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   OLG München, 02.07.2014 - 7 U 1701/13   

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https://dejure.org/2014,32454
OLG München, 02.07.2014 - 7 U 1701/13 (https://dejure.org/2014,32454)
OLG München, Entscheidung vom 02.07.2014 - 7 U 1701/13 (https://dejure.org/2014,32454)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 7 U 1701/13 (https://dejure.org/2014,32454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Vermittlung eines Cross Currency Swaps

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Vermittlung eines Cross Currency Swaps

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 199 ; WpHG § 37a a.F.
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Vermittlung eines Cross Currency Swaps

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG München, 02.07.2014 - 7 U 1701/13
    Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Hinblick auf Kapitalanlagen entstehen mit Erwerb der Anlage (vgl. BGH, Urteil vom 8.3.2005 - XI ZR 170/04, zitiert nach [...], dort insbes. Rz. 16 ff., m.w.Nachw.).

    Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht keine vorsätzliche Falschberatung, die zur Anwendung der regulären Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB (drei Jahre ab Ende des Jahres, in welchem der Geschädigte kumulativ Kenntnis - bzw. grob fahrlässige Unkenntnis - von Schaden und Person des Schädigers erlangte) führen würde (BGH, Urteile vom 8.3.2005 - XI ZR 170/04 und 19.12.2006 - XI ZR 56/05), angenommen.

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG München, 02.07.2014 - 7 U 1701/13
    Dabei könnte der Senat an sich offen lassen, ob die gegenständlichen Derivate einen derartigen anfänglichen negativen Marktwert im Sinne des Urteils des BGH vom 22.3.2011 ( XI ZR 33/10) aufweisen.

    Insoweit liegt der Sachverhalt anders als im Urteil des BGH vom 22.3.2011 ( XI ZR 33/10).

  • OLG München, 09.04.2014 - 7 U 3838/13

    Bankhaftung aus Anlageberatung, Umfang der Beratungspflichten bei Empfehlung

    Auszug aus OLG München, 02.07.2014 - 7 U 1701/13
    Es handelt sich - wie der Senat bereits ausgesprochen hat (Urteile vom 9.4.2014 - 7 U 3838/13 und vom 18.6.2014 - 7 U 238/13) - um eine weitgehend inhaltslose Floskel, die allenfalls zum Ausdruck bringt, dass das angestrebte Geschäft einen Bezug zu Zinsen hat, also um eine werbende Anpreisung ohne tieferen Aussagegehalt.

    Wesentlich für Art und Umfang der geschuldeten Beratung ist aber auch, um welches Produkt es sich handelt, insbesondere ob es sich um einen einfach oder hochkomplex strukturierten Swap handelt (zu Vorstehendem vgl. Senatsurteil vom 9.4.2014 - 7 U 3838/13, m.w.Nachw.).

  • OLG München, 18.06.2014 - 7 U 328/13

    Pflichten des Anlageberaters bei der Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften

    Auszug aus OLG München, 02.07.2014 - 7 U 1701/13
    Der sachliche und zeitliche Anwendungsbereich des § 37a WpHG alter Fassung ist eröffnet (vgl. auch Senatsurteil vom 18.6.2014 - 7 U 328/13).

    Zwar hat das Landgericht diesbezüglich verkannt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 12.5.2008 - XI ZR 586/07) in Konstellationen wie der vorliegenden das Fehlen von Vorsatz zur Beweislast der Beklagten steht (vgl. auch Senatsurteil vom 18.6.2014 - 7 U 328/13).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG München, 02.07.2014 - 7 U 1701/13
    Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht keine vorsätzliche Falschberatung, die zur Anwendung der regulären Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB (drei Jahre ab Ende des Jahres, in welchem der Geschädigte kumulativ Kenntnis - bzw. grob fahrlässige Unkenntnis - von Schaden und Person des Schädigers erlangte) führen würde (BGH, Urteile vom 8.3.2005 - XI ZR 170/04 und 19.12.2006 - XI ZR 56/05), angenommen.
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG München, 02.07.2014 - 7 U 1701/13
    Zwar hat das Landgericht diesbezüglich verkannt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 12.5.2008 - XI ZR 586/07) in Konstellationen wie der vorliegenden das Fehlen von Vorsatz zur Beweislast der Beklagten steht (vgl. auch Senatsurteil vom 18.6.2014 - 7 U 328/13).
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