Rechtsprechung
OLG München, 03.03.2015 - 5 U 3160/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG München II, 26.06.2014 - 14 O 1513/12
- OLG München, 03.03.2015 - 5 U 3160/14
- OLG München, 23.02.2016 - 5 U 4222/15
- BGH, 03.04.2017 - IX ZR 74/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.06.2008 - IX ZR 87/07
Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Arbeitseinkommen des …
Auszug aus OLG München, 03.03.2015 - 5 U 3160/14
Entscheidend ist der Zeitpunkt, in dem durch die Handlung eine Rechtsposition begründet wird, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne die Anfechtung beachtet werden müsste, die Rechtshandlung also die Gläubigerbenachteiligung bewirkt (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008, IX ZR 87/07, juris Rn. 10).Der Anspruch auf Vergütung für geleistete Dienste entsteht jedoch nicht vor Ableistung der Dienste, so dass eine Abtretung solcher Ansprüche erst mit der Erbringung der geschuldeten Dienstleistung als vorgenommen gilt (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008, IX ZR 87/07, juris Rn. 9, 13;… Kreft, InsO, aaO mwN).
In beiden Fällen hat er gemäß §§ 320, 614 BGB keinen Vergütungsanspruch (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008, IX ZR 87/07, juris Rn. 13).
- BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99
Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit …
Auszug aus OLG München, 03.03.2015 - 5 U 3160/14
Im Übrigen hänge nach gefestigter Rechtsprechung der Erfolg einer Anfechtungsklage nicht davon ab, dass - sofern der klagende Insolvenzverwalter einen Anspruch rechtshängig mache, der seinem Inhalt nach im Wege der Anfechtung durchsetzbar ist und den diesen rechtfertigenden Sachverhalt vorträgt - die Anfechtung als solche besonders "geltend gemacht" oder "erklärt" wird (BGH, Urteile vom 20. März 1997, IX ZR 71/96, juris und vom 26. Oktober 2000, IX ZR 289/99, juris).Im Übrigen hängt nach gefestigter Rechtsprechung der Erfolg einer Anfechtungsklage nicht davon ab, dass - sofern der klagende Insolvenzverwalter einen Anspruch rechtshängig macht, der seinem Inhalt nach im Wege der Anfechtung durchsetzbar ist und den diesen rechtfertigenden Sachverhalt vorträgt - die Anfechtung als solche besonders "geltend gemacht" oder "erklärt" wird (BGH, Urteile vom 20. März 1997, IX ZR 71/96, juris und vom 26. Oktober 2000, IX ZR 289/99, juris).
- BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96
Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung …
Auszug aus OLG München, 03.03.2015 - 5 U 3160/14
Im Übrigen hänge nach gefestigter Rechtsprechung der Erfolg einer Anfechtungsklage nicht davon ab, dass - sofern der klagende Insolvenzverwalter einen Anspruch rechtshängig mache, der seinem Inhalt nach im Wege der Anfechtung durchsetzbar ist und den diesen rechtfertigenden Sachverhalt vorträgt - die Anfechtung als solche besonders "geltend gemacht" oder "erklärt" wird (BGH, Urteile vom 20. März 1997, IX ZR 71/96, juris und vom 26. Oktober 2000, IX ZR 289/99, juris).Im Übrigen hängt nach gefestigter Rechtsprechung der Erfolg einer Anfechtungsklage nicht davon ab, dass - sofern der klagende Insolvenzverwalter einen Anspruch rechtshängig macht, der seinem Inhalt nach im Wege der Anfechtung durchsetzbar ist und den diesen rechtfertigenden Sachverhalt vorträgt - die Anfechtung als solche besonders "geltend gemacht" oder "erklärt" wird (BGH, Urteile vom 20. März 1997, IX ZR 71/96, juris und vom 26. Oktober 2000, IX ZR 289/99, juris).
- VGH Bayern, 14.02.2014 - 14 B 11.1592
Beamtenrecht
Auszug aus OLG München, 03.03.2015 - 5 U 3160/14
Aus dem von den Beklagten zitierten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Februar 2014 (14 B 11.1592, juris, dort insbes. Rn. 45 ff.) ergibt sich nichts anderes.
- OLG München, 23.02.2016 - 5 U 4222/15
Restitutionsklage nach rechtskräftiger Verurteilung im …
Die Berufung der Restitionskläger gegen dieses Urteil wurde zurückgewiesen (Oberlandesgericht München, Urteil vom 03.03.2015 - 5 U 3160/14, Anlage RK 2).das rechtskräftige Berufungsurteil umgekehrten Rubrums des Oberlandesgericht München vom 03.03.2015, Az. 5 U 3160/14 aufzuheben;.
der Berufung der jetzigen Restitutionskläger in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München, Az. 5 U 3160/14 stattzugeben, das dort angefochtene Urteil des Landgerichts München II vom 26.06.2014, Az. 14 O 1513/12 abzuändern und die im Vorprozess erhobene Klage des jetzigen Restitutionsbeklagten abzuweisen.