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   OLG München, 02.04.1982 - 23 U 4208/81   

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https://dejure.org/1982,4173
OLG München, 02.04.1982 - 23 U 4208/81 (https://dejure.org/1982,4173)
OLG München, Entscheidung vom 02.04.1982 - 23 U 4208/81 (https://dejure.org/1982,4173)
OLG München, Entscheidung vom 02. April 1982 - 23 U 4208/81 (https://dejure.org/1982,4173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Finanzierungsmakler, Finanzmakler, Rückforderung von Courtage bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Finanzierungsmaklers, Wirksamkeit des Ausschlusses des Anspruchs auf Rückzahlung der Courtage, unangemessene Benachteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 910
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 06.02.1909 - V 164/08

    Wie sind im Falle eines Besitzwechsels die außerordentlichen Gutslasten

    Auszug aus OLG München, 02.04.1982 - 23 U 4208/81
    Bei zu "entrichtenden" Lasten handelt es sich nach einhelliger Meinung um "fällige" Lasten (RGZ 70, 263, 265; MünchKomm-Holch, § 103 Rdnr. 10; BGB-RGRK Kregel, 12. Aufl. § 103 Rdnr. 4; Soergel/Bauer, 11. Aufl., § 103 Rdnr. 6; Staudinger/Dilcher, 12. Aufl. § 103 Rdnr. 7; Palandt/Heinrichs, BGB 41. Aufl. § 103 Anm. 1; v. Trotha, MittRheinNot 1979, 82).

    Diese am Wortsinn des Gesetzes orientierte Rechtsanwendung wird auch durch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift bestätigt (vgl. Mugdan, Die gesamen Materialien zum BGB, 3. Bd., Sachenrecht S. 42; RGZ 70, 263, 265).

  • BGH, 20.10.1976 - IV ZR 135/75

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision - Anspruch auf Zahlung eines

    Auszug aus OLG München, 02.04.1982 - 23 U 4208/81
    Ein Aushandeln ist nur gegeben, wenn die Vertragsbedingungen erörtert und gegenseitig abgesprochen werden (BGH BB 77, 59 [= DNotZ 77, 176 = MittBayNot 77, 11 ]).
  • BGH, 11.05.1978 - VII ZR 313/75

    Hemmung der Verjährung durch Prüfung des Werks eines Dritten

    Auszug aus OLG München, 02.04.1982 - 23 U 4208/81
    § 814 BGB gibt dem Empfänger einer ohne Rechtsgrund erbrachten Leistung nur dann eine die Rückforderung ausschließende Einwendung, wenn der Leistende im Zeitpunkt der Leistung das Fehlen eines Rechtsgrundes positiv gekannt hat (BGH NJW 78, 2393 ).
  • BGH, 08.11.1978 - IV ZR 179/77

    Klage auf Zahlung eines "Reuegelds" bei Rücktritt von einem

    Auszug aus OLG München, 02.04.1982 - 23 U 4208/81
    Eine vom gesetzlichen Leitbild des Maklerrechts in einem entscheidenden Punkt, wozu zweifelsfrei die Vergütungsabrede gehört, abweichende Vereinbarung in einem Formularvertrag ist deshalb nur dann gültig, wenn die Vereinbarung individuell ausgehandelt wurde (BGH NJW 79, 367 ).
  • BGH, 07.11.1975 - V ZR 23/74

    Entstehungszeitpunkt des Erschließungsbeitrags

    Auszug aus OLG München, 02.04.1982 - 23 U 4208/81
    Die hier vertretene Auffassung widerspricht nicht der Senatsentscheidung vom 7. November 1975- V ZR 23/74 - ( NJW 1976, 1314 = DNotz 1976, 360).
  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 196/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vergütungsvereinbarung für den Baubetreuer

    Zutreffend hat daher das Oberlandesgericht München für derartige Fälle auch schon entschieden, daß der vertragliche Ausschluß des Rechts auf Rückforderung bereits gezahlter Provisionen nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam ist (Urt. vom 2. April 1982 - 23 U 4208/81 - Betrieb 1982, 1003 mit Anm. Brych und Jehl/Steinbrück; Urt. vom 28. Juli 1983 - 1 U 2602/83 = BB 1983, 1692; vgl. auch Urt. vom 27. Oktober 1983 - 1 U 2174/83 - Betrieb 1984, 502).
  • BayObLG, 15.02.1985 - BReg. 3 Z 72/82

    Geschäftswert eines Angebots auf Abschluss von Treuhandverträgen -

    Der hier im Falle der Angebotsannahme gegebene Treuhandvertrag läßt sich nicht-als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter qualifizieren (so: Löcher/König Rdnr. 32), sondern nur als Geschäftsbesorgung eigener Art (so: von Heymann Beilage 12 zu BB Heft 32/1980 S. 17), bei dem sowohl dienstvertragliche als auch wegen erfolgsabhängiger Verpflichtungen werkvertragliche Elemente vorhanden sind (vgl. Schniewind BB 1982, 2014 /2016; Seiler in Münchener Kommentar § 675 Rdnr. 38); soweit der Vertrag eine Finanzierungsvermittlung zum Gegenstand hat, sind auch noch Grundsätze des Maklerrechts heranziehbar (vgl. BGH WPM 1983, 34 [= MittBayNot 1983, 118 ]; OLG München Betrieb 1982 1003/1004 [= MittBayNot 1982, 64 ]; Reithmann/ Brych/Manhart Rdnr. 127).
  • OLG München, 30.05.1983 - 1 U 2602/83

    Zurückforderung von Finanzierungsvermittlungsgebühren beim Bauherrenmodell

    Anmerkung der Schriftleitung: Vgl. zur Unwirksamkeit einer Gebühren- und Provisionsvereinbarung in einem Bauherrenmodell-Finanzierungsvermittlungsvertrag auch OLG München MittBayNot 1982, 64 ; zur Auslegung eines Vertrages betreffend Finanzierungsbearbeitung und Finanzierungsvermittlung als zusammengesetzter Vertrag vgl. BGH MittBayNot 1983, 118 .
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