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   OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 68/17   

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https://dejure.org/2017,11612
OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 68/17 (https://dejure.org/2017,11612)
OLG München, Entscheidung vom 04.04.2017 - 1 AR 68/17 (https://dejure.org/2017,11612)
OLG München, Entscheidung vom 04. April 2017 - 1 AR 68/17 (https://dejure.org/2017,11612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europäischer Haftbefehl; Auslieferung; Rechtswegzuweisung; Bewilligungsentscheidung; Bewilligungshindernis

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der Bewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 68/17
    Ausreichend sind insoweit "zusätzliche Informationen" im Sinne der diesbezüglichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 05.04.2016 in der verbundenen Rechtssache Aranyosi und Cäldäraru - C 404/15 und C 659/15).

    Ausreichend sind insoweit nun auch nach Ansicht des Senats "zusätzliche Informationen" im Sinne der diesbezüglichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 05.04.2016 in der verbundenen Rechtssache Aranyosi und Cäldäraru - C 404/15 und C 659/15).

    Handelt es sich bei dem ersuchenden Staat um eine EU-Mitgliedsstaat, so hält der Senat wegen des Grundsatzes des Vertrauens zwischen den Mitgliedsstaaten der EU (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 05.04.2016 in der verbundenen Rechtssache Aranyosi und Cäldäraru - C 404/15 und C 659/15) seither nicht länger für erforderlich, dass der ersuchende Mitgliedsstaat die Möglichkeit von Besuchen diplomatischer bzw. konsularischer Vertreter zusichert.

  • EuGH, 06.10.2009 - C-123/08

    DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN

    Auszug aus OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 68/17
    Bei der Beurteilung, ob ein fakultatives Bewilligungshindernis geltend gemacht wird, ist der Bewilligungsbehörde ein Wertungsspielraum eröffnet (vgl. EuGH-Urteil vom 06.10.2009 in NJW 2010, 283 und Grützner/Pötz/Kress/Böse, § 79 IRG Rn. 20).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 68/17
    Diese muss wegen der Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG der gerichtlichen Kontrolle unterliegen (BVerfGE 113, 273).
  • BVerwG, 18.05.2010 - 1 B 1.10

    Auslieferung; Bewilligung der Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Europäischer

    Auszug aus OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 68/17
    Diese Bestimmung regelt nicht nur die sachliche Zuständigkeit in Auslieferungssachen innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern enthält zugleich eine Rechtswegzuweisung an die ordentlichen Gerichte im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.05.2010 - 1 B 1/10, BVerwGE 137, 52).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2196/08
    Auszug aus OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 68/17
    Im Falle einer positiven Zulässigkeitsentscheidung verbleibt der Bewilligungsbehörde, ungeachtet ihrer aus Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Pflicht zur eigenen Rechtmäßigkeitskontrolle einerseits und etwaiger völkerrechtlicher Bindungen andererseits, ein gerichtlich allenfalls eingeschränkt überprüfbarer außenpolitischer Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.11.2008 -2 BvR 2196/08).
  • BVerfG, 09.06.2015 - 2 BvR 965/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 68/17
    Das Bundesverfassungsgericht hält die Überprüfung von Bewilligungsentscheidungen für nicht bzw. nur eingeschränkt für möglich (vgl. BVerfG, Beschluss v. 09.06.2015 - 2 BvR 965/15), wobei das Bundesverfassungsgericht dabei davon ausging, dass die rechtlichen Voraussetzungen der Auslieferung im gerichtlichen Zulässigkeitsverfahren geklärt werden.
  • OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 328/16
    Auszug aus OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 68/17
    1 AR 328/16 - Seite 4 Der Sohn ist jedoch bereits 25 Jahre alt und als Student mit eigenem Hausstand nicht von einem persönlichen Kontakt mit dem Verfolgten vergleichbar abhängig wie z. B. als Minderjähriger.
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