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OLG München, 02.02.2021 - 23 U 6510/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Berufung, Gesellschaft, Gesellschafter, Gesellschafterversammlung, Frist, Anfechtung, Gesellschaftsvertrag, Auslegung, Vereinbarung, Nichtigkeit, Klage, Klagefrist, Streitgegenstand, Streitgenossen, Gelegenheit zur Stellungnahme
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HGB § 119 ; ZPO § 520
Beschlussmängelklage; OHG; Klagegegner; Gesellschaftsvertrag; Berufung; Streitgenosse - rechtsportal.de
HGB § 119 ; ZPO § 520
Auslegung einer Klausel im Gesellschaftsvertrag einer OHG hinsichtlich der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Auslegung des Gesellschaftsvertrags einer OHG hinsichtlich des richtigen Klagegegners bei der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 02.10.2019 - 1 HKO 193/19
- OLG München, 02.02.2021 - 23 U 6510/19
Papierfundstellen
- ZIP 2021, 1654
- MDR 2021, 695
- DB 2021, 2686
- NZG 2021, 777
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.03.2003 - II ZR 4/01
Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Publikums-KG; Ausscheiden eines …
Auszug aus OLG München, 02.02.2021 - 23 U 6510/19
Eine solche vom Gesetz abweichende Bestimmung des Klagegegners durch den Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2003, 1729; 2011, 2578 Tz. 19; NZG 2014, 945 Tz. 15;… BeckOK-HGB/Klimke, 30. Ed. 2020, § 119 Rn. 84).Ob eine solche Übernahme des kapitalgesellschaftsrechtlichen Klagesystems auf die Personengesellschaft gewollt ist, hängt von einer Auslegung des Gesellschaftsvertrages im Einzelfall ab (BGH NJW 2003, 1729; NJW 2011, 2578 Tz. 19).
Letzteres ergibt sich daraus, dass die Gesellschafter das Erfordernis einer Anfechtung innerhalb einer relativ knapp bemessenen Frist statuieren (BGH NJW 2003, 1729f.).
- BGH, 01.03.2011 - II ZR 83/09
Kommanditgesellschaft: Klagegegner für die Feststellung der Nichtigkeit von …
Auszug aus OLG München, 02.02.2021 - 23 U 6510/19
Eine solche vom Gesetz abweichende Bestimmung des Klagegegners durch den Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2003, 1729; 2011, 2578 Tz. 19; NZG 2014, 945 Tz. 15;… BeckOK-HGB/Klimke, 30. Ed. 2020, § 119 Rn. 84).Ob eine solche Übernahme des kapitalgesellschaftsrechtlichen Klagesystems auf die Personengesellschaft gewollt ist, hängt von einer Auslegung des Gesellschaftsvertrages im Einzelfall ab (BGH NJW 2003, 1729; NJW 2011, 2578 Tz. 19).
Hierdurch soll der Beschlussmängelprozess möglichst einfach und kostengünstig gehalten werden, indem auf eine subjektive Klagehäufung auf Beklagtenseite - die bei einer Klage eines Gesellschafters gegen die übrigen beiden Gesellschafter auch hier nötig wäre - verzichtet wird (BGH NJW 2011, 2578 Tz. 21).
- BGH, 13.05.2014 - II ZR 250/12
Anordnung der unbeschränkten Testamentsvollstreckung: Ausübung der …
Auszug aus OLG München, 02.02.2021 - 23 U 6510/19
Zwar ist bei einer Personengesellschaft grundsätzlich eine Beschlussmängelklage gegen die übrigen Gesellschafter zu richten (BGH NZG 2014, 945 Tz. 15).Eine solche vom Gesetz abweichende Bestimmung des Klagegegners durch den Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2003, 1729; 2011, 2578 Tz. 19; NZG 2014, 945 Tz. 15;… BeckOK-HGB/Klimke, 30. Ed. 2020, § 119 Rn. 84).
- BGH, 12.10.1995 - VII ZR 209/94
Erhebung einer Widerklage gegen einen als Streithelfer des Beklagten am …
Auszug aus OLG München, 02.02.2021 - 23 U 6510/19
Auch auf die Parteierweiterung werden zumindest von der Rechtsprechung die Klageänderungsregeln analog angewandt (BGH NJW 1996, 196). - BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05
Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem …
Auszug aus OLG München, 02.02.2021 - 23 U 6510/19
Eine Berufung ist unzulässig, wenn innerhalb der Begründungsfrist nur ein Schriftsatz eingeht, dem nicht mit hinreichender Klarheit zu entnehmen ist, ob er zur Begründung der Berufung bestimmt ist; dies ist auch der Fall, wenn von einer Bedingung abhängig gemacht wird, ob er als Berufungsbegründung gelten soll (BGH NJW 2006, 693, 694). - OLG München, 31.07.2014 - 23 U 3842/13
Verletzung des Teilnahmerechts eines Gesellschafters durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus OLG München, 02.02.2021 - 23 U 6510/19
Dieses Recht entfällt entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht etwa im Falle eines Stimmrechtsverbots für den Kläger (so für die GmbH OLG München GmbHR 2015, 35, 36;… Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, 22. Aufl. 2019, GmbHG, § 51 Rn. 3). - LG Traunstein, 02.10.2019 - 1 HKO 193/19
Keine Feststellung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen
Auszug aus OLG München, 02.02.2021 - 23 U 6510/19
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 02.10.2019, Az. 1 HK O 193/19, in Richtung auf die Beklagte zu 3) gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen und im übrigen gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.