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   OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15   

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OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15 (https://dejure.org/2016,13212)
OLG München, Entscheidung vom 02.06.2016 - 23 U 2275/15 (https://dejure.org/2016,13212)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 23 U 2275/15 (https://dejure.org/2016,13212)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt und Umfang der Pflicht eines Anlageberaters zur anlegergerechten Beratung

  • rewis.io

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhalt und Umfang der Pflicht eines Anlageberaters zur anlegergerechten Beratung

  • rechtsportal.de

    Inhalt und Umfang der Pflicht eines Anlageberaters zur anlegergerechten Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Empfehlung einer unternehmerischen Beteiligung als im Einzelfall fehlerhafte Anlageberatung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15
    Auch wenn eine Widerklage gegen einen bisher am Prozess nicht beteiligten Dritten im Grundsatz nur zulässig ist, wenn sie zugleich gegenüber dem Kläger erhoben wird, sind Ausnahmen hiervon anerkannt, wenn sich die Drittwiderklage gegen den Zedenten des mit der Klage verfolgten Anspruchs richtet und die zu erörternden Gegenstände der Klage und der Widerklage tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Widerbeklagten durch dessen Einbeziehung in den Rechtsstreit der Parteien verletzt werden (BGH, Urteile vom 13.06.2008, Az. V ZR 114/07, Tz. 27, juris, m. w.. Nw. und vom 03.11.2015, Az. II ZR 270/14, Tz. 22, juris).

    Bei einer negativen Feststellungsklage ergibt sich aber das Interesse an einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung regelmäßig daraus, dass mit der richterlichen Feststellung die Führung eines neuerlichen Rechtsstreits über einen Anspruch ausgeschlossen wird, der nur teilweise eingeklagt worden ist oder dessen sich der Gegner jedenfalls außergerichtlich berühmt hat (BGH, Urteil vom 13.06.2008, Az. V ZR 114/07, Tz. 30, 32, juris).

    Unerheblich ist, wenn sich der Widerbeklagte - wie vorliegend - nach der Abtretung keiner eigenen Ansprüche mehr berühmt (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2008, Az. V ZR 114/07, Tz. 31, juris).

    Die Anzeige nach § 409 Abs. 1 Satz 1 BGB hat keine konstitutive Wirkung in dem Sinne, dass sie auch eine nicht vorgenommene oder unwirksame Abtretung ersetzt (BGH, Urteil vom 13.06.2008, Az. V ZR 114/07, Tz. 35, juris).

  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 270/14

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter:

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15
    Auch wenn eine Widerklage gegen einen bisher am Prozess nicht beteiligten Dritten im Grundsatz nur zulässig ist, wenn sie zugleich gegenüber dem Kläger erhoben wird, sind Ausnahmen hiervon anerkannt, wenn sich die Drittwiderklage gegen den Zedenten des mit der Klage verfolgten Anspruchs richtet und die zu erörternden Gegenstände der Klage und der Widerklage tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Widerbeklagten durch dessen Einbeziehung in den Rechtsstreit der Parteien verletzt werden (BGH, Urteile vom 13.06.2008, Az. V ZR 114/07, Tz. 27, juris, m. w.. Nw. und vom 03.11.2015, Az. II ZR 270/14, Tz. 22, juris).

    Die Erstreckung der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils auf den Zedenten nach § 325 Abs. 1 Satz 1 ZPO greift aber dann nicht, wenn die Abtretung von vornherein nichtig gewesen oder rückwirkend unwirksam geworden ist, was vom Standpunkt der beklagten Partei nicht ausgeschlossen werden kann, zumal sie die Umstände der Abtretung nicht kennt (BGH, Urteil vom 03.11.2015, Az. II ZR 270/14, Tz. 23, juris).

  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15
    Wenn der Anleger - wie vorliegend - auf den Rat und die Angaben "seines" Beraters vertraut, ist er auch nicht zu einer "Kontrolle" des Beraters durch Lektüre des Prospekts verpflichtet (vgl. die Grundsätze des Bundesgerichtshofes zur Frage der grob fahrlässigen Unkenntnis bei Verjährung, BGH, Urteil vom 15.03.2016, Az. XI ZR 122/14, Tz. 35, juris).

    Den Eintritt der Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften gemäß §§ 195, 199 BGB hat die insofern darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2016, Az. XI ZR 122/14, Tz. 32, juris) nicht nachgewiesen.

  • BGH, 19.02.2015 - III ZR 90/14

    Schadensersatzprozess nach fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Einwand eines

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15
    Im Übrigen gilt auch hier der Erfahrungssatz, dass ein Anleger, der bei seiner Entscheidung die besonderen Erfahrungen und Kenntnisse eines Anlageberaters in Anspruch nimmt, den Ratschlägen, Auskünften und Mitteilungen des Beraters, die dieser in einem persönlichen Gespräch unterbreitet, besonderes Gewicht zumisst und zumessen darf (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.2015, Az. III ZR 90/14, Tz. 14, juris).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15
    Dafür, dass die Klägerin, etwa unter dem Eindruck entsprechender deutlicher Hinweise des Beklagten, von ihrem Anlageziel einer "sicheren", zur Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlage abgerückt wäre und sich letztlich bewusst auf eine diesem Anlageziel widersprechende Fondsbeteiligung eingelassen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az. III ZR 249/09, Tz. 19, juris), hat die Beklagte keine hinreichenden Anhaltspunkte vorgetragen.
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15
    Es kommt hingegen nicht darauf an, ob und wann die Kapitalanlage gegebenenfalls später im Wert gefallen ist (BGH, Urteil vom 26.02.2013, Az. XI ZR 498/11, Tz. 25, juris).
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es die Aufgabe des Anlageberaters, ausschließlich Produkte zu empfehlen, die mit den Anlagezielen des Kunden - Anlagezweck und Risikobereitschaft - tatsächlich übereinstimmen (BGH, Urteil vom 22.03.2011, Az. XI ZR 33/10, Tz. 24, juris).
  • BGH, 11.12.2014 - III ZR 365/13

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten im Rahmen der Beteiligung

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15
    Dies gilt insbesondere dann, wenn bereits eine ausreichende Absicherung für das Alter besteht und es gerade auch darum gehen soll, Steuern einzusparen; denn Letzteres ist regelmäßig nicht ohne Verlustrisiko zu erreichen (BGH, Urteil vom 11.12.2014, Az. III ZR 365/13, Tz. 13, juris, m. w. Nw.).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15
    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung des Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein (BGH vom 24.04.2014, Az. III ZR 389/12, Tz. 27, juris).
  • BGH, 15.07.2014 - XI ZR 418/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung bei

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2275/15
    Die Beweislastumkehr greift bereits bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung ein (BGH, Urteil vom 15.07.2014, Az. XI ZR 418/13, Tz. 26, juris).
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