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   OLG München, 02.02.2012 - 1 U 4533/11   

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https://dejure.org/2012,3542
OLG München, 02.02.2012 - 1 U 4533/11 (https://dejure.org/2012,3542)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.2012 - 1 U 4533/11 (https://dejure.org/2012,3542)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 1 U 4533/11 (https://dejure.org/2012,3542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verkehrssicherung auf Gehwegen: Beseitigungspflicht bei unerheblichen Höhenunterschieden

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen - Beseitigungspflicht bei Höhenunterschieden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich geringer Höhenunterschiede im Plattenbelag

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 1 U 4533/11
    8 2. Dem Landgericht ist weiter zuzustimmen, dass hier auch im Zusammenwirken des für sich allein unerheblichen Höhenunterschieds mit anderen Umständen keine vom Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr für die Verkehrsteilnehmer vorliegt (vgl. BGH MDR 1967, 387).
  • AG Bad Segeberg, 26.01.2012 - 17 C 159/11

    Verkehrssicherungspflicht: Unebenheit in Form einer Vertiefung zwischen einer

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 1 U 4533/11
    4 Der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung der Auffassung, dass ein Fußgänger grundsätzlich Höhenunterschiede auf Gehwegen von 2, 0 bis 2, 5 cm hinnehmen muss (vgl. dazu OLG München vom 06.09.2011, Az. 1 U 2865/11, AG Bad Segeberg BeckRS 2012, 03035 mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Hamm, 28.07.2020 - 11 U 103/19

    Fußgängerunfall, Verkehrssicherungspflicht, Gehweg, Kanaldeckel

    Erst darüber hinaus beginnt ein Bereich, in dem Unebenheiten für Fußgänger nicht mehr in jedem Fall hingenommen werden müssen, so dass eine Pflicht zur Gefahrbeseitigung des Verkehrssicherungspflichtigen in Betracht kommt, da bei derartigen Höhenunterschieden die Gefahr von Stürzen für Fußgänger zu besorgen ist (vgl. dazu: OLG Schleswig, MDR 2003, 29, 30; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 255, 256 mit Verweis auf: OLG Hamm, Urteil vom 18.07.1986, 9 U 328/85, NJW-RR 1987, S. 412; OLG München, Beschluss vom 02.02.2012, 1 U 4533/11, zitiert nach juris Tz. 4; Wellner, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl. 2020, 14.
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