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   OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21   

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https://dejure.org/2022,8483
OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21 (https://dejure.org/2022,8483)
OLG München, Entscheidung vom 05.04.2022 - 33 U 1473/21 (https://dejure.org/2022,8483)
OLG München, Entscheidung vom 05. April 2022 - 33 U 1473/21 (https://dejure.org/2022,8483)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 2084, 2174
    Auslegung des Begriffs "Bargeld" in einem Testament

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Erkrankung, Berufung, Erblasserin, Testament, Sondereigentum, Auslegung, Vollmacht, Grundbuch, Verletzung, Wirksamkeit, Gutachten, Missbrauch, Auskunftsanspruch, Wohnung, Missbrauch der Vertretungsmacht, von Amts wegen, Vermeidung von ...

  • erbrechtsiegen.de

    Testament - Auslegung des Begriffes "vorhandenes Bargeld"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2 ; BGB § 2169 Abs. 4
    Ansprüche aus einem Vermächtnis; Auslegung eines Bargeldvermächtnisses; Bargeld und Buchgeld; Begriff des Bargeldes

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 900
  • FamRZ 2022, 1317
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 19 U 58/05

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21
    Wendet der Erblasser im Wege des Vermächtnisses mehreren Vermächtnisnehmern das bei seinem Tode "vorhandene Bargeld" zu, ist eine Auslegung, wonach dieses Bargeld auch "leicht verfügbare Bankguthaben" erfasst (OLG Karlsruhe ZEV 2007, 380 = BeckRS 2007, 13297) möglich, aber nicht zwingend.

    Ähnliches ergibt sich aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe (ZEV 2007, 380), wonach "sich frei veräußerliche Kapitalanlagen, wie sie die hinterlassenen Depots enthalten haben, noch zwanglos dem Begriff des "Bargelds" zuordnen [lassen]".

  • BGH, 29.10.2020 - IX ZR 212/19

    Bereicherungsanspruch des Zuwendenden bei einem Darlehen

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21
    - Die Missachtung von Regeln und Weisungen, die sich aus dem Innenverhältnis des Vertreters zum Vertretenen ergeben, wirkt sich erst dann im Außenverhältnis aus, wenn die Grenzen des rechtlich Tragbaren überschritten werden (BGH NZG 2021, 239 Rn. 10, beck-online).

    Die Unwirksamkeit eines Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht setzt voraus, dass es für den Vertretenen nachteilig ist (BGH NZG 2021, 239 Rn. 10, beck-online).

  • OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00

    Muss Vollmacht zum Grundstückskauf beurkundet werden?

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21
    - Ein weiterer Ausnahmefall vom Grundsatz des § 167 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist, wie durch Abschluss des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (OLG Schleswig DNotZ 2000, 775).
  • BGH, 10.11.2021 - IV ZB 30/20

    Nachlasssache: Wirksamkeit einer Erbeinsetzung in einem eigenhändigen Testament

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21
    Selbst wenn man also zugunsten des Klägers eine Gleichbehandlungsabsicht der Erblasserin im Errichtungszeitpunkt unterstellen würde, wäre diese unbeachtlich, da der (mögliche) Wille des Erblassers, der im Testament nicht andeutungsweise oder versteckt zum Ausdruck gekommen ist, unbeachtlich ist (BGH NJW 2022, 474 Rn. 18; 2019, 2317 Rn. 17; MüKoBGB/Leipold 8. Auflage § 2065 Rn. 16; Grüneberg/Weidlich BGB, 81. Auflage § 2084 Rn. 4).
  • BGH, 22.10.1975 - IV ZR 17/74

    Errichtung eines privatschriftlichen Testaments - Auslegung eines Testaments -

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21
    Schließlich hat auch der BGH in der Entscheidung IV ZR 17/74 die Entscheidung der Vorinstanz gebilligt, dass vom Begriff "Barvermögen" auch das auf Konten vorhandene Buchgeld samt Wertpapierdepot umfasst sein kann/ist.
  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21
    Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des BayObLG (DNotZ 2003, 870) hat sich der Senat demzufolge mit der Frage auseinandergesetzt, was die Erblasserin im konkreten Fall mit den Wörtern "vorhandenes Bargeld" zum Ausdruck bringen wollte.
  • BGH, 19.06.2019 - IV ZB 30/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Einsetzung des Schlusserben

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21
    Selbst wenn man also zugunsten des Klägers eine Gleichbehandlungsabsicht der Erblasserin im Errichtungszeitpunkt unterstellen würde, wäre diese unbeachtlich, da der (mögliche) Wille des Erblassers, der im Testament nicht andeutungsweise oder versteckt zum Ausdruck gekommen ist, unbeachtlich ist (BGH NJW 2022, 474 Rn. 18; 2019, 2317 Rn. 17; MüKoBGB/Leipold 8. Auflage § 2065 Rn. 16; Grüneberg/Weidlich BGB, 81. Auflage § 2084 Rn. 4).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 145/05

    Begebung einer schriftlichen Willenserklärung; Führung des Gegenbeweises

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21
    Damit haben die Beklagten (formell) bewiesen, dass die Erblasserin die in der Urkunde enthaltene Erklärung abgegeben und willentlich in den Verkehr gebracht hat (BGH NJW-RR 2006, 847).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21
    - Ein Missbrauch der Vertretungsmacht liegt vor, wenn der Vertreter die ihm nach außen verliehene Vertretungsmacht unter Verletzung von Beschränkungen des Innenverhältnisses gebraucht, wobei Vorsatz unnötig ist (BGH NJW 1988, 3013).
  • BGH, 11.07.1952 - V ZR 80/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21
    Dasselbe gilt, wenn die Vollmacht zur Veräußerung des Grundstücks unwiderruflich ist (BGH NJW 1952, 1210).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 18/78

    Einwendungsdurchgriff bei einem finanzierten Grundstückskaufvertrag (Abgrenzung

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 413/17

    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Unredlichkeit des Kindes; Übertragung

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