Rechtsprechung
   OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,60695
OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12 (https://dejure.org/2012,60695)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2012 - 20 U 772/12 (https://dejure.org/2012,60695)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 20 U 772/12 (https://dejure.org/2012,60695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,60695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Partners bei Ausscheiden aus der Partnerschaftsgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 738
    Ansprüche eines Partners bei Ausscheiden aus der Partnerschaftsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.2011 - II ZR 285/09

    Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten: Zahlungsklage des ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12
    Einzelansprüche können grundsätzlich nicht mehr isoliert geltend gemacht werden, es besteht ebenso wie bei der Auflösung der Gesellschaft eine Durchsetzungssperre (st. Rspr., z.B. BGH, NJW 2011, 2355 m.w.N.; Palandt, BGB , 71. Auflage 2012, § 738 Rn. 2, § 730 Rn. 6 ff. m.w.N.).

    Von der Durchsetzungssperre gibt es zwar Ausnahmen (vgl. z.B. BGH, NJW 2011, 2355 für den Fall, dass sich aus Sinn und Zweck des Gesellschaftsvertrages ergibt, dass der Anspruch im Fall des Ausscheidens des Gesellschafters seine Selbstständigkeit behalten soll; zu weiteren Ausnahmen: Münchener Kommentar aaO., § 730 Rn. 53 ff.).

    Die Durchsetzungssperre bewirkt, dass etwaige Einzelansprüche der Klägerin gegen den Beklagten bloße unselbstständige Rechnungsposten sind, die in die Auseinandersetzungsbilanz einzustellen sind (BGH, NJW 2011, 2355 m.w.N.; Palandt aaO., § 730 Rn. 7).

    Es ist zwar in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass der ausscheidende Gesellschafter, der seinen Abfindungsanspruch schlüssig begründen kann, gleich auf Leistung klagen und im Rahmen der Zahlungsklage den Streit austragen kann, ob und in welcher Höhe bestimmte Passiv- und Aktivposten zu berücksichtigen sind (BGH, NJW-RR 1987, 1386; BGH, NJW 2011, 2355 ).

  • BGH, 09.05.1974 - II ZR 84/72

    Rechtmäßigkeit einer Geschäftsführungsmaßnahme in einer OHG - Umfang der

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12
    Gerade für unzulässige Entnahmen, denen nicht selten der Vorwurf der Treuepflichtverletzung oder gar der unerlaubten Handlung anhaften wird, hat aber der Bundesgerichtshof entschieden, dass die hierauf gerichteten Rückzahlungsansprüche regelmäßig nicht selbstständig geltend gemacht werden können, sondern der Durchsetzungssperre unterliegen (BGH, WM 1974, 834; BGH, NJW 1999, 2438 Rn. 9).

    Der Senat ist aber der Überzeugung, dass es in einem solchen Fall des wechselseitigen Vorwerfens unzulässiger Entnahmen der Rechtsprechung des BGH folgend (BGH, WM 1974, 834; BGH, NJW 1999, 2438 ) dabei bleibt, dass sämtliche Entnahmen sämtlicher Partner in die Auseinandersetzungsbilanz einzustellen sind.

  • BGH, 03.05.1999 - II ZR 32/98

    Umfang der Fehlbetragshaftung

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12
    Gerade für unzulässige Entnahmen, denen nicht selten der Vorwurf der Treuepflichtverletzung oder gar der unerlaubten Handlung anhaften wird, hat aber der Bundesgerichtshof entschieden, dass die hierauf gerichteten Rückzahlungsansprüche regelmäßig nicht selbstständig geltend gemacht werden können, sondern der Durchsetzungssperre unterliegen (BGH, WM 1974, 834; BGH, NJW 1999, 2438 Rn. 9).

    Der Senat ist aber der Überzeugung, dass es in einem solchen Fall des wechselseitigen Vorwerfens unzulässiger Entnahmen der Rechtsprechung des BGH folgend (BGH, WM 1974, 834; BGH, NJW 1999, 2438 ) dabei bleibt, dass sämtliche Entnahmen sämtlicher Partner in die Auseinandersetzungsbilanz einzustellen sind.

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01

    Der Zahlungsanspruch einer KG in Liquidation gegen einen ehemaligen

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12
    Soweit das OLG Hamm demgegenüber in seinem Urteil vom 16.01.2003, NZG 2003, 677 , für den Fall der Untreue angenommen hat, dass die Durchsetzungssperre nicht gelte, wenn diese zu einem Zeitpunkt erfolge, in dem das Ausscheiden bereits feststehe, ist - abgesehen von dem Umstand, dass vorliegend das Landgericht eine Untreue seitens des Beklagten mangels Vorsatzes ausdrücklich verneint hat - schon die Begründung nicht überzeugend.

    Ein Fall der Divergenz im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Hamm, NZG 2003, 677 , und des OLG Schleswig vom 26.02.2009, Az. 5 U 92/08, liegt nicht vor, da sich der vorliegende Sachverhalt aus den oben unter Ziff. II. 1. genannten Gründen von den dort entschiedenen Fällen in wesentlichen Punkten unterscheidet und zudem eine vorsätzliche unerlaubte Handlung des Beklagten nicht nachgewiesen ist.

  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 274/86

    Berechnung des Abfindungsguthabens nach Ausscheiden eines Gesellschafters aus

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12
    Es ist zwar in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass der ausscheidende Gesellschafter, der seinen Abfindungsanspruch schlüssig begründen kann, gleich auf Leistung klagen und im Rahmen der Zahlungsklage den Streit austragen kann, ob und in welcher Höhe bestimmte Passiv- und Aktivposten zu berücksichtigen sind (BGH, NJW-RR 1987, 1386; BGH, NJW 2011, 2355 ).
  • BGH, 17.06.1953 - II ZR 205/52

    Kaufmannseigenschaft eines Verlegers

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12
    Tatsächlich befasst sich die Entscheidung aber nicht mit diesem Ausnahmefall, sondern verweist insoweit lediglich auf zwei ältere Entscheidungen des BGH aus den Jahren 1953 und 1971 (BGHZ 10, 91 und BGH, WM 1971, 723).
  • BGH, 22.02.1971 - II ZR 100/68

    Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung - Anspruch auf Ausschließung

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12
    Tatsächlich befasst sich die Entscheidung aber nicht mit diesem Ausnahmefall, sondern verweist insoweit lediglich auf zwei ältere Entscheidungen des BGH aus den Jahren 1953 und 1971 (BGHZ 10, 91 und BGH, WM 1971, 723).
  • BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96

    BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft;

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12
    Soweit sich die Klägerin für den Fall der Treuepflichtverletzung auf das Urteil des BGH vom 02.10.1997, II ZR 249/96, NJW 1998, 376 beruft, ist dort zwar im zweiten Leitsatz ausgeführt, dass eine Treuepflichtverletzung eine Ausnahme von der Durchsetzungssperre begründet.
  • BGH, 03.04.2006 - II ZR 40/05

    Durchsetzung von Ansprüchen eines Gesellschafters aus einem Dienstvertrag in der

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12
    Dabei geht es aber in der Regel um Ansprüche eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft oder gegen Mitgesellschafter (und nicht umgekehrt), in denen der Gesellschafter der Gesellschaft wie jeder andere Gläubiger gegenüber steht, sein Anspruch also keine Grundlage im Gesellschaftsvertrag, sondern z.B. in einem unabhängig von der Gesellschaft geschlossenen Rechtsgeschäft hat (s. z.B. BGH, NJW-RR 2006, 1268 : Dienstvertrag; BGH, NJW-RR 2008, 287 : Kaufvertrag).
  • BGH, 12.11.2007 - II ZR 183/06

    Anforderungen an die BGB-Innengesellschaft und Wirkung der Durchsetzungssperre

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12
    Dabei geht es aber in der Regel um Ansprüche eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft oder gegen Mitgesellschafter (und nicht umgekehrt), in denen der Gesellschafter der Gesellschaft wie jeder andere Gläubiger gegenüber steht, sein Anspruch also keine Grundlage im Gesellschaftsvertrag, sondern z.B. in einem unabhängig von der Gesellschaft geschlossenen Rechtsgeschäft hat (s. z.B. BGH, NJW-RR 2006, 1268 : Dienstvertrag; BGH, NJW-RR 2008, 287 : Kaufvertrag).
  • LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13

    Inanspruchnahme des Gesellschafter einer insolventen Rechtsanwaltskanzlei auf

    Ein solches eigenmächtiges Vorgehen wollen die Regeln eines geordneten Ausscheidens mit einer Auseinandersetzungsbilanz gerade verhindern (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 2003 - 27 U 208/01 Rn. 41, juris; kritisch dazu OLG München, Urteil vom 07.04.2012 - 20 U 772/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht