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   OLG München, 05.04.2022 - 32 U 936/21   

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https://dejure.org/2022,21055
OLG München, 05.04.2022 - 32 U 936/21 (https://dejure.org/2022,21055)
OLG München, Entscheidung vom 05.04.2022 - 32 U 936/21 (https://dejure.org/2022,21055)
OLG München, Entscheidung vom 05. April 2022 - 32 U 936/21 (https://dejure.org/2022,21055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 543, § 946, § 93, § 953, § 544; ZPO § 263, § 533
    Kündigung eines Gewerbemietvertrages

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Außerordentliche Kündigung eines befristeten Gewerbemietverhältnisses wegen rechtswidriger Bauten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Räumung und Herausgabe von Grundstücksflächen nach Beendigung eines Gewerbemietvertrages Unwirksamkeit einer Kündigung Sachdienlichkeit von Klageänderungen

  • rechtsportal.de

    Räumung und Herausgabe von Grundstücksflächen nach Beendigung eines Gewerbemietvertrages; Unwirksamkeit einer Kündigung; Sachdienlichkeit von Klageänderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein kurzfristiger Zutritt zum Grundstück

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verweigerung des kurzfristigen Zutritts zur Mietsache: Kann Vermieter fristlos kündigen? (IMR 2022, 443)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2022, 636
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.2012 - VIII ZR 157/12

    Räumungsprozess nach Kündigung eines Wohnraummietvertrages: Klageänderung in der

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 32 U 936/21
    (a) Sowohl der Antrag auf Zahlung der rückständigen Miete als auch die Begründung des Räumungsanspruchs mit den außerordentlichen Kündigungen vom 15.02.2021 wegen Beleidigung des Rechtsanwalts der Kläger und vom 16.03.2021 wegen Verzugs mit zwei Monatsmieten stellen neue Streitgegenstände dar, deren Einführung als Klageänderung nach § 533 ZPO zu behandeln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 157/12).

    Insbesondere handelt es sich nicht um einen Fall, in dem bereits erstinstanzlich eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs vorgetragen wurde und der Vortrag in zweiter Instanz auf eine weitere Kündigung wegen Zahlungsverzugs mit weiteren Mieten gestützt wurde (vgl. dazu den in diesem Fall eine Sachdienlichkeit bejahenden Beschluss des BGH vom 20.11.2012 - VIII ZR 157/12).

  • LG München I, 19.01.2021 - 31 O 17389/19

    Auch Gründe außerhalb des Kündigungsschreibens sind zu berücksichtigen

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 32 U 936/21
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 19.01.2021, Az. 31 O 17389/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

    Das Urteil des LG München I, Az. 31 O 17389/19, vom 19.01.2021 wird aufgehoben.

  • BGH, 06.11.2014 - IX ZR 204/13

    Berufungszurückweisung durch einstimmigen Beschluss: Folgen für eine

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 32 U 936/21
    Soweit mit der Berufung eine Klageänderung erfolgt ist, stellt sich diese unter Berücksichtigung der Berufungserwiderung entgegen der in der Verfügung vom 11.11.2021 geäußerten vorläufigen Auffassung als nicht sachdienlich dar und ist für den Fall einer Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO mit Zurückweisung wirkungslos (vgl. BGH, Beschluss vom 6.11.2014 - IX ZR 204/13).
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 92/04

    Umfang des Auskunftsrechts des gewerblichen Vermieters bei Untervermietung

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 32 U 936/21
    Ein solcher könnte sich hier nur aus dem Bedürfnis der Erstreckung von Räumungsklagen auch auf die Untermieter ergeben, da die von der Berufung zitierte Rechtsprechung des BGH vom 15.11.2006, Az. XII ZR 92/04, auf den hiesigen Fall nicht übertragbar ist.
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 32 U 936/21
    Zu verneinen ist die Sachdienlichkeit in der Regel, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10-01-1985 - III ZR 93/83).
  • OLG Celle, 30.08.2013 - 14 U 69/13

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 32 U 936/21
    Streitwerterhöhend muss dagegen die Anschlussberufung gewertet werden, da die geltend gemachten Zahlungsanträge nicht denselben Gegenstand betreffen, wie die Berufungsanträge und daher eine entsprechende Anwendung von § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht möglich ist (vgl. dazu auch OLG Celle, Beschluss vom 30.8.2013 - 14 U 69/13).
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