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   OLG München, 04.05.2016 - 13 U 1145/15 Bau   

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OLG München, 04.05.2016 - 13 U 1145/15 Bau (https://dejure.org/2016,33069)
OLG München, Entscheidung vom 04.05.2016 - 13 U 1145/15 Bau (https://dejure.org/2016,33069)
OLG München, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 13 U 1145/15 Bau (https://dejure.org/2016,33069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Gewährleistungsbürgschaft - Unwirksame Sicherungsabrede - Unangemessene Benachteiligung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaftsaustausch erst nach Empfang der Schlusszahlung: Klausel unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kumulation von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit auf 8% ist unzulässig! (IBR 2016, 693)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Traunstein, 27.02.2015 - 1 O 4031/13

    Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG München, 04.05.2016 - 13 U 1145/15
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 27.02.2015 (Az.: 1 O 4031/13) dahingehend abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.

    das mit der Berufung angefochtene Urteil des Landgerichts Traunstein vom 09.01.2015, Az.: 1 O 4031/13, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Ausführungen in der Berufungsbegründung, die dortige Angabe des erstinstanzlichen Aktenzeichens und die Tatsache, dass die Beklagte dem Berufungseinlegungsschriftsatz eine Abschrift des vorgenannten Urteils beifügte, ergeben aus der Sicht eines objektiven Empfängers eindeutig, dass die Beklagte mit ihrer Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 27.02.2015 (Az. 1 O 4031/13) vorgehen wollte.

  • BGH, 22.01.2015 - VII ZR 120/14

    Formularmäßiger Bauvertrag: Inhaltskontrolle für eine Vertragserfüllungs- und

    Auszug aus OLG München, 04.05.2016 - 13 U 1145/15
    Das folgt aus dem Sinn und Zweck des Akzessorietätsgedankens, der sicherstellen soll, dass der Bürge grundsätzlich nicht mehr zu leisten hat als der Hauptschuldner (BGH, BauR 2015, 114, 116 Rn. 15; BGH, BauR 2015, 832, 834 Rn. 14).

    Denn es steht im Belieben des Auftraggebers, wann er die Schlusszahlung leistet (BGH, BauR 2015, 832, 836 Rn. 22), mag er dabei auch gegen § 16 Nr. 3 und Nr. 5 VOB/B verstoßen.

    Damit hat es der Auftraggeber in der Hand, durch das Erheben von Ansprüchen, ohne dass deren Berechtigung feststünde, das Entstehen des Anspruchs des Auftragnehmers auf Umwandlung der Vertragserfüllungsbürgschaft in eine Gewährleistungsbürgschaft für einen erheblichen Zeitraum hinauszuschieben (BGH, BauR 2015, 832, 836 Rn. 22).

  • BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur

    Auszug aus OLG München, 04.05.2016 - 13 U 1145/15
    Der Inhaltskontrolle ist deshalb die kundenfeindlichste Auslegung zugrunde zu legen, da diese eher zur Unwirksamkeit der Klausel führen kann (BGHZ 198, 23 Rn. 19: BGHZ 200, 326 Rn. 19 zu § 305 c Abs. 2 BGB).
  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 249/12

    Zur Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

    Auszug aus OLG München, 04.05.2016 - 13 U 1145/15
    Der Inhaltskontrolle ist deshalb die kundenfeindlichste Auslegung zugrunde zu legen, da diese eher zur Unwirksamkeit der Klausel führen kann (BGHZ 198, 23 Rn. 19: BGHZ 200, 326 Rn. 19 zu § 305 c Abs. 2 BGB).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2013 - 19 U 99/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Sicherung von Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG München, 04.05.2016 - 13 U 1145/15
    b) Die Klägerin hat es damit in der Hand, durch ihr Zahlungsverhalten mittelbar den konkreten Haftungsumfang des Sicherungsmittels zu bestimmen oder sogar auszuweiten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.08.2013 - 19 U 99/12 - Juris Rn. 48).
  • OLG Dresden, 23.04.2014 - 12 U 97/14

    Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede für Mängelansprüche unwirksam!

    Auszug aus OLG München, 04.05.2016 - 13 U 1145/15
    c) Dadurch, dass die "Umwandlung" der Vertragserfüllungsbürgschaft in eine Gewährleistungsbürgschaft von dem "Empfang der Schlusszahlung" abhängig gemacht wird, wird einerseits beim Auftragnehmer die Bereitschaft, auch etwa unberechtigte Kürzungen seiner Schlussrechnung beanstandungslos hinzunehmen, gefördert, andererseits dem Auftraggeber die Möglichkeit eröffnet, die Vertragserfüllungssicherheit bis zum Abschluss eines Rechtsstreits über die Höhe der Schlussrechnungsforderung zu behalten (OLG Dresden, Urteil vom 23.04.2014 - 12 U 97/14 - Juris Rn. 28).
  • BGH, 01.10.2014 - VII ZR 164/12

    Formularmäßiger Bauvertrag: Inhaltskontrolle für eine Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG München, 04.05.2016 - 13 U 1145/15
    Das folgt aus dem Sinn und Zweck des Akzessorietätsgedankens, der sicherstellen soll, dass der Bürge grundsätzlich nicht mehr zu leisten hat als der Hauptschuldner (BGH, BauR 2015, 114, 116 Rn. 15; BGH, BauR 2015, 832, 834 Rn. 14).
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