Rechtsprechung
   OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4016
OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07 (https://dejure.org/2007,4016)
OLG München, Entscheidung vom 04.09.2007 - 32 Wx 114/07 (https://dejure.org/2007,4016)
OLG München, Entscheidung vom 04. September 2007 - 32 Wx 114/07 (https://dejure.org/2007,4016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 74 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 45, 146 Abs. 2, 147 Abs. 2 KostO
    Vollzugsgebühr bei Übersendung einer Löschungsbewilligung

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 45, 146 Abs. 2, § 147 Abs. 2
    Vollzugsgebühr neben Beglaubigungsgebühr bei Übermittlung der unterschriftsbeglaubigten Löschungsbewilligung an anderen als den Unterschreibenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer notariellen Vollzugsgebühr für die Übersendung einer bzgl. der Unterschrift beglaubigten Löschungsbewilligung an einen nicht mit dem Unterschreibenden identischen Begünstigten; Übermittlung einer Löschungsbewilligung an den Begünstigten durch einen ...

  • Judicialis

    KostO § 45; ; KostO § 146 Abs. 2; ; KostO § 147 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 45, 146 Abs. 2 § 147 Abs. 2
    Vollzugsgebühr bei Übersendung der beglaubigten Löschungsbewilligung an begünstigten Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Beglaubigungs- und Vollzugsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 25 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des OLG München im Jahre 2007

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 74 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 45, 146 Abs. 2, 147 Abs. 2 KostO
    Vollzugsgebühr bei Übersendung einer Löschungsbewilligung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 22.04.1993 - 10 W 166/92
    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
    Dem Vollzug dienen hiernach alle Tätigkeiten, die zu den schuldrechtlichen oder dinglichen Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen (so OLG Hamm OLGR 2002, 146, 147; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45, 46 u. JurBüro 1994, 497; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 658; OLG Braunschweig NdsRpfl.
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 171/00

    Pflichten des Notars

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
    Zwar hat der Notar von mehreren möglichen Gestaltungsmöglichkeiten die billigste, gleich sichere, sachdienliche und übliche zu wählen (Korintenberg/BengelTiedtke aaO § 16 Rn. 51 f; BayObLG JurBüro 2001, 151 ff).
  • OLG Zweibrücken, 13.05.1997 - 3 W 56/97

    Beschaffung und Verwaltung von Löschungsunterlagen

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
    Dem Vollzug dienen hiernach alle Tätigkeiten, die zu den schuldrechtlichen oder dinglichen Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen (so OLG Hamm OLGR 2002, 146, 147; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45, 46 u. JurBüro 1994, 497; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 658; OLG Braunschweig NdsRpfl.
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1993 - 10 W 80/93

    Keine Belehrungspflicht des Notars über Kostenhaftung als Veranlassungsschuldner

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
    1993, 233; OLG Frankfurt DNotZ 1990, 321; OLG Schleswig JurBüro 1987, 1393; Rohs, aaO, § 146 Rdn. 4 und 27; Assenmacher/ Mathias, KostO, 15. Aufl., "Vollzugsgebühr" Ziff. 1.6.5; Mümmler, JurBüro 1994, 498; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 146 KostO Rn. 19 "Löschungsunterlagen").
  • OLG Köln, 15.09.1989 - 2 Wx 14/89
    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
    Verletzt der Notar diese aus § 24 BNotO (Korintenberg/ Bengel/Tiedke aaO § 16 Rn. 49), nach a.A. aus § 17 BeurkG (OLG Köln JurBüro 1990, 75/78; Keidel/Winkler BeurkG 14. Aufl. § 17 Rn. 118) herrührende Pflicht, so sind auch die durch die unrichtige Vorgehensweise verursachten Mehrkosten gemäß §§ 141, 16 Abs. 1 KostO nicht zu erheben bzw. zurückzuerstatten (KG DNotZ 1970, 437/438; BayObLG aaO).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 10 W 82/01

    Notargebühren für Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
    Dem Vollzug dienen hiernach alle Tätigkeiten, die zu den schuldrechtlichen oder dinglichen Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen (so OLG Hamm OLGR 2002, 146, 147; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45, 46 u. JurBüro 1994, 497; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 658; OLG Braunschweig NdsRpfl.
  • OLG Frankfurt, 27.04.1989 - 20 W 73/89

    Vollzugsgebühr neben Hebegebühr

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
    1993, 233; OLG Frankfurt DNotZ 1990, 321; OLG Schleswig JurBüro 1987, 1393; Rohs, aaO, § 146 Rdn. 4 und 27; Assenmacher/ Mathias, KostO, 15. Aufl., "Vollzugsgebühr" Ziff. 1.6.5; Mümmler, JurBüro 1994, 498; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 146 KostO Rn. 19 "Löschungsunterlagen").
  • OLG Hamm, 29.10.2001 - 15 W 417/00

    Abgeltungsbereich der Vollzugsgebühr

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
    Dem Vollzug dienen hiernach alle Tätigkeiten, die zu den schuldrechtlichen oder dinglichen Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen (so OLG Hamm OLGR 2002, 146, 147; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45, 46 u. JurBüro 1994, 497; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 658; OLG Braunschweig NdsRpfl.
  • OLG Hamm, 24.07.2001 - 15 W 11/01

    Notargebühren - Unterschriftbeglaubigung und Versand der Urkunde

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
    Der Senat teilt mit dem Landgericht die Annahme des Oberlandesgerichts Hamm (NotBZ 2002, 266 ff.), dass die Übermittlung der Löschungsbewilligung, unter der die Unterschrift beglaubigt wurde, weder mit der Gebühr des § 45 KostO abgegolten sei noch die Übermittlung eine kostenfreies Nebengeschäft nach § 35 KostO darstelle, ist aber der Auffassung, dass die Übermittlung an eine dritte Person vorliegend dem Vollzug der Löschung diene, so dass neben der Beglaubigungsgebühr eine Vollzugsgebühr nach § 146 Abs. 2 KostO aus dem vollen Geschäftswert anzusetzen ist.
  • OLG München, 15.09.2009 - 32 Wx 73/09

    Notarkosten: Gesonderte Gebühr für die auftragsgemäße Übermittlung einer mit der

    8 Der Senat teilt, wie bereits schon in seiner Entscheidung vom 4.9.2007 (32 Wx 114/07 = JurBüro 2007, 656 f. = MittBayNot 2008, 154 f.), mit dem Landgericht die Annahme des Oberlandesgerichts Hamm (NotBZ 2002, 266 ff.), dass die Übermittlung der Löschungsbewilligung, unter der die Unterschrift beglaubigt wurde, weder mit der Gebühr des § 45 KostO abgegolten sei, noch die Übermittlung eine kostenfreies Nebengeschäft nach § 35 KostO darstelle.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht