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   OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17   

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https://dejure.org/2018,13910
OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17 (https://dejure.org/2018,13910)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.2018 - 9 St 10/17 (https://dejure.org/2018,13910)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 2018 - 9 St 10/17 (https://dejure.org/2018,13910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 96 S. 1; G 10 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3
    Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bzgl. Unterlagen zu G 10-Beschränkungsmaßnahmen; Verwertbarkeit der im Rahmen der Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Sperrerklärung i.S. von § 96 StPO

  • rewis.io

    Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bzgl. Unterlagen zu G 10-Beschränkungsmaßnahmen; Verwertbarkeit der im Rahmen der Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96 S. 1; G 10 § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; G 10 § 3
    Sperrerklärung; Begründung; Gegenvorstellung; G 10 -Beschränkungsmaßnahmen; Beweisverwertungsverbot

  • rechtsportal.de

    StPO § 96 S. 1; G 10 § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; G 10 § 3
    Anforderungen an eine Sperrerklärung i.S. von § 96 StPO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17
    Bleibt die oberste Dienstbehörde aber bei der abschließenden negativen Entscheidung - Nichtvorlage der Akten -, so hat das Strafgericht dies hinzunehmen (vgl. Karlsruher Kommentar zur StPO/Greven, 7. Auflage 2013, § 96 Rdnr. 17 m. w. N.; BGH, Urteil vom 05.11.1982, NJW 1983, 1005; BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, NJW 1981, 1719).

    Damit einhergehend ist die Aufdeckung z. B. von Erkenntnissen und Arbeitsweisen der für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland tätigen Behörden im Strafverfahren nicht ausnahmslos geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, NJW 1981, 1719).

    Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Freiheitsanspruch der Angeklagten im Spannungsfeld mit der gerichtlichen Wahrheitsfindung zur Sicherung der Gerechtigkeit nicht das genügende Gewicht beigemessen hätte (vgl. zur Abwägung grundsätzlich BGH, Beschluss vom 05.06.2007, NJW 2007, 3010; BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, NJW 1981, 1719), ist nicht ersichtlich.

    So ist es z. B. dem Senat mit Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG verwehrt, "in camera" ohne Einbeziehung der anderen Verfahrensbeteiligten Einsicht in die Unterlagen des Bundesamts für Verfassungsschutz zu nehmen, um die Vorgänge bezüglich der G 10-Beschränkungsmaßnahmen zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, NJW 1981, 1719; a. A. für das Verwaltungsverfahren BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999, NJW 2000, 1175).

    Die Rechtsprechung greift in Fallgestaltungen, in denen sich das Geheimhaltungsinteresse der Exekutive nachteilig für den Angeklagten auswirkt, weil ein zentrales Beweismittel nicht unmittelbar oder überhaupt nicht in das Verfahren eingeführt werden kann, auf das Gebot einer besonders vorsichtigen Beweiswürdigung und gegebenenfalls auf die Anwendung des Zweifelssatzes zurück (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.2004, NJW 2004, 1259; BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, NJW 1981, 1719; BGH, Beschluss vom 23.12.2009, NStZ 2010, 445).

  • BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16

    Anforderungen an das Rügevorbringen bei der Rüge der Unverwertbarkeit von nach

    Auszug aus OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17
    b) Der Senat hat die Unterlagen zu den G 10-Beschränkungsmaßnahmen (Antrag des Bundesamts für Verfassungsschutz an das Bundesministerium des Innern, Anordnung des Bundesministeriums des Innern, etwaige Entscheidung der G 10-Kommission, etwaige Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern) beim Bundesamt für Verfassungsschutz angefordert, um unter anderem die Verwertbarkeit der Ergebnisse der Telekommunikationsüberwachung beurteilen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2017, NJW-Spezial 2017, 536).

    § 161 Abs. 2 S. 1 StPO gestattet ihre Verwendung zu Beweiszwecken im Strafverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2017, NJW-Spezial 2017, 536).

  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Auszug aus OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17
    Die Rechtsprechung greift in Fallgestaltungen, in denen sich das Geheimhaltungsinteresse der Exekutive nachteilig für den Angeklagten auswirkt, weil ein zentrales Beweismittel nicht unmittelbar oder überhaupt nicht in das Verfahren eingeführt werden kann, auf das Gebot einer besonders vorsichtigen Beweiswürdigung und gegebenenfalls auf die Anwendung des Zweifelssatzes zurück (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.2004, NJW 2004, 1259; BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, NJW 1981, 1719; BGH, Beschluss vom 23.12.2009, NStZ 2010, 445).
  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

    Auszug aus OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17
    Die Rechtsprechung greift in Fallgestaltungen, in denen sich das Geheimhaltungsinteresse der Exekutive nachteilig für den Angeklagten auswirkt, weil ein zentrales Beweismittel nicht unmittelbar oder überhaupt nicht in das Verfahren eingeführt werden kann, auf das Gebot einer besonders vorsichtigen Beweiswürdigung und gegebenenfalls auf die Anwendung des Zweifelssatzes zurück (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.2004, NJW 2004, 1259; BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, NJW 1981, 1719; BGH, Beschluss vom 23.12.2009, NStZ 2010, 445).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17
    So ist es z. B. dem Senat mit Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG verwehrt, "in camera" ohne Einbeziehung der anderen Verfahrensbeteiligten Einsicht in die Unterlagen des Bundesamts für Verfassungsschutz zu nehmen, um die Vorgänge bezüglich der G 10-Beschränkungsmaßnahmen zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, NJW 1981, 1719; a. A. für das Verwaltungsverfahren BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999, NJW 2000, 1175).
  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

    Auszug aus OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17
    Nach vorläufiger Tatbewertung auf der Grundlage des Ergebnisses der Ermittlungen ist eine Verurteilung der Angeklagten in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln zumindest wahrscheinlich (vgl. zum Maßstab des § 203 StPO BGH, Beschluss vom 22.04.2003, Az.: StB 3/03; BGH, Beschluss vom 15.10.2013, Az.: StB 16/13).
  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

    Auszug aus OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17
    Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Freiheitsanspruch der Angeklagten im Spannungsfeld mit der gerichtlichen Wahrheitsfindung zur Sicherung der Gerechtigkeit nicht das genügende Gewicht beigemessen hätte (vgl. zur Abwägung grundsätzlich BGH, Beschluss vom 05.06.2007, NJW 2007, 3010; BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, NJW 1981, 1719), ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche

    Auszug aus OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17
    Mit der besonderen Aufgabenstellung, Unabhängigkeit und Sachkunde der G 10-Kommission verbinden sich Elemente kompensatorischer demokratischer Repräsentation und Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.01.2008, NJW 2008, 2135).
  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17
    Bleibt die oberste Dienstbehörde aber bei der abschließenden negativen Entscheidung - Nichtvorlage der Akten -, so hat das Strafgericht dies hinzunehmen (vgl. Karlsruher Kommentar zur StPO/Greven, 7. Auflage 2013, § 96 Rdnr. 17 m. w. N.; BGH, Urteil vom 05.11.1982, NJW 1983, 1005; BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, NJW 1981, 1719).
  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

    Auszug aus OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17
    Nach vorläufiger Tatbewertung auf der Grundlage des Ergebnisses der Ermittlungen ist eine Verurteilung der Angeklagten in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln zumindest wahrscheinlich (vgl. zum Maßstab des § 203 StPO BGH, Beschluss vom 22.04.2003, Az.: StB 3/03; BGH, Beschluss vom 15.10.2013, Az.: StB 16/13).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher

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