Rechtsprechung
   OLG München, 03.11.2017 - 3 Ws 861/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51601
OLG München, 03.11.2017 - 3 Ws 861/17 (https://dejure.org/2017,51601)
OLG München, Entscheidung vom 03.11.2017 - 3 Ws 861/17 (https://dejure.org/2017,51601)
OLG München, Entscheidung vom 03. November 2017 - 3 Ws 861/17 (https://dejure.org/2017,51601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,51601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 459g Abs. 5 S. 1, § 459o; StGB § 2 Abs. 3, Abs. 5, § 73c; EGStGB Art. 316h S. 2; EGStPO § 14
    Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung einer Verfallsanordnung wegen Entreicherung des Verurteilten und Unverhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Unterbleibens der weiteren Vollstreckung des Verfalls von Wertersatz

  • rewis.io

    Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung einer Verfallsanordnung wegen Entreicherung des Verurteilten und Unverhältnismäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensabschöpfung; Reformgesetz; Verfall; Wertersatz; Vollstreckung; Einwendungen; Entreicherung; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Anordnung des Unterbleibens der weiteren Vollstreckung des Verfalls von Wertersatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 321/15

    Verfall (Absehen von der Anordnung wegen des Vorliegens einer unbilligen Härte:

    Auszug aus OLG München, 03.11.2017 - 3 Ws 861/17
    Die Ausübung des dem Tatrichter eingeräumten Ermessens erfordert nicht nur die Feststellung des aus der Straftat Erlangten, sondern auch die Ermittlung des Wertes des noch vorhandenen Vermögens zum Zeitpunkt des tatrichterlichen Urteils (BGH NStZ 2016, 279).
  • OLG Hamburg, 18.01.2017 - 2 Ws 258/16

    Vollstreckung des Anordnung eines Wertersatzverfalls: Anordnung des Unterbleibens

    Auszug aus OLG München, 03.11.2017 - 3 Ws 861/17
    Schon nach altem Prozessrecht (459 g Abs. 2, 459 d Abs. 1 Nr. 1 StPO a.F.) war nur auf das Unterbleiben der Vollstreckung der Abschöpfungsanordnung in vollständiger oder anteiliger Höhe der zu vollstreckenden Geldsumme und nicht auf das Unterbleiben einer bestimmten Zwangsvollstreckungsmaßnahme beziehungsweise der Zwangsvollstreckung in bestimmte Gegenstände zu erkennen (vgl. OLG Hamburg Beschluss vom 18.01.2017, 2 Ws 258/16).
  • KG, 07.09.2020 - 5 Ws 105/19

    Darlegungs- und Beweislast des Einziehungsadressaten für einen behaupteten

    Diese Auffassung wird auch von einigen Oberlandesgerichten vertreten (vgl. OLG Nürnberg, a.a.O. - juris Rn. 8 ff.; OLG München, Beschluss vom 3. November 2017 - 3 Ws 861/17 - BeckRS 2017, 136057 Rn. 12; Thür. OLG, a.a.O. - juris Rn. 10; ebenso LG Bochum, a.a.O.; Rettke NZWiSt 2019, 338, 340; ferner [unter Hinweis auf den Wortlaut des Gesetzes] Greier, jurisPR-StrafR 7/2020 Anm. 3).

    Eine entsprechende Kenntnis kann beispielsweise aus erfolglosen Vollstreckungsversuchen der Staatsanwaltschaft (dazu vgl. OLG München, Beschluss vom 3. November 2017, a.a.O. - Rn. 15) oder aus den Feststellungen des die Wertersatzeinziehung anordnenden rechtskräftigen Urteils erwachsen.

    Hat das erkennende Gericht konkrete Feststellungen zum (teilweisen) Vermögensabfluss bei dem Verurteilten getroffen, sind diese von Amts wegen ermittelten und durch Strengbeweis gewonnenen Erkenntnisse im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich taugliche Beurteilungsgrundlage für die Frage der Entreicherung (vgl. OLG Nürnberg, a.a.O. - juris Rn. 2, 8; OLG München, Beschluss vom 3. November 2017, a.a.O. - Rn. 16).

  • OLG Hamm, 18.08.2022 - 5 Ws 211/22

    Übergangsvorschrift; Prozessrecht; materielles Recht; Vermögensabschöpfung

    Soweit demgegenüber teils die Ansicht vertreten wird, der Anwendungsbereich sei auf die materiell rechtlichen Vorschriften beschränkt, vermag der Senat dem nicht zu folgen (ebenso wie hier: OLG Rostock, Beschluss vom 04.12.2017 - 20 Ws 293/17 -, juris; a.A. OLG München, Beschluss vom 03.11.2017 - 3 Ws 861/17 -, beck online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2022 - 1 Ws 122/22 -, beck online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht