Rechtsprechung
   OLG München, 04.07.2012 - 19 U 3467/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30954
OLG München, 04.07.2012 - 19 U 3467/11 (https://dejure.org/2012,30954)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2012 - 19 U 3467/11 (https://dejure.org/2012,30954)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 19 U 3467/11 (https://dejure.org/2012,30954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,30954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 336/01

    Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Effektenkommissionär

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 19 U 3467/11
    Auf sie kann im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 weder bei der Alternative der Schadensabwendung noch bei der der Schadensminderung verzichtet werden (BGH Urteil vom 24.07.2001 XI ZR 164/00 Rn. 20; Beschluss vom 28.05.2002 XI ZR 336/01 Rn. 11).
  • BGH, 24.07.2001 - XI ZR 164/00

    Ausführung eines Wertpapierverkaufsauftrags nach Ablauf der Geltungsdauer

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 19 U 3467/11
    Auf sie kann im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 weder bei der Alternative der Schadensabwendung noch bei der der Schadensminderung verzichtet werden (BGH Urteil vom 24.07.2001 XI ZR 164/00 Rn. 20; Beschluss vom 28.05.2002 XI ZR 336/01 Rn. 11).
  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03

    Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem.

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 19 U 3467/11
    Eine auch erstmalige Verlängerung dieser Frist kommt nur bei glaubhaft gemachten und im Einzelfall erheblichen Gründen in Betracht (vgl. OLG Rostock, OLGR 2004, 127ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht