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   OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2594/15   

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OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2594/15 (https://dejure.org/2016,13260)
OLG München, Entscheidung vom 02.06.2016 - 23 U 2594/15 (https://dejure.org/2016,13260)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 23 U 2594/15 (https://dejure.org/2016,13260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax; Anforderungen an die Bezeichnung des Drittschuldners im Pfändung-und Überweisungsbeschluss

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Berufung bei teilweiser Unklarheit der Berufungsanträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Drittschuldners im Pfändung-und Überweisungsbeschluss

  • rechtsportal.de

    ZPO § 828 Abs. 1 ; ZPO § 829 Abs. 1
    Anforderungen an die Bezeichnung des Drittschuldners im Pfändung-und Überweisungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2594/15
    Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB und damit nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urteil vom 12.04.2016, XI ZR 305/14, juris Tz. 37 m. w. N.).

    Jedoch gehen die besonderen Bestimmungen der Insolvenz- bzw. Gläubigeranfechtung den allgemeinen Regeln der §§ 134, 138 Abs. 1 BGB vor, es sei denn, das Rechtsgeschäft weist besondere, über die Gläubigerbenachteiligung hinausgehende Umstände auf (BGH, Urteil vom 12.04.2016, XI ZR 305/14, juris Tz. 43; BGH Urteil vom 23.04.2002, XI ZR 136/01, juris Tz. 33).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist der Abschluss der Aufhebungsvereinbarung vom 29.12.2011 (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2016, XI ZR 305/14, juris Tz. 45).

  • BGH, 26.02.2015 - IX ZR 174/13

    Insolvenzmassebestandteil: Annahme eines Abtretungsangebots für ehemals

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2594/15
    Im Einverständnis aller Beteiligten können im Wege der Vertragsübernahme die gesamten Rechte und Pflichten aus einem Schuldverhältnis übertragen werden (BGH, Urteil vom 26.02.2015, IX ZR 174/13 Tz. 19 m. w. N.).

    Mit der Vertragsübernahme werden vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung die gesamten Rechte und Pflichten aus einem Schuldverhältnis übertragen (BGH, Urteil vom 26.02.2015, IX ZR 174/13 Tz. 19 m. w. N.).

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 834/08

    Pfändung - Schadensersatz als Arbeitseinkommen

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2594/15
    Dies entspricht der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 06.05.2009, 10 AZR 834/08), nach der die fehlende Angabe der Rechtsform nicht ohne weiteres dazu führt, dass die Drittschuldnerbezeichnung unzureichend ist.

    In dem vom BAG entschiedenen Fall (Urteil vom 06.05.2009, 10 AZR 834/08, juris Tz. 12 f.) bestand aufgrund der Geschäftsbezeichnung "Bäckerei R" und der angegebenen Adresse kein Zweifel über die Identität der Drittschuldnerin, da an dem angegebenen Ort nur eine Gesellschaft die Bezeichnung "Bäckerei R" in ihrem Firmennamen trug.

  • LG München I, 24.06.2015 - 22 O 26577/12

    Hinreichend bestimmte Bezeichnung des Drittschuldners im Pfändungs- und

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2594/15
    Auf die Berufung des Klägers wird das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 24.06.2015, Az. 22 O 26577/12, in Ziffer 1 dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger EUR 62.251,07 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit 31.07.2013 zu bezahlen.

    das Schlussurteil des Landgerichts München I, Az. 22 O 26577/12 vom 24.06.2015 aufzuheben, soweit es die Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 52.311,82 nebst Zinsen hieraus zu bezahlen und die Klage insoweit abzuweisen sowie die Berufung des Klägers zurückzuweisen.

  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 87/07

    Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Arbeitseinkommen des

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2594/15
    Die Vorschrift des § 832 ZPO macht zwar eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Pfändung künftige Ansprüche nur erfasst, wenn dies ausdrücklich angeordnet wird (BGH, Urteil vom 26.06.2008 IX ZR 87/07, juris Tz. 16), das Pfandrecht entsteht freilich erst mit Entstehung des Anspruchs (Becker in Musielak, ZPO, 13. Aufl., § 832 Rn. 1).
  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2594/15
    Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozess kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 06.07.2005, VIII ZR 136/04, juris Tz. 29 m. w. N.).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 17/89

    Vertragsaufhebung nach Abtretung

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2594/15
    Zu Recht sieht das Landgericht die streitgegenständlichen Forderungen nicht als betagte Forderungen an, die bereits mit Vertragsschluss entstehen (BGH Urteil vom 28.03.1990, VIII ZR 17/89, juris Tz. 42).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2594/15
    Soweit sich die Pfändung auf eine künftige Forderung bezieht, wird ein Pfandrecht erst mit deren Entstehung begründet (BGH Urteil vom 22.01.2004, IX ZR 39/03, juris Tz. 12).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 62/12

    Insolvenzrecht: Wirksamkeit einer Vorausverfügung des Vermieters nach Ende des

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2594/15
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall, in dem die Mietraten wegen der Kündigungsmöglichkeit nicht in jeder Weise durch den Mietvertrag rechtlich von vornherein festgelegt waren, die Annahme einer betagten Forderung verneint (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2013, IX ZR 62/12, juris Tz. 35).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 64/90

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei Auslandsbezug

    Auszug aus OLG München, 02.06.2016 - 23 U 2594/15
    Das deutsche Recht als Vertragsstatut entscheidet auch darüber, ob die ohne Vertretungsmacht für die Beklagte abgegebenen Erklärung genehmigungsfähig war und welche Anforderungen an eine Genehmigung zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 08.10.1991, XI ZR 64/90, juris Tz. 15 m. w. N.).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

  • BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01

    Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei

  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

  • BGH, 09.07.1987 - IX ZR 165/86

    Anspruch auf einen gepfändeten und hinterlegten Geldbetrag - Bestimmtheit der zu

  • BGH, 01.04.2015 - XII ZB 503/14

    Ehe- und Familienstreitsachen: Fehlerhafte Verwerfung eines Rechtsmittels wegen

  • BGH, 01.07.1975 - VI ZR 251/74

    Anforderungen an die Fassung eines Auslegungsantrages

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97

    Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der

  • BGH, 15.08.2002 - IX ZR 217/99

    Erteilung einer Gewährleistungsbürgschaft nach Abtretung der zu sichernden

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZR 155/04

    Bestimmung des Streitgegenstandes eines Berufungsverfahrens

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