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OLG München, 04.05.1966 - RReg. 1b St 67/66 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OLG Hamm, 14.02.1964 - 3 Ss 1117/63
Auszug aus OLG München, 04.05.1966 - RReg. 1b St 67/66
Der Verfassungsgrundsatz des rechtlichen Gehörs wird nicht dadurch verletzt, daß das Entschuldigungsvorbringen des ausgebliebenen Angeklagten im Freibeweisverfahren nachgeprüft wird und daß, wenn die Ermittlungen das Fehlen genügender Entschuldigungsgründe ergeben, die Berufung des Angeklagten ohne seine vorherige Anhörung zum Ermittlungsergebnis sofort verworfen wird (im Anschluß an OLG Hamm 1964-02-14 3 Ss 1117/63 = NJW 1965, 410).Angesichts der allen Verfahrensbeteiligten obliegenden prozessualen Last, sich ihrer prozessualen Möglichkeiten aktiv zu bedienen, ist dem GG Art. 103 Abs. 1 bereits mit der Gewährung der bloßen Gelegenheit zu Ausführungen der Beteiligten genüge getan (vgl KMR Einl 12f; Schwarz-Kleinknecht, Einl 1 F c, e je mit Nachweisen).