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   OLG München, 03.02.2022 - 28 U 3344/21 Bau   

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OLG München, 03.02.2022 - 28 U 3344/21 Bau (https://dejure.org/2022,19080)
OLG München, Entscheidung vom 03.02.2022 - 28 U 3344/21 Bau (https://dejure.org/2022,19080)
OLG München, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 28 U 3344/21 Bau (https://dejure.org/2022,19080)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Bauvertrag kann nicht per E-Mail gekündigt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvertrag kann nicht per einfacher E-Mail gekündigt werden! (IBR 2022, 507)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Traunstein, 30.04.2021 - 2 O 2621/20

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Abnahme der Bauleistung nach erfolgreicher

    Auszug aus OLG München, 03.02.2022 - 28 U 3344/21
    28 U 3344/21 Bau 2 O 2621/20 Landgericht Traunstein.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 30.04.2021, Aktenzeichen 2 O 2621/20, wird zurückgewiesen.

    Im Berufungsverfahren beantragt die Beklagte: Das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 30.4.2021, Az. 2 O 2621/20 wird aufgehoben.

    Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 30.04.2021, Aktenzeichen 2 O 2621/20, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

    Hinweis Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 30.04.2021, Az. 2 O 2621/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 14.11.2017 - VII ZR 65/14

    VOB-Vertrag: Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen

    Auszug aus OLG München, 03.02.2022 - 28 U 3344/21
    Eine wirksame Kündigung der Beklagten wäre nach dem Urteil des BGH vom 14.11.2017, Az. VII ZR 65/14 nur dann nach Treu und Glauben entbehrlich, wenn eine endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung des Auftragnehmers und ein Verhalten des Auftraggebers vorliegt, durch welches dieser zumindest konkludent zum Ausdruck bringt, dass er den Vertrag mit dem Auftragnehmer beenden will.

    Die Beklagte übersieht, dass der BGH gemäß Urteil vom 14.11.2017, Az.: VII ZR 65/14 an seiner Rechtsprechung, wonach bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung des Auftragnehmers eine Kündigungserklärung des Auftraggebers gem. § 242 BGB entbehrlich sei, nicht uneingeschränkt festhält und nun zusätzlich verlangt, dass der Auftraggeber zumindest konkludent zum Ausdruck bringt, dass er den Vertrag mit dem Auftragnehmer beenden will.

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 249/84

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus OLG München, 03.02.2022 - 28 U 3344/21
    Es muss deutlich sein, dass sich der Schuldner über das auf die vertragliche Leistung gerichtete Erfüllungsverlangen des Gläubigers klar ist und ohne Rücksicht auf die möglichen Folgen - gewissermaßen als sein letztes Wort - seine Weigerung zum Ausdruck bringt (BGH, Urteil vom 18.9.1985, Az. VIII ZR 249/84).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15

    Erpressung (Begriff der Gewalt; konkludente Drohung durch schlüssiges Handeln:

    Auszug aus OLG München, 03.02.2022 - 28 U 3344/21
    aa) Inwiefern die Ausführungen des BGH in dessen Beschluss vom 22.9.2015, Az. 4 StR 152/15 für die Beurteilung der strittigen zivilrechtlichen Fragestellung von Bedeutung wären, vermag der U 3344/21 Bau - Seite 5 -.
  • OLG Köln, 22.06.2016 - 16 U 145/15

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln von Rundbogenfenstern

    Auszug aus OLG München, 03.02.2022 - 28 U 3344/21
    Kündigung gem. § 8 Abs. 6 VOB/B eine E-Mail mit angehängter pdf-Datei ausreicht, eine Divergenz zwischen der Auffassung des Senats und derjenigen anderer Oberlandesgerichte behauptet, besteht eine solche tatsächlich nicht, denn die beklagtenseits angeführten Urteile des OLG Frankfurt in IBR 2016, Seite 223 und des OLG Köln vom 22.6.2016, Az. 16 U 145/15 ergingen beide noch zur alten Rechtslage vor Inkrafttreten des § 650h BGB.
  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 80/07

    Voraussetzungen des Ersatzes von Fremdnachbesserungskosten; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG München, 03.02.2022 - 28 U 3344/21
    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des BGH vom 9.10.2008, Az. VII ZR 80/07 die Auffassung vertritt, dass die ursprüngliche Auffassung des Landgerichts, wonach es vorliegend keiner Kündigung bedurft habe, richtig sei, verfängt dies nicht.
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