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   OLG München, 05.04.2018 - 24 U 3486/16   

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https://dejure.org/2018,15340
OLG München, 05.04.2018 - 24 U 3486/16 (https://dejure.org/2018,15340)
OLG München, Entscheidung vom 05.04.2018 - 24 U 3486/16 (https://dejure.org/2018,15340)
OLG München, Entscheidung vom 05. April 2018 - 24 U 3486/16 (https://dejure.org/2018,15340)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Armplexusparese durch die Ausübung von Zugkräften bei der Geburtshilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlungsfehler; Geburtshilfe; Armplexusparase; Ausübung von Zugkräften; Schulterdystokie; freiberufliche Hebamme; Erfüllungsgehilfe; Verrichtungsgehilfe; Geburtsleitung

  • rechtsportal.de

    Ansprüche gegen eine freiberufliche Hebamme wegen fehlerhaft ausgeübter Zugkräfte bei der Entbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Auszug aus OLG München, 05.04.2018 - 24 U 3486/16
    Im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 20.03.2001 - VI ZR 325/99 - juris; vom 14.02.2006 - VI ZR 322/04 - juris Rn. 7 f.) sind die Aussprüche vielmehr qualitativ dahingehend gegeneinander abzugrenzen, dass das zugesprochene Schmerzensgeld alle immateriellen Schadensfolgen abgilt, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte.
  • OLG Stuttgart, 08.07.2003 - 1 U 104/02

    Arzthaftung: Kein Behandlungsfehler der unerfahrenen Assistenzärztin bei

    Auszug aus OLG München, 05.04.2018 - 24 U 3486/16
    Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 08.07.2003 (1 U 104/02 - juris) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 320/88

    Schadensersatzpflicht des Laborarztes wegen fehlerhafter Ermittlung des

    Auszug aus OLG München, 05.04.2018 - 24 U 3486/16
    b) Eine Anwendung des §§ 830 Abs. 1 Satz 2 BGB setzte voraus, dass sich (bei Ungewissheit hinsichtlich der Schadensursächlichkeit einer einzigen Handlung) sowohl die Beklagte zu 2) als auch die Beklagte zu 3) fehlerhaft verhalten hätten (vgl. BGH vom 20.06.1989 - VI ZR 320/88 - juris Rn. 14), was jedoch nicht feststeht.
  • OLG München, 08.07.2010 - 1 U 4550/08

    Arzthaftung bei Geburtsschaden: Mangelhafte Dokumentation bei Schulterdystokie;

    Auszug aus OLG München, 05.04.2018 - 24 U 3486/16
    Zu einem entsprechenden Ergebnis sind - sachverständig beratene - Obergerichte im Übrigen auch in anderen Fällen einer im Gefolge einer Schulterdystokie aufgetretenen Armplexusparese mit Ausrissen an Nervenwurzeln gelangt (vgl. OLG München vom 08.07.2010 - 1 U 4550/08 - juris Rn. 36; OLG Hamm vom 23.05.2012 - I-3 U 174/11 - amtlicher Umdruck [Anlage BB 1] S. 7 bis 12).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG München, 05.04.2018 - 24 U 3486/16
    a) Das Landgericht ist zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beklagte zu 1) dem Kläger aus einer Verletzung des mit seinen Eltern geschlossenen totalen Krankenhausvertrags, der Schutzwirkung zugunsten des Klägers hatte (vgl. BGH vom 06.12.1988 - VI ZR 132/88 - juris Rn. 26), schadensersatzpflichtig ist (§ 611 Abs. 1, § 280 Abs. 1 Satz 1, § 278 Satz 1 BGB).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG München, 05.04.2018 - 24 U 3486/16
    Im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 20.03.2001 - VI ZR 325/99 - juris; vom 14.02.2006 - VI ZR 322/04 - juris Rn. 7 f.) sind die Aussprüche vielmehr qualitativ dahingehend gegeneinander abzugrenzen, dass das zugesprochene Schmerzensgeld alle immateriellen Schadensfolgen abgilt, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte.
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG München, 05.04.2018 - 24 U 3486/16
    Ersteres bedarf keiner näheren Ausführungen, Letzteres ergibt sich daraus, dass die Beklagte zu 2) von Beginn ihrer Anwesenheit im Kreissaal an (22.00 Uhr) die Geburtsleitung innehatte und damit deliktisch für ein etwaiges Fehlverhalten der Beklagten zu 3) gemäß § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB einstehen musste (vgl. BGH vom 14.02.1995 - VI ZR 272/93 - juris Rn. 17 f.).
  • OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte

    Auszug aus OLG München, 05.04.2018 - 24 U 3486/16
    Da die Beklagte zu 3) jedoch mit Willen des Beklagten zu 1) in dessen Pflichtenkreis tätig war, haftet er auch für deren Verschulden gemäß § 278 Satz 1 BGB (vgl. OLG Köln vom 31.01.2005 - 5 U 130/01 - juris Rn. 53 f.) Zum selben Ergebnis gelangte man, wenn man darauf abstellte, dass die die Geburt leitende Beklagte zu 2) als Erfüllungsgehilfin des Beklagten zu 1) mit dessen Einverständnis die Beklagte zu 3) als Hilfsperson hinzugezogen hat (vgl. Grüneberg in Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 276 Rn. 9; zur Geburtsleitung durch die Beklagte zu 2) s. unten zu Nr. 111. 1.).
  • OLG Hamm, 23.05.2012 - 3 U 174/11
    Auszug aus OLG München, 05.04.2018 - 24 U 3486/16
    Zu einem entsprechenden Ergebnis sind - sachverständig beratene - Obergerichte im Übrigen auch in anderen Fällen einer im Gefolge einer Schulterdystokie aufgetretenen Armplexusparese mit Ausrissen an Nervenwurzeln gelangt (vgl. OLG München vom 08.07.2010 - 1 U 4550/08 - juris Rn. 36; OLG Hamm vom 23.05.2012 - I-3 U 174/11 - amtlicher Umdruck [Anlage BB 1] S. 7 bis 12).
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