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   OLG München, 02.02.2016 - 34 Wx 20/16   

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https://dejure.org/2016,1165
OLG München, 02.02.2016 - 34 Wx 20/16 (https://dejure.org/2016,1165)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.2016 - 34 Wx 20/16 (https://dejure.org/2016,1165)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 34 Wx 20/16 (https://dejure.org/2016,1165)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 53 Abs. 1, § 71 Abs. 2; GBV § 15 Abs. 1 Buchst. a; ZPO § 867
    Eintragung einer Zwangshypothek für den Insolvenzverwalter ohne den - im Fall eines vorgenommenen Eintrags jedoch unschädlichen - Zusatz "als Insolvenzverwalter"

  • rewis.io

    Bezeichnung eines Insolvenzverwalters als Berechtigter im Grundbuch bei Eintragung einer Zwangshypothek

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fassung der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines Vollstreckungstitels des Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de

    Fassung der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines Vollstreckungstitels des Insolvenzverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Zwangshypothek: Zusatz "als Insolvenzverwalter" unnötig!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eintragung einer Zwangshypothek für den Insolvenzverwalter ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausweisung eines Rechtsanwalt als Berechtigter und Insolvenzverwalter im Grundbuch (IVR 2016, 117)

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 883
  • NZI 2016, 506
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 18.06.2012 - 34 Wx 90/12

    Grundbuchverfahren: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Grund eines

    Auszug aus OLG München, 02.02.2016 - 34 Wx 20/16
    Der Senat hält an seiner Ansicht fest, dass bei der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines Titels, der einen Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter legitimiert, nur dieser ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter (über das Vermögen ...)" als Berechtigter im Grundbuch auszuweisen ist (Senat vom 18.6.2012, 34 Wx 90/12, NZI 2012, 688 = FGPrax 2012, 154).

    Außerdem sei nach den Vorgaben des hiesigen Senats (Beschlüsse vom - richtig -23.4.2010, 34 Wx 19/10 = FGPrax 2010, 231, und vom 18.6.2012, 34 Wx 90/12 = FGPrax 2012, 154) die vorgenommene Eintragung im Grundbuch formell unrichtig.

    Zur Frage, wie ein Insolvenzverwalter mit dieser im Titel ausgewiesenen Eigenschaft als Gläubiger der Zwangshypothek einzutragen ist, hat der Senat in seinem Beschluss vom 18.6.2012 (34 Wx 90/12, FGPrax 2012, 154 = juris Rn. 8) ausgeführt:.

  • OLG München, 23.04.2010 - 34 Wx 19/10

    Grundbuchsache: Eintragung des Insolvenzverwalters als Gläubiger einer

    Auszug aus OLG München, 02.02.2016 - 34 Wx 20/16
    Außerdem sei nach den Vorgaben des hiesigen Senats (Beschlüsse vom - richtig -23.4.2010, 34 Wx 19/10 = FGPrax 2010, 231, und vom 18.6.2012, 34 Wx 90/12 = FGPrax 2012, 154) die vorgenommene Eintragung im Grundbuch formell unrichtig.
  • LG Konstanz, 05.03.2001 - 6 T 36/01

    Hypothekengläubiger und Prozessstandschaft

    Auszug aus OLG München, 02.02.2016 - 34 Wx 20/16
    Vielmehr verbleibt es dabei, dass Vertretungszusätze oder Hinweise auf eine Verfahrensstandschaft grundsätzlich nicht ins Grundbuch gehören (Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 15 GBV Rn. 45 und 47 sowie Vor GBV Rn. 162; für den WEG-Verwalter: BGH Rpfleger 2002, 17; siehe ferner LG Konstanz NJW-RR 2002, 6: Eintragung eines Elternteils, der im Wege der gesetzlichen Vollstreckungsstandschaft einen Titel erwirkt hat).
  • OLG Hamm, 07.12.2011 - 15 W 26/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung im Verfahren der

    Auszug aus OLG München, 02.02.2016 - 34 Wx 20/16
    Wird dieser Antrag abgewiesen, kann sein Rechtsmittel bei behaupteter anfänglicher Unrichtigkeit nach herrschender Ansicht ebenfalls nur zur Eintragung eines Amtswiderspruchs oder zur Löschung wegen inhaltlicher Unrichtigkeit führen (vgl. § 53 Abs. 1 GBO; etwa OLG Hamm FGPrax 2012, 54; kritisch Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 150 f.).
  • BGH, 15.10.2015 - V ZB 62/15

    Zwangsvollstreckung: Beachtlichkeit der nachgewiesenen Gläubigerbefriedigung bzw.

    Auszug aus OLG München, 02.02.2016 - 34 Wx 20/16
    Ob die titulierten Forderungen aufgrund der von dem Beteiligten dem Grundbuchamt gegenüber behaupteten Zahlungen tatsächlich erloschen sind, ist nicht von dem Vollstreckungsorgan, d. h. dem Grundbuchamt - und damit auch nicht von dem im Rechtsmittelzug mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit seines Vorgehens befassten Senat -, zu entscheiden (BGH vom 15.10.2015, V ZB 62/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Auszug aus OLG München, 02.02.2016 - 34 Wx 20/16
    Vielmehr verbleibt es dabei, dass Vertretungszusätze oder Hinweise auf eine Verfahrensstandschaft grundsätzlich nicht ins Grundbuch gehören (Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 15 GBV Rn. 45 und 47 sowie Vor GBV Rn. 162; für den WEG-Verwalter: BGH Rpfleger 2002, 17; siehe ferner LG Konstanz NJW-RR 2002, 6: Eintragung eines Elternteils, der im Wege der gesetzlichen Vollstreckungsstandschaft einen Titel erwirkt hat).
  • OLG München, 26.02.2008 - 34 Wx 5/08

    Eintragung einer juristischen Person im Grundbuch: Übereinstimmung mit der

    Auszug aus OLG München, 02.02.2016 - 34 Wx 20/16
    Eines besonderen Nachweises der Vertretung bedarf es für die Antragstellung durch Rechtsanwälte und namentlich dann nicht, wenn sich die Bevollmächtigung bereits aus dem Vollstreckungstitel ergibt (vgl. § 81 ZPO; Senat vom 26.2.2008, 34 Wx 5/08 = FGPrax 2008, 98; Hügel/Wilsch ZwSi Rn. 6; Zöller/Stöber ZPO § 867 Rn. 2).
  • OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17

    Voraussetzungen eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek; Beweiskraft

    Wird dieser Antrag abgewiesen, kann ein hiergegen gerichtetes Rechtsmittel bei behaupteter anfänglicher Unrichtigkeit allerdings nach herrschender Ansicht ebenfalls nur zur Eintragung eines Amtswiderspruchs oder zur Löschung wegen inhaltlicher Unzulässigkeit führen (vgl. § 53 Abs. 1 GBO; Senat vom 2.2.2016, 34 Wx 20/16, juris; OLG Hamm FGPrax 2012, 54; kritisch Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 150 f.).
  • OLG Jena, 27.07.2020 - 3 W 211/20

    Wie wird Zwangssicherungshypothek eines Insolvenzverwalters eingetragen?

    Das Oberlandesgericht München hat - anders als in der vom Grundbuchamt zitierten Entscheidung vom 23.4.2010 (FGPrax 2010, 231, 232) nicht nur obiter dictum - inzwischen entschieden, dass die Eintragung des Gläubigers bei einer Zwangssicherungshypothek, die ein Insolvenzverwalter als gesetzlicher Prozessstandschafter als Partei kraft Amtes erwirkt hat, ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter" zu erfolgen hat, und zwar auch dann, wenn er in dem Vollstreckungstitel mit diesem Zusatz bezeichnet ist (OLG München, FGPrax 2012, 154 ; NZI 2016, 506 -507).
  • OLG Naumburg, 24.04.2020 - 12 Wx 5/20

    Anforderungen an Eintragung einer Zwangssicherungshypothek durch

    Soweit also eine Zwangssicherungshypothek aufgrund eines Titels eingetragen werden soll, den ein Anwalt in der Eigenschaft als Insolvenzverwalter und mit dem entsprechenden Zusatz im Rubrum des Titels erwirkt hat, hat die Eintragung ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter" zu erfolgen (z. B. OLG München, Beschluss vom 18. Juni 2012, 34 Wx 90/12; Beschluss vom 2. Februar 2016, 34 Wx 20/16; beide zitiert nach Juris; Demharter, a.a.O., Rdn. 50 zu § 44 GBO; Kral, in: BeckOK GBO, Stand 1. März 2020, Rdn. 46 zu § 44 GBO; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdn. 2162b).
  • OLG Naumburg, 22.04.2020 - 12 Wx 5/20

    Eintragung einer durch einen Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter erwirkten

    Soweit also eine Zwangssicherungshypothek aufgrund eines Titels eingetragen werden soll, den ein Anwalt in der Eigenschaft als Insolvenzverwalter und mit dem entsprechenden Zusatz im Rubrum des Titels erwirkt hat, hat die Eintragung ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter" zu erfolgen (z. B. OLG München, Beschluss vom 18. Juni 2012, 34 Wx 90/12; Beschluss vom 2. Februar 2016, 34 Wx 20/16; beide zitiert nach Juris; Demharter, a.a.O., Rdn. 50 zu § 44 GBO ; Kral, in: BeckOK GBO , Stand 1. März 2020, Rdn. 46 zu § 44 GBO ; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdn. 2162b).
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