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   OLG München, 04.06.2013 - 34 Wx 28/13   

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https://dejure.org/2013,12838
OLG München, 04.06.2013 - 34 Wx 28/13 (https://dejure.org/2013,12838)
OLG München, Entscheidung vom 04.06.2013 - 34 Wx 28/13 (https://dejure.org/2013,12838)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 34 Wx 28/13 (https://dejure.org/2013,12838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an den Nachweis der Genehmigung von Grunderwerb durch eine Sparkasse

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Erfordernis (aufsichtsrechtlicher) Genehmigung zur Eigentumsumschreibung von Sparkasse erworbenen Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderung an den Nachweis der Genehmigung von Grunderwerb durch eine Sparkasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Genehmigungsvorbehalt bei Immobilienerwerb durch Sparkasse?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2013, 679
  • FGPrax 2013, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG München, 04.06.2013 - 34 Wx 28/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 157, 133 zu § 85 SGB IV) kommt es zunächst auf den Wortlaut der Norm und, falls dieser nur unzureichend Aufschluss gibt, darauf an, ob sich das Genehmigungserfordernis objektiv auf das Geschäft oder subjektiv auf die geschäftsschließende Stelle bezieht (siehe schon BGH NJW 1980, 115; BGHZ 142, 51/54).

    Die gegenständliche Vorschrift verfolgt andere Zwecke als die der Sicherung der Finanz- und Liquiditätslage (siehe BGHZ 157, 133/137).

    Zwar gibt es keinen allgemeinen Satz des Verwaltungsrechts, wonach der zivilrechtliche Verkehrsschutz Vorrang vor den mit einem Genehmigungserfordernis verbundenen Zwecken hat (vgl. BGHZ 142, 51/56 f.; BGHZ 157, 133/137 f.).

  • BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97

    Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen

    Auszug aus OLG München, 04.06.2013 - 34 Wx 28/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 157, 133 zu § 85 SGB IV) kommt es zunächst auf den Wortlaut der Norm und, falls dieser nur unzureichend Aufschluss gibt, darauf an, ob sich das Genehmigungserfordernis objektiv auf das Geschäft oder subjektiv auf die geschäftsschließende Stelle bezieht (siehe schon BGH NJW 1980, 115; BGHZ 142, 51/54).

    Zwar gibt es keinen allgemeinen Satz des Verwaltungsrechts, wonach der zivilrechtliche Verkehrsschutz Vorrang vor den mit einem Genehmigungserfordernis verbundenen Zwecken hat (vgl. BGHZ 142, 51/56 f.; BGHZ 157, 133/137 f.).

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 256/77

    Inanspruchnahme aus erschwindelten Geschäften einer Gemeinde; Aufnahme eines

    Auszug aus OLG München, 04.06.2013 - 34 Wx 28/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 157, 133 zu § 85 SGB IV) kommt es zunächst auf den Wortlaut der Norm und, falls dieser nur unzureichend Aufschluss gibt, darauf an, ob sich das Genehmigungserfordernis objektiv auf das Geschäft oder subjektiv auf die geschäftsschließende Stelle bezieht (siehe schon BGH NJW 1980, 115; BGHZ 142, 51/54).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04

    Anforderungen an die Klärung der Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt bei

    Auszug aus OLG München, 04.06.2013 - 34 Wx 28/13
    Das Grundbuchamt hat im Rahmen seiner Eintragungstätigkeit die Verfügungsbefugnis der Beteiligten und in deren Rahmen zu prüfen, ob der einzutragende Rechtsvorgang einer behördlichen Genehmigung bedarf (BayObLGZ 1969, 144/145; 1972, 252/254; OLG Brandenburg Rpfleger 2005, 357/358; Demharter § 19 Rn. 116).
  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Auszug aus OLG München, 04.06.2013 - 34 Wx 28/13
    Haben die Sparkassen als rechtsfähige Anstalten (Art. 3 SpkG) regelmäßig die Rechtsmacht, Immobilien zu erwerben, und fehlt objektiv - wie hier - jeder konkrete Anhaltspunkt für einen Immobilienhandel oder ein Bauträgergeschäft, könnte - wenn überhaupt (siehe BGH vom 21.2.2013, V ZB 15/12, bei Rz. 10 zu § 1365 BGB - die Erklärung der Sparkasse, ein entsprechendes Geschäft liege nicht vor, ausreichend sein (vgl. DNotI-Report 2013, 39/41).
  • BayObLG, 20.07.1972 - BReg. 2 Z 20/72
    Auszug aus OLG München, 04.06.2013 - 34 Wx 28/13
    Das Grundbuchamt hat im Rahmen seiner Eintragungstätigkeit die Verfügungsbefugnis der Beteiligten und in deren Rahmen zu prüfen, ob der einzutragende Rechtsvorgang einer behördlichen Genehmigung bedarf (BayObLGZ 1969, 144/145; 1972, 252/254; OLG Brandenburg Rpfleger 2005, 357/358; Demharter § 19 Rn. 116).
  • OLG München, 09.01.2014 - 34 Wx 495/13

    Bevollmächtigung des Notars zur Abgabe von Grundbucherklärungen unter der

    Dafür spricht zunächst das verwendete Prädikat ("dürfen"), welches regelmäßig ein Mehr an Rechtsmacht, als die interne Befugnis gestattet, zum Ausdruck bringt (vgl. Senat v. 4.6.2013 - 34 Wx 28/13, FGPrax 2013, 157).
  • OLG Schleswig, 28.09.2021 - 2 Wx 15/21

    Unbeschränkte Vollmachtserteilung an Notar im Außenverhältnis

    Dafür spricht das verwendete Prädikat ("darf"), welches regelmäßig ein Mehr an Rechtsmacht im Außenverhältnis, als die interne Befugnis gestattet, zum Ausdruck bringt (OLG München, a. a. O., und FGPrax 2013, 157).
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