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OLG München, 02.09.2019 - 27 U 2703/19 Bau |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
ZPO § 520 Abs. 3, § 522 Abs. 2; BGB § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3
Geltendmachung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung
Verfahrensgang
- LG Kempten, 29.04.2019 - 13 O 654/18
- OLG München, 02.09.2019 - 27 U 2703/19 Ba
- OLG München, 18.11.2019 - 27 U 2703/19
- BGH, 21.04.2021 - VII ZR 261/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.03.2004 - VII ZR 339/02
Schätzung von Mängelbeseitungungskosten
Auszug aus OLG München, 02.09.2019 - 27 U 2703/19
Im Hinblick darauf, dass die Klägerin einen im Nachhinein, nach Durchführung der Arbeiten bzw. Erstellung der fehlenden Unterlagen, detailliert abzurechnenden Kostenvorschuss geltend macht, sind weitere Angaben zur Höhe des Vorschusses nicht geboten (vgl. OLG Düsseldorf, NZ Bau 2017, 280; BGH NJW-RR 2004, 1023). - LG Kempten, 29.04.2019 - 13 O 654/18
Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG München, 02.09.2019 - 27 U 2703/19
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten vom 29.04.2019, Az.: 13 O 654/18 Bau, durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts auf Grund mündlicher Verhandlung erfordert. - BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12
Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der …
Auszug aus OLG München, 02.09.2019 - 27 U 2703/19
Entgegen der Auffassung der Berufung handelt es sich bei den Wohnungseingangstüren um Gemeinschaftseigentum (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2013, Az.: V ZR 212/12). - KG, 01.03.2018 - 27 U 40/17
Herausgabeanspruch des Bauherrn in Bezug auf Bauunterlagen
Auszug aus OLG München, 02.09.2019 - 27 U 2703/19
Die Klägerin, die gemäß Beschluss vom 09.11.2017 auch sämtliche Erfüllungsansprüche an sich gezogen hat, hat auch einen vertraglichen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen mit der Folge, dass das Fehlen dieser Nachweise und Unterlagen (insbesondere fehlende Statik, fehlende Werkpläne, fehlende Baugenehmigungspläne) einen Mangel begründen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 661 f.; KG, Urteil vom 01.03.2018, 27 U 40/17). - BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00
Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers; …
Auszug aus OLG München, 02.09.2019 - 27 U 2703/19
Die Klägerin, die gemäß Beschluss vom 09.11.2017 auch sämtliche Erfüllungsansprüche an sich gezogen hat, hat auch einen vertraglichen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen mit der Folge, dass das Fehlen dieser Nachweise und Unterlagen (insbesondere fehlende Statik, fehlende Werkpläne, fehlende Baugenehmigungspläne) einen Mangel begründen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 661 f.; KG, Urteil vom 01.03.2018, 27 U 40/17).