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OLG München, 02.08.2013 - 33 UF 593/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 28.02.2013 - 52721 F 13812/11
- OLG München, 02.08.2013 - 33 UF 593/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 581
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 07.08.2015 - 47 F 35/12 Ob dies tatsächlich dem Wohl des adoptierten Kindes entspricht, kann, allerdings nur mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse des Kindes und die künftigen Lebensbedingungen des Adoptivkindes außerhalb des Herkunftslandes beurteilt werden und kann deshalb nicht allein, von der Beurteilung des Leiters der Sozialbehörde im Heimatstaat abhängen (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.08.2013, 33 UF 593/13, zitiert nach juris).