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   OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07   

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https://dejure.org/2015,77453
OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07 (https://dejure.org/2015,77453)
OLG München, Entscheidung vom 02.03.2015 - 6 U 2759/07 (https://dejure.org/2015,77453)
OLG München, Entscheidung vom 02. März 2015 - 6 U 2759/07 (https://dejure.org/2015,77453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Das Ende des Falles UsedSoft (Berufungsrücknahme)

Sonstiges

  • it-rechts-praxis.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Überraschendes Ende des Falles usedSoft vor dem OLG München: usedSoft nimmt Berufung zurück und muss Kosten des Verfahrens tragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 397
  • ZUM 2015, 818
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08

    UsedSoft

    Auszug aus OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07
    Mit Beschluss vom 03. Februar 2011 (GRUR 2011, 418) hat er den Rechtsstreit ausgesetzt und im Hinblick auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der (eine Vervielfältigung ausnahmsweise gestattenden) Erlaubnisnorm des § 69d Abs. 1 UrhG eine Vorabentscheidung des EuGH zur Auslegung von Art. 5 Abs. 1, Art, 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG eingeholt, insbesondere zur Frage des "rechtmäßigen Erwerbers" i. S. d. Art. 5 Abs. 1 der RL (entspricht dem "zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten" i. S. d. § 69d Abs. 1 UrhG) sowie der Erschöpfung des Verbreitungsrechts (Art. 4 Abs. 2 RL), wenn beim erstmaligen Inverkehrbringen des Programms dem Ersterwerber (wie hier) nicht ein körperliches Vervielfältigungsstück Überlassen wurde, sondern er die Software mit Zustimmung der Klägerin von deren Internetseite auf einen Datenträger heruntergeladen hat.

    Hierzu seien die Kunden der Beklagten weder aufgrund eines ihnen von dieser wirksam übertragenen Vervielfältigungsrechts (BGH a. a. O. Tz 28 unter Rekurs auf BGH GRUR 2011, 418 Tz. 14, 15) noch (soweit das Laden der Software in die Arbeitsspeicher weiterer Arbeitsplatzrechner betroffen ist) nach der Schrankenregelung des § 44a UrhG befugt (BGH a. a. O. Tz 28 unter Rekurs auf BGH GRUR 2011, 418 Tz. 16, 17).

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07
    Soweit der Senat im Berufungsverfahren indes auch die tatbestandlichen Voraussetzungen der Erlaubnisnorm des § 69d Abs. 1 UrhG - eine Vorschrift, die nach der Vorabentscheidung des EuGH (GRUR 2012, 904) unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eingreifen könne, wenn, wie im Streitfall, beim erstmaligen Inverkehrbringen der Software kein körperliches Vervielfältigungsstück überlassen werde, der Ersterwerber sich das Programm vielmehr von der Internetseite der Klägerin selbst auf seinen Server oder einen sonstigen Datenträger herunterlade - verneint habe, werde diese Beurteilung von den bisher getroffenen Feststellungen nicht getragen.

    Im Falle einer Veräußerung von -Computerprogrammen würde man selbstverständlich den vom EuGH (GRUR 2012, 904) und vom BGH (GRUR 2014, 264) aufgestellten Vorgaben Rechnung tragen und dies bei Beanstandungen im Einzelfall auch nachweisen.

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

    Auszug aus OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07
    Mit Urteil vom 17. Juli 2013 (GRUR 2014, 264) hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Senats aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    Im Falle einer Veräußerung von -Computerprogrammen würde man selbstverständlich den vom EuGH (GRUR 2012, 904) und vom BGH (GRUR 2014, 264) aufgestellten Vorgaben Rechnung tragen und dies bei Beanstandungen im Einzelfall auch nachweisen.

  • LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für

    Auszug aus OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07
    Der Beklagte wird des Rechtsmittels der Berufung hinsichtlich des Verbots nach Nr. 1.1 des Tenors des landgerichtlichen Urteils vom 25. März 2007, Az. 7 O 7061/06, für verlustig erklärt.
  • LG München I, 01.09.2015 - 33 O 12440/14

    Urheberrechtsverletzung durch Verkauf von "Product Keys"

    c) Auf eine Erschöpfung der jeweils zum Download angebotenen Programmkopie und ein hieraus resultierendes Vervielfältigungsrecht aus § 69d Abs. 1 UrhG hat sich die hierfür beweisbelastete Beklagte zu 1) gerade nicht berufen und eine solche dementsprechend auch nicht im Einzelnen dargetan (vgl. BGH GRUR 2014, 264 - UsedSoft II, Tz. 30 und 56 sowie im Anschluss OLG München MMR 2015, 397).
  • LG München I, 03.05.2016 - 33 O 11469/15

    Urheberrechtsverstoß durch öffentliches Bereithalten von Computerprogrammen zum

    Darauf, dass der Beklagte auch die weiteren Voraussetzungen für einen Erschöpfungseintritt nach Maßgabe der UsedSoft-Entscheidungen (EuGH GRUR 2012, 904 - UsedSoft GmbH / Oracle International Corp.; BGH GRUR 2014, 264 - UsedSoft II; BGH GRUR 2015, 772 - UsedSoft III; OLG München MMR 2015, 397 - UsedSoft; BGH GRUR 2015, 1108 - Green-IT) nicht dargetan hat, kommt es nach alledem nicht mehr an.
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