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   OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15   

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https://dejure.org/2016,3682
OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15 (https://dejure.org/2016,3682)
OLG München, Entscheidung vom 02.03.2016 - 34 Wx 408/15 (https://dejure.org/2016,3682)
OLG München, Entscheidung vom 02. März 2016 - 34 Wx 408/15 (https://dejure.org/2016,3682)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2113; GBO §§ 22, 51

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Berichtigung und Richtigstellung des Grundbuchs; Umfang des rechtlichen Gehörs im Grundbuchverfahren

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks in das Grundbuch betreffend die Eintragung einer Vormerkung nach Bewilligung durch den befreiten Vorerben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Berichtigung und Richtigstellung des Grundbuchs; Umfang des rechtlichen Gehörs im Grundbuchverfahren

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung von Berichtigung und Richtigstellung des Grundbuchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vor Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks ist rechtliches Gehör zu gewähren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 112
  • FamRZ 2016, 1407
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - 3 Wx 228/07

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks bei Veräußerung des

    Auszug aus OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15
    (2) Indessen ist nach den vorgenannten Grundsätzen die Eintragung entsprechend der für den Verbund geltenden Regelung in § 16 Abs. 2 GBO mit der Eintragung der Vormerkung vorzunehmen, wenn nachgewiesen ist, dass eine entgeltliche Verfügung des befreiten (§ 2136 mit § 2113 Abs. 2 BGB) Vorerben vorliegt (OLG Düsseldorf FGPrax 2008, 94; Demharter § 51 Rn. 35; DNotI-Report 2006, 125/127).

    Um eine solche handelt es sich, wenn dem von ihm aufgegebenen Nachlassgegenstand objektiv keine oder keine gleichwertige, regelmäßig in den Nachlass zu erbringende Gegenleistung gegenüber steht und der Vorerbe subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder nach dem Maßstab ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW 1984, 366/367; OLG Düsseldorf FGPrax 2008, 94/96; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10).

  • OLG München, 02.09.2014 - 34 Wx 415/13

    Grundbuchlöschung eines Nacherbenvermerks: Nachweis der Entgeltlichkeit bei

    Auszug aus OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15
    Der Nachweis muss regelmäßig nicht in der Form des § 29 GBO, da praktisch unmöglich, erbracht werden (Senat vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13, juris; Demharter § 51 Rn. 35; § 52 Rn. 24).
  • OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13

    Grundbuchsache: Sammelbuchung eines an mehreren Grundstücken bestellten

    Auszug aus OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15
    Trägt es die Eigentumsvormerkung ohne den Wirksamkeitsvermerk ein, könnte der Antragsteller hiergegen mit der - unbeschränkten - Fassungsbeschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO vorgehen (Hügel/Holzer § 22 Rn. 97; siehe auch Senat vom 11.7.2013, 34 Wx 271/13 = Rpfleger 2014, 14).
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

    Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15
    Wegen der Form der Eintragung des Wirksamkeitsvermerks verweist der Senat auf § 18 GBV (siehe BGH Rpfleger 1999, 383; BayObLG Rpfleger 1998, 375).
  • BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94

    Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15
    Dies hat unmittelbar zu gelten, wenn man entsprechend den Regeln zur Löschung des Nacherbenvermerks verfährt (BayObLGZ 1994, 177/179; Demharter § 51 Rn. 37; Hügel/Zeiser § 51 Rn. 109 m. w. N.; aus der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 2.9.2014, 34 Wx 415/14, und vom 9.2.2015, 34 Wx 416/15 = ZEV 2015, 345), ist im Übrigen aber auch bei Eintragung eines Vorrangvermerks im Richtigstellungsverfahren veranlasst (vgl. Senat vom 17.12.2013.34 Wx 454/12 = FGPrax 2014, 51).
  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

    Auszug aus OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15
    Um eine solche handelt es sich, wenn dem von ihm aufgegebenen Nachlassgegenstand objektiv keine oder keine gleichwertige, regelmäßig in den Nachlass zu erbringende Gegenleistung gegenüber steht und der Vorerbe subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder nach dem Maßstab ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW 1984, 366/367; OLG Düsseldorf FGPrax 2008, 94/96; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 15 Wx 316/09

    Ausübung eines Rangvorbehalts durch einen von mehreren Miteigentümern

    Auszug aus OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15
    Gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist die Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthaft (vgl. OLG Hamm FGPrax 2010, 177; 2010, 226).
  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12

    Grundbuchsache: Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags;

    Auszug aus OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15
    Dies hat unmittelbar zu gelten, wenn man entsprechend den Regeln zur Löschung des Nacherbenvermerks verfährt (BayObLGZ 1994, 177/179; Demharter § 51 Rn. 37; Hügel/Zeiser § 51 Rn. 109 m. w. N.; aus der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 2.9.2014, 34 Wx 415/14, und vom 9.2.2015, 34 Wx 416/15 = ZEV 2015, 345), ist im Übrigen aber auch bei Eintragung eines Vorrangvermerks im Richtigstellungsverfahren veranlasst (vgl. Senat vom 17.12.2013.34 Wx 454/12 = FGPrax 2014, 51).
  • OLG München, 11.01.2016 - 34 Wx 416/15

    Zum Verhältnis der Vorschriften der Rückgewinnungshilfe zu den zivilprozessualen

    Auszug aus OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15
    Dies hat unmittelbar zu gelten, wenn man entsprechend den Regeln zur Löschung des Nacherbenvermerks verfährt (BayObLGZ 1994, 177/179; Demharter § 51 Rn. 37; Hügel/Zeiser § 51 Rn. 109 m. w. N.; aus der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 2.9.2014, 34 Wx 415/14, und vom 9.2.2015, 34 Wx 416/15 = ZEV 2015, 345), ist im Übrigen aber auch bei Eintragung eines Vorrangvermerks im Richtigstellungsverfahren veranlasst (vgl. Senat vom 17.12.2013.34 Wx 454/12 = FGPrax 2014, 51).
  • OLG München, 10.02.2017 - 34 Wx 175/16

    Zum Erfordernis eines Ergänzungspflegers bei einer Grundbuchberichtigung wegen

    Das Fehlen jeglicher rechtlichen Begründung hierfür nimmt der Entscheidung nicht den Charakter einer Zwischenverfügung (Senat vom 2.3.2016, 34 Wx 408/15 = FGPrax 2016, 112).
  • OLG Köln, 03.12.2018 - 2 Wx 372/18

    Entgeltlicher Veräußerung durch Vorerben; Anforderungen an die Zulässigkeit der

    Durch einen solchen wird verlautbart, dass der eingetragene Nacherbenvermerk gegenüber diesem Recht keine Unwirksamkeit im Sinn von § 2113 BGB anzeigt (BayObLG FG Prax 1997, 135; OLG München FGPrax 2016, 112).

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt zum Beispiel, dass ein Kaufvertrag mit einem unbeteiligten Dritten ein entgeltlicher Vertrag und keine verschleierte Schenkung ist, wenn die Gegenleistung an den Vorerben bzw. Testamentsvollstrecker erbracht wird (vgl. KG FGPrax 2012, 145; OLG München Rpfleger 2012, 250, 251 m.w.N.; OLG München FGPrax 2016, 112; OLG München RNotz 2018, 491; Senat, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 Wx 356/18 (n.v.)).

  • OLG Hamm, 31.05.2022 - 15 W 293/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes Ablehnung einer

    Entsprechendes dürfte ferner gelten, falls die Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GBO) vorliegen sollten (zum Streitstand zur Zulässigkeit der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen einen Wirksamkeitsvermerk vgl. OLG Köln BWNotZ 2019, 74 ff.; OLG München FGPrax 2016, 112f.; Senat, Beschluss vom 20.02.2020, 15 W 51/20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.201, 20 W 77/14 - juris).

    Die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks ändert - ungeachtet der im Einzelnen streitigen Frage der Rechtswirkungen (vgl. hierzu OLG Köln a.a.O.; OLG München FGPrax 2016, 112f.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.06.2014, 20 W 77/14 - juris; Senat a.a.O.) - nichts daran, dass der Nacherbenvermerk erst dann unrichtig werden kann, wenn der Grundbesitz - wirksam - aus dem Nachlass ausgeschieden ist (vgl. OLG München FGPrax 2020, 63f.).

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