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   OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18 (1)   

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OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18 (1) (https://dejure.org/2018,17801)
OLG München, Entscheidung vom 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18 (1) (https://dejure.org/2018,17801)
OLG München, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 7 St ObWs 1/18 (1) (https://dejure.org/2018,17801)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, § 308 Abs. 1, § 310 Abs. 1 Nr. 2
    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - Sich-Unterweisen-Lassen - Besondere Vorrichtungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - Sich-Unterweisen-Lassen - Besondere Vorrichtungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbereitung; schwere staatsgefährdende Gewalttat; sich unterweisen lassen; kommunikativer Akt; besondere Vorrichtungen; alltägliche Werkzeuge

  • rechtsportal.de

    Begriff des sich unterweisen lassens i.S. von § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Auszug aus OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18
    b) Jedenfalls ist dem Angeschuldigten - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - derzeit nicht nachzuweisen, dass er zur Begehung einer hinreichend konkretisierten schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 59, 218) bereits fest entschlossen war.

    Dabei verlangt der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung in BGHSt 59, 218, dass der Täter bei der Vornahme der in § 89a Abs. 2 StGB normierten Vorbereitungshandlungen zur Begehung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat bereits fest entschlossen ist.

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist insoweit zu fordern, dass die geplante Tat zumindest bereits so weit konkretisiert ist, dass überprüft werden kann, ob sie die Voraussetzungen der Staatsschutzklausel erfüllt (vgl. BGH, Urt. v. 08.05.2014 - 3 StR 243/13, Rn. 40 bis 43; BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, Rn. 10 bis 14).

  • OLG Koblenz, 12.11.2007 - 4420 BL-III-29/07

    Untersuchungshaft: Grundlage der Haftprüfung; Zuständigkeit für die

    Auszug aus OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18
    Aus dem im Verfahren der Haftprüfung nach §§ 121, 122 StPO vorgelegten Haftbefehl (zu dessen Maßgeblichkeit OLG Koblenz, BeckRS 2008, 00262; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 122 Rn. 13; KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl. 2013, § 121 Rn. 24) ergeben sich - weil nicht auf die Tathandlung nach § 89a Abs. 2 Nr. 3 StGB gestützt -keine Aussagen zur Frage der Wesentlichkeit der beim Angeschuldigten vorgefundenen Gegenstände für die Herstellung des Sprengstoffs TATP.

    Damit kann auch dahinstehen, ob der vorliegend maßgebliche Haftbefehl vom 25. September 2017 überhaupt eine ausreichende Tatsachengrundlage für eine Umstellung des Tatvorwurfs auf eine Tat nach § 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB geboten hätte, nachdem darin weder eine zeitliche noch eine räumliche Einordnung des insoweit relevanten Download-Vorgangs vorgenommen wird (zur Maßgeblichkeit der Tatsachengrundlage des Haftbefehls vgl. OLG Koblenz, BeckRS 2008, 00262; zum Erfordernis der Umgrenzung s. § 114 Abs. 2 Nr. 2 StPO, hierzu etwa Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 114 Rn. 7).

    Der dem Haftbefehl zugrunde gelegte Sachverhalt (zur Maßgeblichkeit des Haftbefehls s. OLG Koblenz, BeckRS 2008, 00262; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 122 Rn. 13) bietet - auch auf der Basis der durchgeführten Ermittlungen - keine Grundlage für Straftaten des Angeschuldigten nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG).

  • BGH, 15.12.1976 - 3 StR 432/76

    Anforderungen an die Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts - Vergehen gegen das

    Auszug aus OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18
    In weitgehender Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 1977, 540; MDR 1978; 805; KG, NStZ 1989, 369; OLG Karlsruhe, NStZ 2012, 390; a.A. noch BayObLG, NJW 1973, 2038) und der herrschenden Ansicht der Literatur (Sch/Sch-Heine/Bosch, StGB, 29. Aufl. 2014, § 310 Rn. 7; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 310 Rn. 5; MüKo-Krack, StGB, 2. Aufl. 2014, § 310 Rn. 11; NK-Kargl, StGB, 5. Aufl. 2017, § 310 Rn. 13; LK-Wolff, StGB, 12. Aufl. 2008, § 310 Rn. 14; BeckOK-StGB/Bange, Stand: 01.02.2018, § 310 Rn. 14; Herzberg JR 1977, 469 ff.) erachtet auch der Senat das Erfordernis einer Konkretisierung der vorbereiteten Tat in der Vorstellung des Täters für notwendig.

    Bereits der Gesetzeswortlaut "zur Vorbereitung einer Straftat nach § 308 Abs. 1 StGB" enthält ein finales Element (BGH, NJW 1977, 540) und legt ein auf eine bestimmte Straftat zielgerichtetes Handeln nahe (OLG Karlsruhe a.a.O.).

  • Drs-Bund, 27.01.2009 - BT-Drs 16/11735
    Auszug aus OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18
    Die Beschränkung auf wesentliche Gegenstände oder Stoffe soll nach dem Willen des Gesetzgebers vermeiden, dass auch der Erwerb oder Besitz beispielsweise eines einzelnen Gegenstandes mit einem alltäglichen Verwendungszweck (z.B. ein Wecker oder ein Handy) bereits vom Tatbestand erfasst wird (vgl. BT-Drs. 16/11735, S. 14).

    Das Fehlen von Kleinteilen von untergeordneter Bedeutung (z.B. einer oder mehrerer Schrauben, eines oder mehrerer Drähte) verhindere die Vollendung des Tatbestandes nicht (so BT-Drs. 16/11735, S. 14).

  • KG, 01.06.1989 - 2 Ws 1/89
    Auszug aus OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18
    In weitgehender Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 1977, 540; MDR 1978; 805; KG, NStZ 1989, 369; OLG Karlsruhe, NStZ 2012, 390; a.A. noch BayObLG, NJW 1973, 2038) und der herrschenden Ansicht der Literatur (Sch/Sch-Heine/Bosch, StGB, 29. Aufl. 2014, § 310 Rn. 7; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 310 Rn. 5; MüKo-Krack, StGB, 2. Aufl. 2014, § 310 Rn. 11; NK-Kargl, StGB, 5. Aufl. 2017, § 310 Rn. 13; LK-Wolff, StGB, 12. Aufl. 2008, § 310 Rn. 14; BeckOK-StGB/Bange, Stand: 01.02.2018, § 310 Rn. 14; Herzberg JR 1977, 469 ff.) erachtet auch der Senat das Erfordernis einer Konkretisierung der vorbereiteten Tat in der Vorstellung des Täters für notwendig.
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2011 - 2 Ws 157/11

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens: Voraussetzungen der Strafbarkeit

    Auszug aus OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18
    In weitgehender Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 1977, 540; MDR 1978; 805; KG, NStZ 1989, 369; OLG Karlsruhe, NStZ 2012, 390; a.A. noch BayObLG, NJW 1973, 2038) und der herrschenden Ansicht der Literatur (Sch/Sch-Heine/Bosch, StGB, 29. Aufl. 2014, § 310 Rn. 7; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 310 Rn. 5; MüKo-Krack, StGB, 2. Aufl. 2014, § 310 Rn. 11; NK-Kargl, StGB, 5. Aufl. 2017, § 310 Rn. 13; LK-Wolff, StGB, 12. Aufl. 2008, § 310 Rn. 14; BeckOK-StGB/Bange, Stand: 01.02.2018, § 310 Rn. 14; Herzberg JR 1977, 469 ff.) erachtet auch der Senat das Erfordernis einer Konkretisierung der vorbereiteten Tat in der Vorstellung des Täters für notwendig.
  • BayObLG, 28.06.1973 - RReg. 4 St 67/73
    Auszug aus OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18
    In weitgehender Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 1977, 540; MDR 1978; 805; KG, NStZ 1989, 369; OLG Karlsruhe, NStZ 2012, 390; a.A. noch BayObLG, NJW 1973, 2038) und der herrschenden Ansicht der Literatur (Sch/Sch-Heine/Bosch, StGB, 29. Aufl. 2014, § 310 Rn. 7; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 310 Rn. 5; MüKo-Krack, StGB, 2. Aufl. 2014, § 310 Rn. 11; NK-Kargl, StGB, 5. Aufl. 2017, § 310 Rn. 13; LK-Wolff, StGB, 12. Aufl. 2008, § 310 Rn. 14; BeckOK-StGB/Bange, Stand: 01.02.2018, § 310 Rn. 14; Herzberg JR 1977, 469 ff.) erachtet auch der Senat das Erfordernis einer Konkretisierung der vorbereiteten Tat in der Vorstellung des Täters für notwendig.
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16

    Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig

    Auszug aus OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist insoweit zu fordern, dass die geplante Tat zumindest bereits so weit konkretisiert ist, dass überprüft werden kann, ob sie die Voraussetzungen der Staatsschutzklausel erfüllt (vgl. BGH, Urt. v. 08.05.2014 - 3 StR 243/13, Rn. 40 bis 43; BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, Rn. 10 bis 14).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 412/17

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Auszug aus OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18
    Er muss darauf gerichtet sein, dass der Unterwiesene die Handlung, über die ihm Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, nach Abschluss der Unterrichtung ausführen kann (BGH, Beschluss vom 19.09.2017 - 3 StR 412/17, Rn. 8 m.w.N.).
  • Drs-Bund, 23.04.1964 - BT-Drs IV/2186
    Auszug aus OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18
    Legt man die zu § 310 Abs. 1 StGB anerkannten Auslegungsgrundsätze an, so wäre eine Anpassungsleistung an die zu begehende schwere staatsgefährdende Gewalttat zu verlangen, so dass derartige Gegenstände nicht als solche, sondern erst nach technischer Präparierung und hinreichender Einfügung in das deliktische Vorhaben in Betracht kommen (vgl. Sch/Sch-Heine/Bosch, StGB, 29. Aufl. 2014, § 310 Rn. 5; MüKo-Krack, StGB, 2. Aufl. 2014, § 310 Rn. 6; NK-Kargl, StGB, 5. Aufl. 2017, § 310 Rn. 7; LK-Wolff, StGB, 12. Aufl. 2008, § 310 Rn. 6; BT-Drs. 4/2186 S. 3 f.).
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