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   OLG München, 03.01.1990 - 15 U 3465/89   

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https://dejure.org/1990,4087
OLG München, 03.01.1990 - 15 U 3465/89 (https://dejure.org/1990,4087)
OLG München, Entscheidung vom 03.01.1990 - 15 U 3465/89 (https://dejure.org/1990,4087)
OLG München, Entscheidung vom 03. Januar 1990 - 15 U 3465/89 (https://dejure.org/1990,4087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenbemessung im notariellen Erbauseinandersetzungsverfahren über Immobiliarvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO §§ 7, 8 Abs. 1 Satz 1; KostO § 116 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 173/72

    Gebührenstreitwert einer Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft -

    Auszug aus OLG München, 03.01.1990 - 15 U 3465/89
    Voraussetzung dafür ist jedoch, daß die anwaltschaftliche Tätigkeit im Sinn des § 8 Abs. 1 Satz 1 BRAGO sich auch mit dem Gegenstand der notariellen Tätigkeit im Sinn des § 116 Abs. 5 KostO in vollem Umfang deckt (vgl. BGH NJW 1968, 2334 ; BGH NJW 1975, 1415).

    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung NJW 1975, 1415 seine Auffassung gerade für ein Auseinandersetzungsverfahren einer Miterbengemeinschaft ausdrücklich bestätigt.

  • BGH, 30.09.1968 - III ZB 11/67

    Antrag eines Rechtsanwaltes auf gerichtliche Festsetzung des Wertes des

    Auszug aus OLG München, 03.01.1990 - 15 U 3465/89
    Voraussetzung dafür ist jedoch, daß die anwaltschaftliche Tätigkeit im Sinn des § 8 Abs. 1 Satz 1 BRAGO sich auch mit dem Gegenstand der notariellen Tätigkeit im Sinn des § 116 Abs. 5 KostO in vollem Umfang deckt (vgl. BGH NJW 1968, 2334 ; BGH NJW 1975, 1415).

    Zwar betrifft die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1968, 2334 formal gesehen ein Erbscheinserteilungsverfahren, doch ist der in dieser Entscheidung festgehaltene Grundsatz, wonach § 8 Abs. 1 Satz 1 BRAGO voraussetzt, daß sich gerichtliche und anwaltschaftliche Tätigkeit in vollem Umfang decken muß, generell verbindlich und damit auch für das nier vorliegende notarielle Erbauseinandersetzungsverfahren einschlägig.

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG München, 03.01.1990 - 15 U 3465/89
    Im Hinblick darauf kam es auch nicht auf die vom Kläger beantragte Parteivernehmung (Bl. 128 d.A.) und die angebotenen Zeugen (Bl. 129, 131 d. A.) an, weil der diesbezügliche Vortrag des Klägers in analoger Anwendung des § 244 Abs. 3 StPO (vgl. dazu BGHZ 53, 245/259; Thomas/Putzo, ZPO , 15. Aufl., § 284 Anm. 3) zu seinen Gunsten als wahr unterstellt werden konnte, ohne daß sich an dem gewonnenen Ergebnis etwas ändern würde.
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 192/74

    Vernehmung einer Partei (auch der beweispflichtigen) von Amts wegen steht nach §

    Auszug aus OLG München, 03.01.1990 - 15 U 3465/89
    Auch eine Parteivernehmung vom Amts wegen im Weg des § 448 ZPO war nicht geboten, weil diese voraussetzt, daß für den Vortrag des Klägers eine gewisse Wahrscheinlichkeit bereits erbracht ist (BGH JZ 1976, 214; Thomas/ Putzo, 5 448 Anm. 1).
  • BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61
    Auszug aus OLG München, 03.01.1990 - 15 U 3465/89
    Zu Unrecht will der Kläger unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der hier anstehenden Rechtsfragen aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshof in NJW 1962, 914 und NJW 1969, 1350 herleiten.
  • BGH, 17.03.1969 - III ZR 156/68

    Streitwert: Grundstück - Erbauseinandersetzung

    Auszug aus OLG München, 03.01.1990 - 15 U 3465/89
    Zu Unrecht will der Kläger unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der hier anstehenden Rechtsfragen aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshof in NJW 1962, 914 und NJW 1969, 1350 herleiten.
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