Rechtsprechung
OLG München, 02.04.2008 - 15 U 3995/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anwaltshaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 19.06.2007 - 10 O 24020/05
- OLG München, 02.04.2008 - 15 U 3995/07
- BGH, 02.04.2009 - IX ZR 79/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.11.1983 - VI ZR 3/82
Rechtsanwalt - Notar - Mitverantwortung - Erörterungspflicht - Schadensersatz - …
Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 15 U 3995/07
17Danach verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis spätestensin drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags, dies gilt auch für sekundäre Haftungsansprüche(BGH, MDR 1977, 657; NJW 1979, 264; MDR 1984, 477; NJW 1985, 2250).Erteilt der Mandant dem Anwalt in derselben Angelegenheit ein neues Mandat, ehe frühere Schadensersatzansprüche gegen ihn verjährt sind, so kann es zu den Pflichten des Anwalts gehören, nunmehr den Mandanten auch auf bestehende Ansprüche gegen sich selbst hinzuweisen; die Verletzung dieser Pflichten kann ihn gegenüber dem Mandanten dann auch schadensersatzpflichtig werden lassen (BGH, Urteil vom 29.11.1983, VI ZR 3/82, MDR 1984, 477).
- BGH, 10.10.1978 - VI ZR 115/77
Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung
Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 15 U 3995/07
17Danach verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis spätestensin drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags, dies gilt auch für sekundäre Haftungsansprüche(BGH, MDR 1977, 657; NJW 1979, 264; MDR 1984, 477; NJW 1985, 2250). - BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84
Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt; …
Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 15 U 3995/07
17Danach verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis spätestensin drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags, dies gilt auch für sekundäre Haftungsansprüche(BGH, MDR 1977, 657; NJW 1979, 264; MDR 1984, 477; NJW 1985, 2250). - BGH, 18.10.2001 - IX ZR 400/99
Zulässigkeit eines Zwischenurteils über den Grund; Verjährung von …
Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 15 U 3995/07
Aus dieser Vereinbarung kann nicht abgeleitet werden, dass ein sog. Dauermandat mit rechtlich unselbständigen Beratungsgegenständen, etwa i.S.d. Beschlusses des BGH vom 18.10.2001, IX ZR 400/99, bestand, das ggfls.