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   OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16   

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OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16 (https://dejure.org/2017,76629)
OLG München, Entscheidung vom 01.06.2017 - 6 U 4203/16 (https://dejure.org/2017,76629)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 6 U 4203/16 (https://dejure.org/2017,76629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Berufung, Zustimmung, AGB, Frist, Ersatzpflicht, Widerruf, Klausel, Auflagen, Verletzung, Anlage, Feststellung, Vertragsschluss, Anfechtung, Ablehnung, angefochtene Entscheidung, unangemessene Benachteiligung, rechtliches Interesse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 156/13

    Rechtsfolgen pflichtwidriger Verfügungen des Dienstverpflichteten über ein

    Auszug aus OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 2016, 1575 Tz. 31; BGH NJW 2016, 401 Tz. 16; BGH NJW 2015, 2244 Tz. 16) verpflichtet die Norm den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen.

    Eine Vertragsgestaltung, die objektiv dazu geeignet ist, den Vertragspartner bezüglich seiner Rechtsstellung irrezuführen, verstößt gegen das Transparenzgebot (BGH NJW 2016, 1575 Tz. 31).

    Abzustellen ist bei der Beurteilung auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2016, 1575 Tz. 31; BGH NJW 2016, 401 Tz. 22; BGH NJW 2015, 2244 Tz. 17).

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16
    Letzteres umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowohl durch Elemente des Meinens und Dafürhaltens geprägte Werturteile als auch (dem Beweis zugängliche) Behauptungen über Tatsachen, wenn und soweit sie zur Meinungsbildung beizutragen geeignet sind (BVerfG NJW 2017, 1460 Tz. 13; BVerfG NJW 2016, 2870 Tz. 12).

    Denn die Grenze zur Schmähkritik, bei welcher nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - vornehmlich die Diffamierung der Person (BVerfG NJW 2017, 1460 Tz. 14; BVerfG NJW 2016, 2870 Tz. 12), wird hierdurch unter keinem denkbaren Gesichtspunkt tangiert, führt die Beklagte doch für ihre im Einzelnen dargelegte negative Bewertung der klägerischen Kommentierung - der sie eingangs zudem die diametral entgegengesetzte Beurteilung des seinerzeit verantwortlichen Bandredaktors Prof. M. gegenüberstellt, wonach es sich bei dem Text des Klägers um eine "wegweisende" ... "rechtswissenschaftliche Pionierleistung" handele, die als ein "Flaggschiff" des gesamten Kommentarwerks gelten könne (K 4 Nr. 4 = S. 3) - durchweg sachliche Gesichtspunkte (bloße Kompilation statt wertender Durchdringung und Einordnung der Rechtsprechung und Literatur) an.

  • BGH, 03.12.2015 - VII ZR 100/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Handelsvertretervertrag mit einem

    Auszug aus OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 2016, 1575 Tz. 31; BGH NJW 2016, 401 Tz. 16; BGH NJW 2015, 2244 Tz. 16) verpflichtet die Norm den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen.

    Abzustellen ist bei der Beurteilung auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2016, 1575 Tz. 31; BGH NJW 2016, 401 Tz. 22; BGH NJW 2015, 2244 Tz. 17).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Formularmäßige Vereinbarung der Beitragsfortzahlung trotz Nichtnutzung der

    Auszug aus OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16
    Denn eine billige Entschädigung in Geld wegen eines dem Gläubiger zugefügten ideellen Schadens sieht das Gesetz im Fall einer Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch nach der Schuldrechtsreform nur unter den Voraussetzungen des § 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG vor, wird doch das Rechtsgut in § 253 Abs. 2 BGB nicht genannt (BGH NJW 2014, 2029 Tz. 40; Grüneberg in: Palandt, a.a.O., § 253 Rdnr. 10).

    Zudem kommt eine Geldentschädigung nach der (verfassungsrechtlich unbedenklichen, vgl. BVerfG NJW 2000, 2187; BVerfG NJW-RR 2007, 1055) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 2195, 2197; NJW 2005, 215; NJW 2014, 2029 Tz. 38) nur unter den einschränkenden Voraussetzungen in Betracht, dass eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, bei welcher die Beeinträchtigung des Betroffenen nach der Art der Verletzung nicht in anderer Weise ausgeglichen werden kann (Sprau in: Palandt, a.a.O., 3 823 Rdnr. 130).

  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Wohnungseigentum: Gerichtliche Durchsetzung von kaufvertraglichen

    Auszug aus OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16
    Letzteres umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowohl durch Elemente des Meinens und Dafürhaltens geprägte Werturteile als auch (dem Beweis zugängliche) Behauptungen über Tatsachen, wenn und soweit sie zur Meinungsbildung beizutragen geeignet sind (BVerfG NJW 2017, 1460 Tz. 13; BVerfG NJW 2016, 2870 Tz. 12).

    Denn die Grenze zur Schmähkritik, bei welcher nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - vornehmlich die Diffamierung der Person (BVerfG NJW 2017, 1460 Tz. 14; BVerfG NJW 2016, 2870 Tz. 12), wird hierdurch unter keinem denkbaren Gesichtspunkt tangiert, führt die Beklagte doch für ihre im Einzelnen dargelegte negative Bewertung der klägerischen Kommentierung - der sie eingangs zudem die diametral entgegengesetzte Beurteilung des seinerzeit verantwortlichen Bandredaktors Prof. M. gegenüberstellt, wonach es sich bei dem Text des Klägers um eine "wegweisende" ... "rechtswissenschaftliche Pionierleistung" handele, die als ein "Flaggschiff" des gesamten Kommentarwerks gelten könne (K 4 Nr. 4 = S. 3) - durchweg sachliche Gesichtspunkte (bloße Kompilation statt wertender Durchdringung und Einordnung der Rechtsprechung und Literatur) an.

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 104/14

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    Auszug aus OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 2016, 1575 Tz. 31; BGH NJW 2016, 401 Tz. 16; BGH NJW 2015, 2244 Tz. 16) verpflichtet die Norm den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen.

    Abzustellen ist bei der Beurteilung auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2016, 1575 Tz. 31; BGH NJW 2016, 401 Tz. 22; BGH NJW 2015, 2244 Tz. 17).

  • BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 140/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16
    Lediglich bewusst unwahre Behauptungen sind vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG nicht umfasst (BVerfG NJW 2000, 3485 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16
    Zudem kommt eine Geldentschädigung nach der (verfassungsrechtlich unbedenklichen, vgl. BVerfG NJW 2000, 2187; BVerfG NJW-RR 2007, 1055) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 2195, 2197; NJW 2005, 215; NJW 2014, 2029 Tz. 38) nur unter den einschränkenden Voraussetzungen in Betracht, dass eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, bei welcher die Beeinträchtigung des Betroffenen nach der Art der Verletzung nicht in anderer Weise ausgeglichen werden kann (Sprau in: Palandt, a.a.O., 3 823 Rdnr. 130).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16
    Zudem kommt eine Geldentschädigung nach der (verfassungsrechtlich unbedenklichen, vgl. BVerfG NJW 2000, 2187; BVerfG NJW-RR 2007, 1055) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 2195, 2197; NJW 2005, 215; NJW 2014, 2029 Tz. 38) nur unter den einschränkenden Voraussetzungen in Betracht, dass eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, bei welcher die Beeinträchtigung des Betroffenen nach der Art der Verletzung nicht in anderer Weise ausgeglichen werden kann (Sprau in: Palandt, a.a.O., 3 823 Rdnr. 130).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Erstreckung einer formularmäßigen Bürgschaft auf Bereicherungsansprüche als

    Auszug aus OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16
    In Abwägung der beiderseits involvierten Interessen überschreiten derartige Bewertungen, mögen sie teils auch die wissenschaftliche Integrität des Klägers berühren, nicht den Rahmen der Kritik, der er sich als Mitautor eines rechtswissenschaftlichen Großkommentars - selbst in einer breiteren Fachöffentlichkeit als dem von der Beklagten adressierten Gremium der Bandreaktoren - stellen muss (vgl. auch BGH NJW-RR 2007, 619 Tz. 19).
  • BGH, 23.10.1996 - XII ZR 174/95

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

  • BGH, 12.01.1995 - III ZR 136/93

    Prominentenkinder

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen

  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 417/11

    Bürgschaft: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die Fälligkeit der

  • OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4199/16

    Klinik-Geschäftsführer

  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 60/91

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 179/13
  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03
  • OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4199/16

    Schadensersatz, Leistungen, Auflagen, Berufung, Leistungsbeschreibung, Widerruf,

    Mit Schreiben vom 05.03.2014 (Anlage K 2) wandte sich die Beklagte an die Klägerin und ihren (ebenfalls als Kommentator des ... verpflichteten) Ehemann (der seine Rechte im Parallelverfahren Az. 6 U 4203/16 verfolgt) mit der Mitteilung, dass sie im Hinblick auf den "äußerst strapaziösen Verlauf in der Abwicklung der Neubearbeitung" die Zusammenarbeit nicht fortsetzen wolle und daher die einvernehmliche Beendigung des Verlagsvertrags - bei Freigabe der ihr übertragenen Rechte "sobald die grundlegende Neukommentierung Ihrer Passagen des ... durch einen anderen Kommentator veröffentlicht ist" - vorschlage.
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