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   OLG München, 02.08.2016 - 18 U 3489/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26914
OLG München, 02.08.2016 - 18 U 3489/15 (https://dejure.org/2016,26914)
OLG München, Entscheidung vom 02.08.2016 - 18 U 3489/15 (https://dejure.org/2016,26914)
OLG München, Entscheidung vom 02. August 2016 - 18 U 3489/15 (https://dejure.org/2016,26914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Sachaufklärung bei Heranziehung der Akten eines anderen Rechtsstreits als Beweisurkunde; Pflicht des Gerichts zur Vernehmung eines bereits im Strafverfahren vernommenen Zeugen; Höhe des Schmerzensgeldes bei Abbruch des Gesichtsschädels vom Hirnschädel, ...

  • rewis.io

    Erfolgreiche Berufung wegen Schmerzensgeldanspruch aus einer Straftat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeld; Strafurteil; Urkundenbeweis; Hauptverhandlung; Zeugenvernehmung; wiederholte

  • rechtsportal.de

    Umfang der Sachaufklärung bei Heranziehung der Akten eines anderen Rechtsstreits als Beweisurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld in Höhe von 120.000 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.1988 - II ZR 332/87

    Rechtskräftiges Strafurteil - Beweisurkunde - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG München, 02.08.2016 - 18 U 3489/15
    Ein rechtskräftiges Strafurteil stellt grundsätzlich eine Beweisurkunde dar, auf die das Gericht seine Überzeugung stützen kann (BGH, Urteil vom 06.06.1988 - II ZR 332/87, Rn. 4 m. w. N., sämtl. Entscheidungen - falls nicht anders angegeben - zit. nach juris, abgedruckt NJW-RR 1988,1527).

    Der persönliche Eindruck von den Zeugen, die Anwesenheit der Parteien, das ihnen eingeräumte Fragerecht sowie die Möglichkeit und Zulässigkeit der Gegenüberstellung von Zeugen bieten eine Gewähr für die Ermittlung der Wahrheit, die dem Urkundenbeweis mangelt (BGH, Urteil vom 06.06.1988 - II ZR 332/87, Rn. 4 m. w. N., NJW-RR 1988, 1527).

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02

    Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten;

    Auszug aus OLG München, 02.08.2016 - 18 U 3489/15
    Nicht erfasst werden solche Verletzungsfolgen, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht eingetreten waren und deren Eintritt objektiv nicht vorhersehbar war, das heißt, mit denen nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 342/02, NJW 2004, 1241,1244).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG München, 02.08.2016 - 18 U 3489/15
    Insbesondere wenn ein absolut geschütztes Rechtsgut - wie im vorliegenden Fall die Gesundheit - bereits verletzt ist, genügt es, wenn die spätere Verwirklichung eines weiteren Schadens in absehbarer Zeit nach der Art der Verletzung möglich erscheint und nicht gerade fernliegt (BGH, Urteil vom 15.10.1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 653 m. w. N.).
  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68

    Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht;

    Auszug aus OLG München, 02.08.2016 - 18 U 3489/15
    Dabei kommt dem Gedanken, dass - vorbehaltlich der Genugtuungsfunktion - für vergleichbare Verletzungen ein annähernd gleiches Schmerzensgeld zu gewähren ist, besondere Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 19.12.1969 - VI ZR 111/68, Rn. 13 f., sämtliche Entscheidungen, falls nicht anders angegeben, zitiert nach juris, abgedruckt VersR 1970, 281).
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