Rechtsprechung
   OLG München, 03.07.2014 - 31 Wx 263/14, 31 Wx 264/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16575
OLG München, 03.07.2014 - 31 Wx 263/14, 31 Wx 264/14 (https://dejure.org/2014,16575)
OLG München, Entscheidung vom 03.07.2014 - 31 Wx 263/14, 31 Wx 264/14 (https://dejure.org/2014,16575)
OLG München, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 31 Wx 263/14, 31 Wx 264/14 (https://dejure.org/2014,16575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,16575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit eines Unternehmensvertrags mit bayerischer Sparkasse als herrschendem Unternehmen auch ohne Zustimmung des Sparkassenträgers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 53 GmbHG, 293 AktG, Art. 21 Abs. 2 BaySpKG
    Zustimmungsbedürftigkeit des Abschlusses und der Änderung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit Beteiligung einer bayerischen Sparkasse

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch eine Sparkasse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beherrschungsvertrag, Gesellschafterversammlung, Gewinnabführungsvertrag, herrschendes Unternehmen, Unternehmensvertrag, Zustimmung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 53; AktG § 293; BaySpKG Art. 21 Abs. 2
    Wirksamkeit eines Unternehmensvertrags mit bayerischer Sparkasse als herrschendem Unternehmen auch ohne Zustimmung des Sparkassenträgers

  • Jurion (Kurzinformation)

    Träger einer bayerischen Sparkasse muss Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen nicht ohne weiteres zustimmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmungserfordernis; Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag; Sparkasse

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anpassung von Verlustübernahmeregelungen bis zum 31.12.2014 / Zustimmungserfordernisse bei EAV mit einer Sparkasse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1451
  • ZIP 2014, 1387
  • FGPrax 2014, 222
  • WM 2014, 1634
  • Rpfleger 2014, 682
  • NZG 2014, 1147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Aurich, 14.09.2005 - 4 T 332/05
    Auszug aus OLG München, 03.07.2014 - 31 Wx 263/14
    Soweit sich das LG Aurich in Rpfleger 2006, 132 für eine entsprechende Anwendung von § 293 Abs. 2 AktG auf einen Gewährträger einer (niedersächsischen) Sparkasse ausgesprochen hat, basiert dies lediglich auf dem Gedanken, "die Gewährträger der Sparkasse" hätten " ein Interesse an der Zustimmung zu einem Vertrag, der für die Sparkasse erhebliche Risiken darstellen" könne.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus OLG München, 03.07.2014 - 31 Wx 263/14
    Nach herrschender Meinung bedarf ein Unternehmensvertrag auch auf Seiten der herrschenden Gesellschaft der Zustimmung der Gesellschafterversammlung (vgl. BGH, NJW 1989, 295 ).
  • BGH, 30.01.1992 - II ZB 15/91

    Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag

    Auszug aus OLG München, 03.07.2014 - 31 Wx 263/14
    Für die entsprechende Anwendung des § 293 Abs. 2 AktG sind also die Risiken maßgebend, die für die herrschende Gesellschaft mit dem Abschluss des Unternehmensvertrags eintreten (vgl. nochmals BGH NJW 1992, 1452 ).
  • LG Düsseldorf, 06.11.2015 - 6 O 346/14

    Pfändung der Albrecht-Erben in das Nagelbild "Both" von Günther Uecker war

    Die von den Beklagten aus dem vollstreckbaren Arrestbefehl in dem Arrestverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf vom 14.07.2014, Az. 6 O 264/14, betriebene Zwangsvollstreckung in die aus der mit diesem Urteil fest verbundenen Anlage (K18) ersichtlichen zwei Skulpturen, Ton-/Terrakottaköpfe, auf dem Kaminsims ("Tonköpfe") wird für unzulässig erklärt.

    Gegen den Ehemann der Klägerin, Herrn B9, sowie gegen die von ihm geführten Gesellschaften T2 B5 und B4 erging am 14.07.2014 ein Arrestbefehl (Az. 6 O 264/14).

    Die Klägerin beantragte ursprünglich, die von den Beklagten aus dem vollstreckbaren Arrestbefehl in dem Arrestverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf vom 14.07.2014, Az. 6 O 264/14, betriebene Zwangsvollstreckung in die Kunstobjekte.

    Die Klägerin beantragt nunmehr noch, die von den Beklagten aus dem vollstreckbaren Arrestbefehl in dem Arrestverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf vom 14.07.2014, Az. 6 O 264/14, betriebene Zwangsvollstreckung in die Kunstobjekte.

    Die Akten des Landgerichts Düsseldorf zu Az. 6 O 264/14 und 6 O 280/14 wurden beigezogen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht