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   OLG München, 01.08.1996 - 19 U 1650/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11017
OLG München, 01.08.1996 - 19 U 1650/96 (https://dejure.org/1996,11017)
OLG München, Entscheidung vom 01.08.1996 - 19 U 1650/96 (https://dejure.org/1996,11017)
OLG München, Entscheidung vom 01. August 1996 - 19 U 1650/96 (https://dejure.org/1996,11017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuwendung eines Versicherungsanspruches durch Vermächtnis; Annahme eines Verschaffungsvermächtnisses bei entsprechender Intensität des Zuwendungswillens ; Bezugsberechtigung von Dritten bei einer Versicherung auf den Todesfall; Fehlender Zuwendungswillen bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 16.03.2006 - 19 UF 24/05

    Abänderung eines Kindesunterhaltsvergleichs; Bestreiten mit Nichtwissen bei

    Der Wille, daß die Unterhaltsleistungen unter allen Umständen im Sinne einer Unterhaltsgarantie konstant bleiben sollen, ist nicht zu vermuten, sondern kann grundsätzlich nur bei einer ausdrücklichen Parteivereinbarung angenommen werden (OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 336).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1998 - 2 UF 194/98

    Niederschlagung von Gerichtskosten

    Hiervon sind 85, 40 DM als monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV für das Jahr 1997 (FamRZ 1997, 336 ) gemäß § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG zusätzlich zu übertragen; bezüglich weiterer 0, 72 DM monatlich ist eine Beitragszahlung i. H. v. 166, 02 DM (0,72 DM: 47, 44 DM aktueller Rentenwert = 0,0152 gerundet, multipliziert mit dem Faktor 10.922,618 zur Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge) anzuordnen, die dem ausgleichspflichtigen Antragsgegner wirtschaftlich zumutbar ist und den künftigen, unsicheren schuldrechtlichen Versorgungsausgleich einer Minirente vermeidet (§ 3 b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG ).
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