Rechtsprechung
OLG München, 01.10.2014 - 34 SchH 11/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Inhalt einer Schiedsvereinbarung hinsichtlich der Modalitäten der Bestellung der Schiedsrichter
- Betriebs-Berater
Unzweckmäßige Parteivereinbarung über die Bildung des Schiedsgerichts lässt Wirksamkeit der Schiedsklausel generell unberührt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Inhalt einer Schiedsvereinbarung hinsichtlich der Modalitäten der Bestellung der Schiedsrichter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unzweckmäßige Vereinbarungen führen nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsklausel!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Schiedsabrede, Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten, Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsvereinbarung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unzweckmäßige Vereinbarungen führen nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsklausel! (IBR 2014, 770)
Papierfundstellen
- WM 2015, 949
- BB 2015, 1812
- BauR 2015, 169
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.03.2007 - III ZR 164/06
Rechtsfolgen einer unangemessenen Einschränkung des …
Auszug aus OLG München, 01.10.2014 - 34 SchH 11/14
Der Bundesgerichtshof hält deshalb in seiner aktuellen Rechtsprechung auch "defekte" Klauseln wie etwa über die Bildung des Schiedsgerichts (vgl. § 1034 Abs. 2 ZPO; BGH SchiedsVZ 2007, 163) oder über die Zuständigkeit eines nicht existierenden (institutionellen) Schiedsgerichts (BGH NJW 2011, 2977) weitestgehend aufrecht. - BGH, 14.07.2011 - III ZB 70/10
Schiedsabrede: Auslegung einer irrtümlich die Zuständigkeit eines nicht …
Auszug aus OLG München, 01.10.2014 - 34 SchH 11/14
Der Bundesgerichtshof hält deshalb in seiner aktuellen Rechtsprechung auch "defekte" Klauseln wie etwa über die Bildung des Schiedsgerichts (vgl. § 1034 Abs. 2 ZPO; BGH SchiedsVZ 2007, 163) oder über die Zuständigkeit eines nicht existierenden (institutionellen) Schiedsgerichts (BGH NJW 2011, 2977) weitestgehend aufrecht. - BGH, 18.06.2014 - III ZB 89/13
Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus OLG München, 01.10.2014 - 34 SchH 11/14
Gleiches gilt, wenn die Parteien zwar eine solche Abrede zu den Bestellungsmodalitäten getroffen haben, diese aber nicht zum Ergebnis führt (vgl. BGH vom 18.6.2014, III ZB 89/13 bei Rn. 10, nach juris = WM 2014, 1880).
- OLG Frankfurt, 18.05.2016 - 26 Sch 1/16
Vorgeschriebene Form für Schiedsklausel in Art. II UNÜ
Danach ist es im Falle der Nichtexistenz der im Vertrag bestimmten Schiedsorganisation zunächst geboten, eine Lösung dieses Problems im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu suchen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.09.2010, Az.: 19 SchH 15/10; zitiert nach BeckRS, m.w.N.; nachfolgend hierzu BGH, Beschluss vom 14.07.2011, Az.: III ZB 70/10; OLG München, Beschluss vom 01.10.2014, Az.: 34 SchH 11/14, zitiert nach BeckRS).