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   OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21 Rae   

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OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21 Rae (https://dejure.org/2022,3348)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.2022 - 15 U 2738/21 Rae (https://dejure.org/2022,3348)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 15 U 2738/21 Rae (https://dejure.org/2022,3348)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 242 BGB
    Anwaltsvergütung

  • rewis.io

    Berufung, Schadensersatzanspruch, Arbeitgeber, Sittenwidrigkeit, Honorar, Anwaltsvertrag, Verletzung, Streitwert, Leistung, Anwaltshonorar, Rechtsanwaltskammer, Arbeitslosigkeit, Zeitpunkt, Berufungsverfahren, Treu und Glauben, Abschluss der Vereinbarung, gesetzliche ...

  • RA Kotz

    Rechtsanwalt - Mitteilungspflicht über anfallende Gebühren

  • Burhoff online

    Vergütungsvereinbarung, Sittenwidrigkeit, Hinweispflicht

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Hinweis auf Höhe der Anwaltsgebühren erforderlich? - Sittenwidrigkeit beim 3,6-Fachen über Rechtsschutzversicherung?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.2016 - IX ZR 119/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Sittenwidrigkeit des vereinbarten Honorars; tatsächliche

    Auszug aus OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21
    Ein auffälliges Missverhältnis besteht allerdings nicht bereits aufgrund dieser 3, 6-fachen Überschreitung, da dies - gerade bei Vergütungsvereinbarungen im unteren und mittleren Streitwertbereich - erst angenommen wird, wenn das vertraglich vereinbarte Honorar mehr als das 5-fache der gesetzlichen Vergütung beträgt (BGH AnwBl. 2017, 208; BGH NJW 2005, 2142; OLG München NJW-RR 2012, 1469; Toussaint/Toussaint, § 3 a RVG, Rn. 41 - Stichwort "gesetzliche Vergütung").

    Gerade bei Sachen mit niedrigem oder mittlerem Streitwert kann auch ein Honorar, das die gesetzlichen Gebühren um ein mehrfaches übersteigt, angemessen sein (BGH, NJW-RR 2017, 377, 379).

    Erst wenn auf dieser Grundlage feststeht, dass die versprochene Vergütung das angemessene Honorar deutlich überschreitet, kann ein besonders grobes Missverhältnis vorliegen (BGH NJW-RR 2017, 377, 379).

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21
    Nur auf Verlangen des Auftraggebers hat der Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe seines Entgeltes mitzuteilen (BGH, NJW 1998, 3486, 3487).

    Letztlich hängt die anwaltliche Pflicht, den Auftraggeber vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären, entscheidend davon ab, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH NJW 1998, 3486, 3487; BGH NJW 1985, 2642, 2643).

  • BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02

    Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen

    Auszug aus OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21
    Ein auffälliges Missverhältnis besteht allerdings nicht bereits aufgrund dieser 3, 6-fachen Überschreitung, da dies - gerade bei Vergütungsvereinbarungen im unteren und mittleren Streitwertbereich - erst angenommen wird, wenn das vertraglich vereinbarte Honorar mehr als das 5-fache der gesetzlichen Vergütung beträgt (BGH AnwBl. 2017, 208; BGH NJW 2005, 2142; OLG München NJW-RR 2012, 1469; Toussaint/Toussaint, § 3 a RVG, Rn. 41 - Stichwort "gesetzliche Vergütung").
  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 73/84

    Abgrenzung von Anwalts- und Vermittlungsmaklervertrag bei Beauftragung eines

    Auszug aus OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21
    Letztlich hängt die anwaltliche Pflicht, den Auftraggeber vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären, entscheidend davon ab, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH NJW 1998, 3486, 3487; BGH NJW 1985, 2642, 2643).
  • OLG Koblenz, 06.08.1999 - 11 UF 127/99

    Bedürftigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Unterhalt gemäß § 1615 Abs. l

    Auszug aus OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21
    b) Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Frage, ob ein für eine Sittenwidrigkeit sprechendes Missverhältnis vorliegt, auch der nach dem Anwaltsvertrag geschuldete tatsächliche Aufwand, besondere und Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit zu berücksichtigen (BGH, NJW 2000, 669).
  • OLG München, 03.05.2012 - 24 U 646/10

    Rechtsanwaltsvergütungsvereinbarung: Hinweis auf beschränkte Gebührenerstattung

    Auszug aus OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21
    Ein auffälliges Missverhältnis besteht allerdings nicht bereits aufgrund dieser 3, 6-fachen Überschreitung, da dies - gerade bei Vergütungsvereinbarungen im unteren und mittleren Streitwertbereich - erst angenommen wird, wenn das vertraglich vereinbarte Honorar mehr als das 5-fache der gesetzlichen Vergütung beträgt (BGH AnwBl. 2017, 208; BGH NJW 2005, 2142; OLG München NJW-RR 2012, 1469; Toussaint/Toussaint, § 3 a RVG, Rn. 41 - Stichwort "gesetzliche Vergütung").
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21
    Eine zwischen den Parteien eines Anwaltsvertrags vereinbarte Vergütung muss vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben unangemessen hoch sein (BGH NJW 2010, 1364).
  • LG München I, 22.04.2021 - 4 O 10692/20

    Zum Bestehen einer Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts nach Treu und Glauben bei

    Auszug aus OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 22.04.2021, Az. 4 O 10692/20, abgeändert.
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