Rechtsprechung
   OLG München, 04.06.2012 - 19 U 771/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5535
OLG München, 04.06.2012 - 19 U 771/12 (https://dejure.org/2012,5535)
OLG München, Entscheidung vom 04.06.2012 - 19 U 771/12 (https://dejure.org/2012,5535)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - 19 U 771/12 (https://dejure.org/2012,5535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Elektronische Unterschrift auf Schreibtablett (z.B. iPad) ist unwirksam

  • openjur.de

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Unterschrift des Darlehensnehmers auf einem elektronischen Schreibtablett; Beginn der Widerrufsfrist bei Heilung der Formnichtigkeit

  • LawCommunity.de

    Keine Schriftform bei Unterschrift auf elektronischem Schreibtablett

  • IWW
  • JurPC

    Keine Erfüllung von Formerfordernissen durch Unterschrift auf Tablet-Computer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Schriftform für einen Verbraucherdarlehensvertrag durch Unterzeichnung auf einem Tablet-Computer; Beginn der Widerrufsfrist

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Wahrung der Schriftform eines Verbraucherdarlehensvertrags durch Unterzeichnung auf elektronischem Schreibtablett

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verbraucherdarlehensvertrag - Unterschrift auf Tablet-Computer unwirksam

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verbraucherdarlehensvertrag - Unterschrift auf Tablet-Computer unwirksam

  • info-it-recht.de

    Elektronische Unterschrift auf Tablet-Computer (z. B. iPad) ist unwirksam; keine Wahrung des Schriftformerfordernisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Schriftform für einen Verbraucherdarlehensvertrag durch Unterzeichnung auf einem Tabelt-Computer; Beginn der Widerrufsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Elektronisches Schreibtablett wahrt Schriftformerfordernis nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Verwendung von Schreibtabletts im Rechtsverkehr nicht unproblematisch

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterzeichnung eines Verbraucherdarlehensvertrages auf einem elektronischen Schreibtablett keine Schriftform

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Unterschrift auf Tablet kann unwirksam sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Elektronische Unterschrift auf einem Tablet-Computer genügt nicht der Schriftform

  • heise.de (Pressebericht, 31.07.2012)

    Elektronische Unterschrift mit Signatur ja, mit Tablet-PC nein

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    § 126 BGB - Unterschrift auf einem digitalen Schreibtablett genügt nicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterzeichnung eines Darlehensvertrags auf elektronischem Schreibtablett

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Kein gültiger Verbraucherkreditvertrag bei Unterschrift auf dem elektronischen Schreibtablett

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 126, 126a, 492, 494
    Keine Wahrung der Schriftform bei Unterzeichnung eines Verbraucherdarlehensvertrags auf elektronischem Schreibtablett

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung von Schreibtabletts im Rechtsverkehr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Schreibtabletts im Rechtsverkehr nicht unproblematisch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Wahrung der Form bei Unterzeichnung eines Verbraucherkreditvertrages auf einem Tablet-Computer

  • stern.de (Pressemeldung, 29.06.2012)

    Elektronische Unterschrift nicht immer ausreichend

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung)

    Tinte statt Tablet-PC

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterschrift auf Tablet-PC unwirksam

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unterschrift auf Schreibtablet unwirksam?

  • netzrecht.org (Kurzinformation)

    Wirksamer Abschluss eines Darlehensvertrags per iPad & Co. möglich?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Schreibtabletts im Rechtsverkehr problematisch

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Kein gültiger Verbraucherkreditvertrag bei Unterschrift auf dem elektronischen Schreibtablett -

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Wenn die Apple Werbung (teilweise) irrt

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Verbraucherdarlehensvertrag - Unterschrift auf Tablet-PCs entspricht nicht dem Formerfordernis

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Kreditverträge: Unterschrift auf Tablet PC erfüllt keine Schriftform

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Verwendung von Tabletts im Rechtsverkehr

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Schreibtabletts im Rechtsverkehr nicht unproblematisch

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unterschrift auf Tablet-Computer entspricht nicht dem Formerfordernis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abschluss eines Darlehensvertrages mit elektronischem Schreibtablett

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Unterschrift auf Tablets genügt nicht der gesetzlichen Schriftform

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterschrift auf dem Tablet ist wirkungslos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterschrift auf Tablet genügt nicht der Schriftform

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterzeichnung eines Verbraucherdarlehensvertrages auf einem elektronischen Schreibtablett ist formnichtig - Verwendung von Schreibtabletts im Rechtsverkehr nicht unproblematisch

Besprechungen u.ä. (2)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    OLG München zur Schriftform bei Unterzeichnung auf einem iPad

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei Vertragsunterzeichnung auf elektronischem Schreibtablett

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3584
  • ZIP 2012, 1280
  • MDR 2012, 1021
  • NVwZ 2013, 456
  • WM 2012, 1766
  • K&R 2012, 622
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG München, 04.06.2012 - 19 U 771/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 08.02.2010, II ZR 54/09) hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. allgemein von Bedeutung ist (siehe grundlegend hierzu BGHZ 151, 221, 223 f.; 154, 288, 291 ff.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG München, 04.06.2012 - 19 U 771/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 08.02.2010, II ZR 54/09) hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. allgemein von Bedeutung ist (siehe grundlegend hierzu BGHZ 151, 221, 223 f.; 154, 288, 291 ff.).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus OLG München, 04.06.2012 - 19 U 771/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 08.02.2010, II ZR 54/09) hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. allgemein von Bedeutung ist (siehe grundlegend hierzu BGHZ 151, 221, 223 f.; 154, 288, 291 ff.).
  • BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

    Auszug aus OLG München, 04.06.2012 - 19 U 771/12
    a) Zum einen würde die Widerrufsfrist nach § 495 Abs. 2 Nr. 2 lit. a BGB erst mit "Vertragsschluss" zu laufen beginnen, was anders als bei § 312d BGB (vgl. hierzu BGH-Urteil vom 23.09.2010, VII ZR 6/10) frühestens mit der Heilung durch Auszahlung des Darlehens der Fall ist (vgl. Münchner Kommentar-Schürnbrand aaO § 495 Rz. 8).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08

    Keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus OLG München, 04.06.2012 - 19 U 771/12
    Sie bestehen nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind (vgl. BVerfG, NJW-RR 2009, 1026 Tz. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht