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   OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14   

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OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14 (https://dejure.org/2014,24213)
OLG München, Entscheidung vom 03.09.2014 - 34 Wx 90/14 (https://dejure.org/2014,24213)
OLG München, Entscheidung vom 03. September 2014 - 34 Wx 90/14 (https://dejure.org/2014,24213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer ausübungsbeschränkten Dienstbarkeit bei Teilung des dienenden Grundstücks

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigung - Erlöschen von Dienstbarkeiten bei Teilung des dienenden Grundstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung einer ausübungsbeschränkten Dienstbarkeit bei Teilung des dienenden Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Grunddienstbarkeit bei Grundstücksteilung;

    Auszug aus OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14
    Lässt sich die Ausübungsstelle grundbuchamtlich bestimmen, kommt für den Nachweis auch eine amtliche Bescheinigung des zuständigen Vermessungsamts in Frage (im Anschluss an Senat vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, und BayObLGZ 1988, 102/108).

    17 1. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 25.11.2013, 34 Wx 61/13, vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, vom 16.4.2012, 34 Wx 42/12, vom 5.1.2012, 34 Wx 543/11, je bei juris) erlöschen am - wie hier gesamten - Grundstück begründete, jedoch in ihrem Ausübungsbereich beschränkte (Demharter § 7 Rn. 21) Dienstbarkeiten (teilweise) nach Maßgabe des § 1026 BGB, wenn das dienende Grundstück geteilt wird.

    Ein derartiger Nachweis ersetzt zwar nicht die grundbuchamtliche Prüfung, welchen Inhalt die konkrete Dienstbarkeit im Einzelfall hat (Senat vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12).

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14
    Lässt sich die Ausübungsstelle grundbuchamtlich bestimmen, kommt für den Nachweis auch eine amtliche Bescheinigung des zuständigen Vermessungsamts in Frage (im Anschluss an Senat vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, und BayObLGZ 1988, 102/108).

    22 c) Den Beteiligten zu 1 und 2 ist aber die Möglichkeit einzuräumen, die Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Vorlage einer vermessungsamtlichen Bescheinigung (§ 29 Abs. 3 GBO) nachzuweisen, nach der sich die Ausübungsstelle (vollständig) außerhalb des (heutigen) Grundstücks FlSt xxx befindet bzw. dieses Grundstück vom Ausübungsbereich nicht betroffen ist (BayObLGZ 1988, 102/108; LG Landshut MittBayNot 1978, 215 mit Anm. Böck; Staudinger/Jörg Mayer BGB Bearb. November 2008 § 1026 Rn. 12).

    Inwieweit sich das Vermessungsamt in der Lage sieht, eine derartige Bescheinigung auszustellen, hat der Senat hier nicht zu beurteilen (vgl. BayObLGZ 1988, 102/108).

  • OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 42/12

    Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung: Erlöschen von Dienstbarkeiten bei

    Auszug aus OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14
    17 1. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 25.11.2013, 34 Wx 61/13, vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, vom 16.4.2012, 34 Wx 42/12, vom 5.1.2012, 34 Wx 543/11, je bei juris) erlöschen am - wie hier gesamten - Grundstück begründete, jedoch in ihrem Ausübungsbereich beschränkte (Demharter § 7 Rn. 21) Dienstbarkeiten (teilweise) nach Maßgabe des § 1026 BGB, wenn das dienende Grundstück geteilt wird.

    Der Wortlaut der Bewilligung vom 16.7.1962 grenzt die für die Ausübung bestimmte Fläche nicht weiter in einer Form ein (Beispiel etwa Senat vom 16.4.2012, 34 Wx 42/12), dass flächenmäßige Überlappungen im jetzigen nordwestlichen Grenzverlauf nur eine ganz entfernte - vernachlässigbare - Möglichkeit wären (BayObLGZ 1995, 413, 416; Demharter § 22 Rn. 37).

  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts

    Auszug aus OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14
    Weiter kann im Verfahren nach § 22 GBO gelöscht werden, wenn feststeht, dass die eingetragene Dienstbarkeit für das herrschende Grundstück keinen Vorteil mehr bietet (vgl. § 1019 BGB; BayObLG NJW-RR 1989, 1495/1496), denn der Vorteil für die Benutzung des Grundstücks des Berechtigten ist Rechtsinhalt (Palandt/Bassenge § 1019 Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 20 W 143/05

    Vorteil im Sinne des § 1019 BGB

    Auszug aus OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14
    Denn ausreichend ist bereits, dass sich der Vorteil - sei es wirtschaftlich oder auch nur tatsächlich - in einer bloßen Annehmlichkeit, einer Wirtschaftlichkeitserleichterung oder einem ästhetischen Anliegen erschöpft (siehe ausführlich OLG Frankfurt FGPrax 2009, 253; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1139).
  • BGH, 09.05.1972 - V ZB 19/71

    Bezugnahme in Eintragungsbewilligungen

    Auszug aus OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14
    So ist zwar die Dienstbarkeit durch die der Bewilligung beigefügte Skizze wirksam auf einen konkret definierten Teilbereich beschränkt (vgl. BGHZ 59, 11; BGH NJW 1981, 1781).
  • OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 36/13

    Grundbucheintragung: Inhaltsänderung bei einem eingetragenen Erbbaurecht

    Auszug aus OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14
    Indessen ist der Senat berechtigt, sogleich selbst zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 10.4.2013, 34 Wx 36/13 = FGPrax 2013, 155; Demharter § 75 Rn. 1), weil es nach seinem Dafürhalten eines vorgeschalteten Abhilfeverfahrens hier nicht bedarf.
  • OLG München, 25.11.2013 - 34 Wx 61/13

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit durch Erlöschen von

    Auszug aus OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14
    17 1. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 25.11.2013, 34 Wx 61/13, vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, vom 16.4.2012, 34 Wx 42/12, vom 5.1.2012, 34 Wx 543/11, je bei juris) erlöschen am - wie hier gesamten - Grundstück begründete, jedoch in ihrem Ausübungsbereich beschränkte (Demharter § 7 Rn. 21) Dienstbarkeiten (teilweise) nach Maßgabe des § 1026 BGB, wenn das dienende Grundstück geteilt wird.
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81

    Zur Bezeichnung des Umfangs einer Dienstbarkeit und zur Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14
    So ist zwar die Dienstbarkeit durch die der Bewilligung beigefügte Skizze wirksam auf einen konkret definierten Teilbereich beschränkt (vgl. BGHZ 59, 11; BGH NJW 1981, 1781).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Auszug aus OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14
    Der Wortlaut der Bewilligung vom 16.7.1962 grenzt die für die Ausübung bestimmte Fläche nicht weiter in einer Form ein (Beispiel etwa Senat vom 16.4.2012, 34 Wx 42/12), dass flächenmäßige Überlappungen im jetzigen nordwestlichen Grenzverlauf nur eine ganz entfernte - vernachlässigbare - Möglichkeit wären (BayObLGZ 1995, 413, 416; Demharter § 22 Rn. 37).
  • OLG München, 05.01.2012 - 34 Wx 543/11

    Grundbuchverfahren: Erlöschen von Grunddienstbarkeiten bei Grundstücksteilung

  • BayObLG, 15.10.1973 - BReg. 2 Z 45/73

    Löschung eines Nacherbfolgevermerks aus einem Grundbuch; Ausschlagung einer

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19

    1. Es stellt eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung eines Geh- und Fahrrechts

    Für die Annahme eines rechtlich erheblichen Vorteiles ist nämlich schon ausreichend, dass dieser sich - wirtschaftlich oder auch nur tatsächlich - in einer bloßen Annehmlichkeit, einer Wirtschaftlichkeitserleichterung oder einem ästhetischen Anliegen erschöpft (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 2009, 253; OLG München, NJOZ 2015, 84).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Teilung des dienenden

    Eine solche Erklärung ersetzt aber nicht die eigenständige Prüfung des Grundbuchamts zum Inhalt der Dienstbarkeit (OLG München, RNotZ 2016, 236; vgl. OLG München, Beschluss vom 7. August 2012 - 34 Wx 76/12, juris; Beschluss vom 3. September 2014 - 34 Wx 90/14, juris; Knothe in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 29 Rn. 73).
  • OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15

    Voraussetzungen für die Löschung eines Geh- und Fahrtrechts

    Angaben des Vermessungsamts in Veränderungsnachweisen, dass eine Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) an einem von einer Flächenveränderung betroffenen Grundstück künftig an bestimmten Flurstücken lastet, während andere Teilflächen frei werden, erbringen nicht ohne weiteres für die als frei geworden bezeichnete Fläche den Unrichtigkeitsnachweis (Abgrenzung zu Senat vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14, und vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12).

    Die Grunddienstbarkeit erlischt kraft Gesetzes auf dem Teil, der völlig außerhalb des Bereichs liegt, auf den ihre Ausübung rechtlich - nicht nur tatsächlich - beschränkt ist (Senat vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14, juris; vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, juris; BayObLGZ 1988, 102/107; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1026 Rn. 2; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1189).

  • OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 4/16

    Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Jedoch sind dessen Breite und genauer Verlauf auf diesem Wegegrundstück in seinem damaligen Zuschnitt schon nicht in grundbuchmäßiger Form (etwa durch eine vermessungsamtliche Bestätigung; vgl. Senat vom 10.12.2015 sowie vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14, juris) belegt.
  • OLG München, 02.09.2015 - 34 Wx 147/15

    Grundbuchberichtigung nach Teilung eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten

    Der zugrunde liegende Veränderungsnachweis ist Bestandteil der Grundakte und gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO im Grundbuchverfahren zu berücksichtigen (BayObLG MittBayNot 1994, 318/319; Rpfleger 2004, 280; Senat vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14 Leitsatz 2 mit Rn. 22, juris; Hügel/Wilsch GBO 2. Aufl. § 9 Rn. 52).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2019 - 5 W 9/19

    Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches nach mehrfacher Teilung des belasteten

    Zudem bestehen Unsicherheiten, weil der Bestand dieses Grundstücks zwischenzeitlich - mehrfach - verändert wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 3. September 2014 - 34 Wx 90/14, juris).
  • OLG München, 15.05.2015 - 34 Wx 103/15

    Unbeschränkte Grundbuchbeschwerde gegen amtliche Eintragung eines

    Eine Berichtigung gemäß § 22 GBO ist möglich, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen des § 1026 BGB gegeben sind (Senat vom 03.09.2014, 34 Wx 90/14, vom 17.11.2014, 34 Wx 369/14, je bei juris; BayOb-lGZ 1954, 286/291 ff.; Hügel/Holzer § 22 Rn. 56).
  • OLG München, 17.11.2014 - 34 Wx 369/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens einer in der Ausübung auf eine

    Eine Berichtigung gemäß § 22 GBO ist möglich, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen des § 1026 BGB gegeben sind (BayOblGZ 1954, 286/291 ff.; Hügel/Holzer GBO 2. Aufl. § 22 Rn. 56; Senat vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14, bei juris).
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