, 425 Tz. 20; BVerfG NJW 2010, 1587 Tz. 25).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17
    Die Abwägung hat aber das vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG umfasste Recht der Presse zu berücksichtigen, nach ihren publizistischen Kriterien zu entscheiden, was öffentliches Interesse beansprucht (vgl. BVerfG GRUR 2000, 446 - Caroline von Monaco; BVerfG a.a.O., Tz. 67 - Caroline von Hannover).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17
    Ein Bildnis in diesem Sinne ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (vgl. BGH NJW 2000, 2201, 2202 - Der blaue Engel).
  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

    Auszug aus OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17
    Sie kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden (vgl. BGH GRUR 2005, 74, 75 - Charlotte Casiraghi II).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 14 U 27/05

    Geldentschädigungsanspruch wegen Ausstrahlung eines Interviews

    Auszug aus OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17
    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer stillschweigenden Einwilligung ist in der Regel, dass dem Betroffenen Zweck, Art und Umfang der Veröffentlichung bekannt sind (OLG Hamburg AfP 2012, 166; OLG München ZUM 2009, 429; OLG Karlsruhe ZUM 2006, 568; Fricke in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Auflage 2014, § 22 KUG Rn. 15).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

  • OLG München, 13.01.2009 - 18 U 4520/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Konkludente Einwilligung in die

  • OLG Köln, 09.02.2010 - 15 U 107/09

    Keine Urheberrechtverletzung durch Fotos in Personensuchmaschine

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

  • OLG Hamburg, 28.06.2011 - 7 U 39/11

    Urheberrecht an Werken der Fotografie: Veröffentlichung eines Fotos ohne

  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

  • BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 967/15

    Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die

  • LG München I, 09.03.2017 - 7 O 8254/16
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 14/21

    Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen eines Lokalpolitikers im Internet

    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Einwilligung ist in der Regel, dass dem Abgebildeten Zweck, Art und Umfang der Veröffentlichung bekannt sind (OLG München, Urteil vom 1. März 2018 - 29 U 1156/17, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • LG Erfurt, 19.11.2020 - 8 O 559/20

    Anspruch auf Unterlassung des Verbreitens des Bildnisses eines Journalisten

    Durch das Einstellen eines ihn selbst zeigenden Bildnisses in ein soziales Netzwerk willigt der Nutzer jedoch nicht zugleich in die Verwendung dieser Bildnisse durch Medien ein (OLG München, Urteil vom 01.03.2018 - 29 U 1156/17, juris Rn. 31).
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