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   OLG München, 04.05.2005 - 23 U 5121/04   

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https://dejure.org/2005,11106
OLG München, 04.05.2005 - 23 U 5121/04 (https://dejure.org/2005,11106)
OLG München, Entscheidung vom 04.05.2005 - 23 U 5121/04 (https://dejure.org/2005,11106)
OLG München, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 23 U 5121/04 (https://dejure.org/2005,11106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AktG § 67 § 68 Abs. 2; GmbHG § 55 Abs. 1
    Einrichtung eines Aktienregisters durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft; Zustimmungsbedürfnis bei Vereinigung des gesamten Aktienbesitzes in einer Hand; Anforderungen an die Form der Verpflichtung eines GmbH-Gesellschafters zur Übernahme einer Stammeinlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1070
  • NZG 2005, 756
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 13.12.1935 - II 161/35

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für Rechtsstreitigkeiten zwischen einem

    Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 23 U 5121/04
    Die Bezugnahme auf die Entscheidung RGZ 149, 385, 395 geht fehl.
  • OLG Zweibrücken, 17.05.2022 - 8 U 30/19

    Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung wegen verspäteter Insolvenzantragstellung

    Danach bedarf es der notariellen Beglaubigung der Unterschrift des Übernehmers bei der Eingehung einer Übernahmeverpflichtung von Geschäftsanteilen wenigstens dann, wenn es sich bei dem Übernehmer um eine gesellschaftsfremde Person handelt (vgl. OLG München NZG 2005, 756; ebenso sowie zum Meinungsstand BeckOK GmbHG/Ziemons, 51. Ed. Stand: 01.12.2021 § 55 Rn. 100; Saenger/Inhester, GmbHG 4. Aufl. § 55 Rn. 48; Krampen/Lietzke, RNotZ 2017, 20, 23).
  • BGH, 25.04.2023 - II ZR 96/22

    Formerfordernis der von einem Nichtgesellschafter eingegangenen Verpflichtung zur

    Das Berufungsgericht kann sich für seine Rechtsauffassung auch nicht auf die von ihm herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts München stützen, weil dieses nicht ausgesprochen hat, dass die von einem Nichtgesellschafter eingegangene Verpflichtung zur Übernahme eines Geschäftsanteils dem Formerfordernis nach § 55 Abs. 1 GmbHG unterliegt (OLG München, ZIP 2005, 1070, 1072; Klemens/Sambulski, WM 2023, 311, 317).
  • OLG Zweibrücken, 26.04.2022 - 8 U 30/19

    Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung wegen verspäteter Insolvenzantragstellung

    Danach bedarf es der notariellen Beglaubigung der Unterschrift des Übernehmers bei der Eingehung einer Übernahmeverpflichtung von Geschäftsanteilen wenigstens dann, wenn es sich bei dem Übernehmer um eine gesellschaftsfremde Person handelt (vgl. OLG München NZG 2005, 756 ; ebenso sowie zum Meinungsstand BeckOK GmbHG/Ziemons, 51. Ed. Stand: 01.12.2021 § 55 Rn. 100; Saenger/Inhester, GmbHG 4. Aufl. § 55 Rn. 48; Krampen/Lietzke, RNotZ 2017, 20, 23).
  • OLG Dresden, 20.11.2015 - 8 U 334/15
    Seite21 nach heute h.M. nicht als Aktienregister i.S.v. § 67 zu qualifizieren und die weitreichenden Rechtsfolgen des § 67 Abs. 2 AktG finden auf diese Aufzeichnungen keine Anwendung (OLG München, Urt. v. 04.05.2005 - 23 U 5121/04, AG 2006, 584, 585; Merkt in Großkomm AktG, 4. Aufl., § 67 Rn. 40 f.; Hüffer, a.a.O., § 67 Rn. 10; MünchKommAktG/Bayer, a.a.O., § 67 Rn. 17).
  • FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
    Die Einrichtung eines Aktienregisters gemäß § 67 AktG obliegt dem Vorstand der Aktiengesellschaft als Leitungsorgan gem. § 76 AktG (Oberlandesgericht -OLG- München, Urteil vom 04.05.2005, 23 U 5121/04, ZIP 2005, 1070 , juris).
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