Rechtsprechung
   OLG München, 04.10.2013 - 34 Wx 174/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27257
OLG München, 04.10.2013 - 34 Wx 174/13 (https://dejure.org/2013,27257)
OLG München, Entscheidung vom 04.10.2013 - 34 Wx 174/13 (https://dejure.org/2013,27257)
OLG München, Entscheidung vom 04. Oktober 2013 - 34 Wx 174/13 (https://dejure.org/2013,27257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Begründung von Wohnungseigentum bei fehlender Original-Unterschrift der Baubehörde auf der zum Aufteilungsplan gehörenden Bauzeichnung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Eintragung eines Amtswiderspruchs bei nur formell unrichtigem eingereichten Aufteilungsplan zur Begründung von Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 7 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1; GBO § 53 Abs. 1
    Wirksamkeit der Begründung von Wohnungseigentum bei fehlender Original-Unterschrift der Baubehörde auf der zum Aufteilungsplan gehörenden Bauzeichnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumsbegründung trotz fehlender Original-Unterschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konsequenzen der formellen grundbuchrechtlichen Unzulänglichkeit eines Teilungsplans

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konsequenzen der formellen grundbuchrechtlichen Unzulänglichkeit eines Teilungsplans

  • blog.de (Kurzinformation)

    Begründung von Wohnungseigentum auch mit Kopie des Aufteilungsplans möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksame Eigentumsbegründung trotz fehlender Original-Unterschrift? (IMR 2014, 72)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 745
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    Auszug aus OLG München, 04.10.2013 - 34 Wx 174/13
    Der Zweck der Regelung ist nämlich allein in dem Gebot sachenrechtlicher Bestimmtheit begründet (BGH Rpfleger 2004, 207/208; BayObLG Rpfleger 1980, 435; Schneider in Bärmann/Seuß Praxis des Wohnungseigentums 5. Aufl. Rn. 233; Bärmann/Pick WEG 19. Aufl. § 7 Rn. 30; Weitnauer/Briesemeister § 7 Rn. 12 und Rn. 20).
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch

    Auszug aus OLG München, 04.10.2013 - 34 Wx 174/13
    (3) Sollte das errichtete Gebäude von dem bei den Grundakten befindlichen Aufteilungsplan abweichen, hindert dies nicht zwingend die Entstehung von Sondereigentum (vgl. BGH NJW 2011, 3237/3238 bei Rz. 19; BGH ZMR 2008, 897 je bei fehlender Trennwand; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 7 Rn. 32).
  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02

    Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan bei Wohnungseigentum - Abweichung des

    Auszug aus OLG München, 04.10.2013 - 34 Wx 174/13
    Dass diese selbst Teil der Beurkundung sind, ist nicht notwendig (BayObLG FGPrax 2003, 57/58; OLG Zweibrücken MittBayNot 1983, 242/243 f.; Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 7 Rn. 83).
  • OLG Zweibrücken, 09.09.1983 - 3 W 84/83

    Zur Verweisung auf den Aufteilungsplan bei WEG-Begründung)

    Auszug aus OLG München, 04.10.2013 - 34 Wx 174/13
    Dass diese selbst Teil der Beurkundung sind, ist nicht notwendig (BayObLG FGPrax 2003, 57/58; OLG Zweibrücken MittBayNot 1983, 242/243 f.; Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 7 Rn. 83).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Auszug aus OLG München, 04.10.2013 - 34 Wx 174/13
    (3) Sollte das errichtete Gebäude von dem bei den Grundakten befindlichen Aufteilungsplan abweichen, hindert dies nicht zwingend die Entstehung von Sondereigentum (vgl. BGH NJW 2011, 3237/3238 bei Rz. 19; BGH ZMR 2008, 897 je bei fehlender Trennwand; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 7 Rn. 32).
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