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   OLG München, 01.12.2011 - 6 U 1577/11   

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https://dejure.org/2011,48657
OLG München, 01.12.2011 - 6 U 1577/11 (https://dejure.org/2011,48657)
OLG München, Entscheidung vom 01.12.2011 - 6 U 1577/11 (https://dejure.org/2011,48657)
OLG München, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 6 U 1577/11 (https://dejure.org/2011,48657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung bei fehlender Offenlegung der Identität des Veranstalters einer Ballonfahrt; Erfordernis der Unmittelbarkeit des Geschäftsabschlusses

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ballonfahrtgutscheine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 735
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 09.09.2010 - 6 U 2690/10

    Wettbewerbsverstoß: Pflichtangaben beim Internet-Verkauf von Gutscheinen für eine

    Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 6 U 1577/11
    Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um das Hauptsacheverfahren zu dem vorausgegangenen, vor dem Senat unter Az. 6 U 2690/10 (Vorinstanz: Az.: 17 HK O 20331/09 Landgericht München I) geführten einstweiligen Verfügungsverfahren (Urteil vom 08.09.2010, WRP 2011, 134).

    In tatsächlicher Hinsicht liegt dem Streitfall ein Geschehensablauf zugrunde, der sich wie folgt darstellt (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 09.09.2010 im einstweiligen Verfügungsverfahren, Az. 6 U 2690/10, S. 5/6 unter Ziff. 1 Buchst. a) = Anl. K 9):.

    (aa) Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 09.09.2010 im einstweiligen Verfügungsverfahren Az. 6 U 2690/10 Folgendes ausgeführt (Anl. K 9, S. 6-8):.

  • BGH, 18.09.1997 - III ZR 226/96

    Erhebung der Beschwerdegebühr

    Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 6 U 1577/11
    Dass die Bestimmung des Veranstalters als Vertragspartner des Kunden erst nach dem Vertragsschluss mit der Antragsgegnerin - durch diese oder bei mehreren in Frage kommenden Veranstaltern durch den Kunden - ohne Rückwirkung erfolgt (vgl. BGH NJW 1998, 62, 63) und zu diesem Zeitpunkt die Person bzw. das Unternehmen des Veranstalters dem Kunden bekannt wird, ist ohne Bedeutung.
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 6 U 1577/11
    In seinem Urteil vom 12.05.2011 - Ving Sverige (C-122/10, GRUR 2011, 930) hat der Europäische Gerichtshof zum Verständnis der Worte "den Verbraucher dadurch in die Lage versetzt, einen Kauf zu tätigen" in Art. 2 Buchst. i) der UGP-Richtlinie (unter Hinweis darauf, dass nur eine nicht restriktive Auslegung des Begriffs der Aufforderung zum Kauf mit dem in § 1 der Richtlinie zum Ausdruck kommenden Ziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen, stehe (EuGH a. a. O. - Ving Sverige , Tz. 29)) ausgeführt, dass deren Auslegung dahingehend zu erfolgen habe, dass "eine Aufforderung zum Kauf vorliegt, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht" (vgl. BGH a. a. O. - Ving Sverige , Tz. 33).
  • LG München I, 11.02.2010 - 17 HKO 20331/09

    Ballonfahrtgutschein

    Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 6 U 1577/11
    Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um das Hauptsacheverfahren zu dem vorausgegangenen, vor dem Senat unter Az. 6 U 2690/10 (Vorinstanz: Az.: 17 HK O 20331/09 Landgericht München I) geführten einstweiligen Verfügungsverfahren (Urteil vom 08.09.2010, WRP 2011, 134).
  • OLG München, 31.03.2011 - 6 U 3517/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Unterlassen von Unternehmensangaben in der

    Auszug aus OLG München, 01.12.2011 - 6 U 1577/11
    In diesem Sinne hat der Senat in seinem Urteil vom 31.03.2011 - 6 U 3517/10 (dort S. 6) unter Hinweis auf Köhler/ Bornkamm , UWG, 29. Aufl. 2011, UWG § 5 a, Rn. 30 ausgeführt: "Vielmehr setzt die Informationspflicht bereits ein, wenn dem Verbraucher die "essentialia negotii" in Gestalt des beworbenen Produkts und des Verkaufspreises bekannt gegeben werden, aufgrund derer er in die Lage versetzt wird, eine Entscheidung über den Erwerb zu treffen." (vgl. i. ü. Bornkamm a. a. O., Rn. 30 a).
  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 24/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Anbieters von

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, WRP 2012, 575).
  • OLG Köln, 26.09.2014 - 6 U 56/14

    Erfüllung der Informationspflicht bei Online-Bestellungen aufgrund einer Anzeige

    Unter den Wortlaut des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG lässt sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht nur die rechtsgeschäftliche Vertretung eines anderen im Sinne der unmittelbaren Stellvertretung, sondern auch das für einen anderen wirtschaftlich vorteilhafte Handeln in Form der Bewerbung von konkreten Waren Dritter fassen (s. OLG München WRP 2012, 575 Rn. 41 - Ballonfahrtgutscheine, insoweit bestätigt durch BGH GRUR 2014, 580 - Alpenpanorama im Heißluftballon, juris-Tz. 20).
  • OLG Celle, 29.10.2013 - 13 W 79/13

    Begriff der Aufforderung zum Vertragsschluss im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Da die Antragsgegnerin als Reisebüro typischerweise lediglich die Tätigkeit eines Vermittlers von Reiseleistungen und nicht die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Durchführung übernimmt (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. September 2010 - Xa ZR 130/08, juris Rn. 12; MünchKomm/Tonner, BGB, 6. Aufl., § 651a Rn. 43), fehlt es in der Werbeanzeige auch an der Angabe des Reiseveranstalters als Vertragspartner des Verbrauchers (vgl. OLG München, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 6 U 1577/11, juris Rn. 24).

    Dass nicht auch der Reiseveranstalter genannt ist, steht dem Vorliegen eines annahmefähigen Angebots nicht entgegen (vgl. nur OLG München, Urteil vom 1. Dezember 2011, a. a. O., juris Rn. 24; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 5a Rn. 30d).

  • LG Bonn, 06.03.2014 - 14 O 75/13

    Beeinflussung der Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern durch Vorenthalten von

    Auch im Urteil des OLG München vom 01.12.2011, 6 U 1577/11 (u. a. BeckRS 2012, 08640) wird zutreffend darauf abgestellt, dass das Auftreten des Gewerbetreibenden ohne Bedeutung sei ("Die Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sie lediglich als Vermittlerin auftrete...").
  • LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 34 O 26/14

    Identitätsangabe in Reisewerbung

    Für eine am Maßstab des Art. 7 Abs. 4, 2 lit. i UGP-RL ausreichende Aufforderung zum Kauf muss die streitgegenständliche Werbung so gestaltet sein, dass der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass eine tatsächliche Möglichkeit zum Kauf geboten werden muss (EuGH v. 12.05.2011, C-122/10, Tz. 33, GRUR 2011, 930 - Konsumentombudsmannen/Ving Sverige AB; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5a Rn. 30a; OLG München, 6 U 1577/11 (nicht rechtskräftig), WRP 2012, 575, 577).
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