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   OLG München, 01.09.2014 - 7 U 1805/14   

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https://dejure.org/2014,35905
OLG München, 01.09.2014 - 7 U 1805/14 (https://dejure.org/2014,35905)
OLG München, Entscheidung vom 01.09.2014 - 7 U 1805/14 (https://dejure.org/2014,35905)
OLG München, Entscheidung vom 01. September 2014 - 7 U 1805/14 (https://dejure.org/2014,35905)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG München, 01.09.2014 - 7 U 1805/14
    Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders gegen die Treugeber ist auf den Schluss des Jahres abzustellen, in dem die Drittforderung fällig geworden ist, von der zu befreien ist (vgl. z.B. BGH ZIP 2010, 1295).

    Der Kläger kann sich hierbei auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des BGH vom 05.05.2010 (Az: III ZR 209/09) berufen.

    Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 BGB, d.h. des Befreiungsanspruchs des Treugebers, ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2010, 2197) nicht auf den Schluss des Jahres abzustellen, in dem der Freistellungsanspruch fällig geworden ist, sondern auf den Schluss des Jahres, in dem die Drittforderungen fällig werden, von denen zu befreien ist.

  • BGH, 28.01.1980 - II ZR 250/78

    Treuhand-Kommanditist

    Auszug aus OLG München, 01.09.2014 - 7 U 1805/14
    Wenn bei einer solchen Vertragskonstruktion der Treuhänder von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, können ihm aus dem Treuhandverhältnis dem Grunde nach gegen die Treugeber gem. § 257 BGB Freistellungs- und gem. §§ 670, 675 BGB Erstattungsansprüche zustehen (vgl. BGH NJW 1980, 1163).

    Die Beklagten als Treugeber sind dann gemäß § 257 BGB verpflichtet, den Treuhänder von der persönlichen Haftung für Verbindlichkeiten freizustellen, die aus den für sie gehaltenen und verwalteten Gesellschaftsbeteiligungen entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1980 - II ZR 250/78 - NJW 1980, 1163, 1164).

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