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   OLG München, 04.09.2003 - 29 U 2690/03   

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OLG München, 04.09.2003 - 29 U 2690/03 (https://dejure.org/2003,14920)
OLG München, Entscheidung vom 04.09.2003 - 29 U 2690/03 (https://dejure.org/2003,14920)
OLG München, Entscheidung vom 04. September 2003 - 29 U 2690/03 (https://dejure.org/2003,14920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    TDG § 4 Abs. 1; ; TDG § 4 Abs. 2; ; TDG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; TDG § 4 Abs. 4 Nr. 6; ; MarkenG §§ 126 ff.; ; MarkenG § 127 Abs. 4 Nr. 1; ; MarkenG § 128; ; MarkenG § 128 Abs. 1; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtsschutz - zur Zulässigkeit einer Internetwerbung mit der Bezeichnung "Pietra di Soln" für in Italien produzierte, Natursteinen aus Solnhofen nachempfundene Keramikplatten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 05.11.2002 - C-325/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 2690/03
    Denn diese können sich gleichwohl bei den Verbrauchern einer hohen Wertschätzung erfreuen und für die an den jeweiligen Orten ansässigen Erzeuger ein wesentliches Mittel zur Schaffung und Erhaltung eines Kundenstamms darstellen; sie bedürfen deshalb des Schutzes als gewerbliches und kommerzielles Eigentum i. S. d. Art. 30 (vormals Art. 36) EGV (vgl. EuGH GRUR Int. 1993, 76 - Exportur - Tz. 28; NJW 2002, 3609 - CMA-Gütezeichen - Tz. 27; vgl. auch EuGH, GRUR 2003, 609 - Grana padano - Tz. 49; GRUR 2003, 616 - Prosciutto di Parma - Tz. 64).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 2690/03
    Darüber hinaus verwendete die Beklagte die geographische Herkunftsangabe in einer früheren Fassung ihres Internetauftritts mit der Bezeichnung "Pietra di Solnhofen" identisch und begründete damit eine Irreführungsgefahr, die fortwirkte, weil der Verkehr mit der nunmehr streitgegenständlichen Bezeichnung mangels eindeutiger Abstandsnahme jene frühere verbindet und auf diese Weise in seiner mit der Wirklichkeit nicht im Einklang stehenden Auffassung vom Inhalt der späteren Bezeichnung bestärkt wird (vgl. BGH NJW 1957, 1762 [1763] - Ei wie fein - GRUR 1982, 685 [686] - Ungarische Salami II -).
  • EuGH, 20.05.2003 - C-469/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DEN UMFANG DES SCHUTZES, DER DEM KÄSE .GRANA PADANO"

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 2690/03
    Denn diese können sich gleichwohl bei den Verbrauchern einer hohen Wertschätzung erfreuen und für die an den jeweiligen Orten ansässigen Erzeuger ein wesentliches Mittel zur Schaffung und Erhaltung eines Kundenstamms darstellen; sie bedürfen deshalb des Schutzes als gewerbliches und kommerzielles Eigentum i. S. d. Art. 30 (vormals Art. 36) EGV (vgl. EuGH GRUR Int. 1993, 76 - Exportur - Tz. 28; NJW 2002, 3609 - CMA-Gütezeichen - Tz. 27; vgl. auch EuGH, GRUR 2003, 609 - Grana padano - Tz. 49; GRUR 2003, 616 - Prosciutto di Parma - Tz. 64).
  • EuGH, 20.05.2003 - C-108/01

    Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 2690/03
    Denn diese können sich gleichwohl bei den Verbrauchern einer hohen Wertschätzung erfreuen und für die an den jeweiligen Orten ansässigen Erzeuger ein wesentliches Mittel zur Schaffung und Erhaltung eines Kundenstamms darstellen; sie bedürfen deshalb des Schutzes als gewerbliches und kommerzielles Eigentum i. S. d. Art. 30 (vormals Art. 36) EGV (vgl. EuGH GRUR Int. 1993, 76 - Exportur - Tz. 28; NJW 2002, 3609 - CMA-Gütezeichen - Tz. 27; vgl. auch EuGH, GRUR 2003, 609 - Grana padano - Tz. 49; GRUR 2003, 616 - Prosciutto di Parma - Tz. 64).
  • BGH, 24.06.1982 - I ZR 108/80

    Ungarische Salami II

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 2690/03
    Darüber hinaus verwendete die Beklagte die geographische Herkunftsangabe in einer früheren Fassung ihres Internetauftritts mit der Bezeichnung "Pietra di Solnhofen" identisch und begründete damit eine Irreführungsgefahr, die fortwirkte, weil der Verkehr mit der nunmehr streitgegenständlichen Bezeichnung mangels eindeutiger Abstandsnahme jene frühere verbindet und auf diese Weise in seiner mit der Wirklichkeit nicht im Einklang stehenden Auffassung vom Inhalt der späteren Bezeichnung bestärkt wird (vgl. BGH NJW 1957, 1762 [1763] - Ei wie fein - GRUR 1982, 685 [686] - Ungarische Salami II -).
  • EuGH, 10.11.1992 - C-3/91

    Exportur / LOR und Confiserie du Tech

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 29 U 2690/03
    Denn diese können sich gleichwohl bei den Verbrauchern einer hohen Wertschätzung erfreuen und für die an den jeweiligen Orten ansässigen Erzeuger ein wesentliches Mittel zur Schaffung und Erhaltung eines Kundenstamms darstellen; sie bedürfen deshalb des Schutzes als gewerbliches und kommerzielles Eigentum i. S. d. Art. 30 (vormals Art. 36) EGV (vgl. EuGH GRUR Int. 1993, 76 - Exportur - Tz. 28; NJW 2002, 3609 - CMA-Gütezeichen - Tz. 27; vgl. auch EuGH, GRUR 2003, 609 - Grana padano - Tz. 49; GRUR 2003, 616 - Prosciutto di Parma - Tz. 64).
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