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   OLG München, 02.12.2020 - 34 Wx 447/20   

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https://dejure.org/2020,42869
OLG München, 02.12.2020 - 34 Wx 447/20 (https://dejure.org/2020,42869)
OLG München, Entscheidung vom 02.12.2020 - 34 Wx 447/20 (https://dejure.org/2020,42869)
OLG München, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 34 Wx 447/20 (https://dejure.org/2020,42869)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GNotKG § 49 Abs. 2, § 51 Abs. 1
    Geschäftswertfestsetzung - Regelmäßig keine Berücksichtigung einer künftigen Bebauung für die Berechnung des Werts eines Vorkaufsrechts am Erbbaurecht

  • rewis.io

    Geschäftswertfestsetzung - Keine Berücksichtigung künftiger Bebauung bei der Bestimmung des Werts des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • notar-drkotz.de

    Berücksichtigung künftiger Bebauung bei Vorkaufsrechtsbestimmung am Erbbaurecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prognostizierte Baukosten erhöhen Wert eines Vorkaufsrechts am Erbbaurecht nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17

    Wertfestsetzung für ein Vorkaufsrecht am Erbbaurecht

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 34 Wx 447/20
    Bei der Geschäftswertfestsetzung erhöht der nach den prognostizierten Baukosten anzunehmende Wert der künftigen Bauwerke in der Regel nicht den Wert eines Vorkaufsrechts am Erbbaurecht (Bestätigung von Senat vom 31.10.2018, 34 Wx 448/17 Kost).

    Insoweit unberücksichtigt bleibt, wie der Senat bereits in der sowohl vom Grundbuchamt als auch von der Beteiligten zitierten Entscheidung (Senat vom 31.10.2018, 34 Wx 448/17 Kost = ZfIR 2019, 92) festgestellt hat, demnach eine zukünftige Bebauung.

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes kommt es somit für die Wertbestimmung darauf an, ob bereits in dem nach § 59 Satz 1 GNotKG maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung Bauwerke auf dem Erbbaugrundstück errichtet waren (Senat vom 31.10.2018, 34 Wx 448/17 Kost = ZfIR 2019, 92/93).

  • BayObLG, 05.10.1982 - BReg. 2 Z 68/82

    Zum Geschäftswert des Erbbaurechts und des daran bestelltenVorkaufsrechts

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 34 Wx 447/20
    (1) Unter der Regie von § 20 Abs. 2 KostO entsprach es ständiger Rechtsprechung, dass die künftige Bebauung bei der Bewertung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht nicht außer Betracht bleiben kann (BayObLGZ 1982, 342; 1975, 450/456; 1968, 52/62; OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2006, 134).

    Allerdings beruhte diese Rechtsprechung darauf, dass der nach § 20 Abs. 2 KostO maßgebliche Bezugswert des Erbbaurechts nicht nach den Vorgaben des § 21 KostO zu berechnen war - diese Norm galt nur für die Bestellung eines Erbbaurechts -, sondern gemäß § 30 Abs. 1 KostO nach freiem Ermessen geschätzt werden musste und durfte (BayObLGZ 1982, 342; 1968, 52/61 f.).

  • OLG Celle, 27.01.2015 - 2 W 20/15

    Notargebühren bei Veräußerung eines Erbbaurechts; Geschäftswert der Beurkundung

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 34 Wx 447/20
    bb) Wie der Senat in dem genannten Beschluss weiter ausgeführt hat, hat der Gesetzgeber mit § 49 Abs. 2 GNotKG in bewusster Abkehr von der Regelung in § 21 Abs. 2 KostO eine Bewertungsvorschrift geschaffen, die immer dann gelten soll, wenn der Wert des Erbbaurechts für die Ermittlung des Geschäftswerts eine Rolle spielt (BT-Drucks. 17/11471 neu S. 170; OLG Celle NJOZ 2015, 1383/1384; Korintenberg/Tiedtke § 49 Rn. 2 und 12; Fackelmann in Schneider/Volpert/Fölsch Kostenrecht 2. Aufl. § 49 GNotKG Rn. 18).

    Dieses Konzept wurde durch das 2. KostRMoG jedoch dahingehend geändert, dass der Wert des Erbbaurechts auch dann, wenn es nicht um die Bestellung des Rechts geht, gemäß der Bewertungsvorschrift des § 49 Abs. 2 GNotKG zu bemessen ist (OLG Celle NJOZ 2015, 1383).

  • OLG München, 26.04.2017 - 34 Wx 72/17

    Erfolglose Geschäftswertbeschwerde - Wertbestimmung durch Bestimmung des

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 34 Wx 447/20
    Zur Bemessung stellt § 46 GNotKG in Abs. 2 Haupt- und in Abs. 3 Hilfskriterien auf (Senat vom 26.4.2017, 34 Wx 72/17 = NJW-RR 2017, 1487/1488; Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt § 46 Rn. 9 u. 25; Korinthenberg/Tiedke § 46 Rn. 9; a.A. Kawell in Hartmann/Touissant § 46 GNotKG Rn. 3: Ermessensentscheidung).

    Diese sind in aller Regel zu beachten, wenn nicht Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Angaben unrichtig oder unzuverlässig sind (Senat vom 26.4.2017, 34 Wx 72/17 = NJW-RR 2017, 1487/1488; Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, § 46 Rn. 13; Kawell in Hartmann/Touissant § 46 GNotKG Rn. 11; Korinthenberg/Tiedke § 46 Rn. 9a).

  • BayObLG, 16.12.1975 - BReg. 3 Z 108/74
    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 34 Wx 447/20
    (1) Unter der Regie von § 20 Abs. 2 KostO entsprach es ständiger Rechtsprechung, dass die künftige Bebauung bei der Bewertung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht nicht außer Betracht bleiben kann (BayObLGZ 1982, 342; 1975, 450/456; 1968, 52/62; OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2006, 134).

    Dass bei der Wertberechnung auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist, besagt zwar nicht, dass in diesem Zeitpunkt bereits hinreichend sicher absehbare, wertrelevante Entwicklungen keine Berücksichtigung finden dürfen (vgl. BayObLGZ 1975, 450/456).

  • BayObLG, 05.03.1968 - BReg. 2 Z 97/67
    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 34 Wx 447/20
    (1) Unter der Regie von § 20 Abs. 2 KostO entsprach es ständiger Rechtsprechung, dass die künftige Bebauung bei der Bewertung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht nicht außer Betracht bleiben kann (BayObLGZ 1982, 342; 1975, 450/456; 1968, 52/62; OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2006, 134).

    Allerdings beruhte diese Rechtsprechung darauf, dass der nach § 20 Abs. 2 KostO maßgebliche Bezugswert des Erbbaurechts nicht nach den Vorgaben des § 21 KostO zu berechnen war - diese Norm galt nur für die Bestellung eines Erbbaurechts -, sondern gemäß § 30 Abs. 1 KostO nach freiem Ermessen geschätzt werden musste und durfte (BayObLGZ 1982, 342; 1968, 52/61 f.).

  • OLG München, 08.02.2006 - 32 Wx 10/06

    Gegenstandswert bei Erbbaurechtsvertrag mit echter Wertsicherungsklausel -

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 34 Wx 447/20
    (1) Unter der Regie von § 20 Abs. 2 KostO entsprach es ständiger Rechtsprechung, dass die künftige Bebauung bei der Bewertung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht nicht außer Betracht bleiben kann (BayObLGZ 1982, 342; 1975, 450/456; 1968, 52/62; OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2006, 134).
  • OLG Hamm, 24.09.2021 - 15 W 306/20

    Wirksamkeit einer notariellen Kostenberechnung Bemessung des Wertes eines

    Eine künftige Bebauung bleibt unberücksichtigt, wie auch ein Vergleich mit der gesetzlichen Bestimmung des § 42 Abs. 1 S.2 GNotKG zeigt (vgl. BeckOK KostR/Gordon, 32. Ed. 1.9.2020, GNotKG § 49 Rn. 7; OLG München MDR 2021, 228).
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